• Handel noch im Urlaubsmodus
  • Faeser fordert mehr Schutz für kritische Infrastruktur
  • Trianel nimmt größten Solarpark in Betrieb
  • Bnewable startet Geschäftsbetrieb in Deutschland 
  • Bundesnetzagentur bestätigt den Netzreservebedarf im Strombereich
  • Branche warnt vor starren Gas-Füllstandsvorgaben
  • Energieakteure warnen vor Teilung der Stromgebotszone
  • Regionalversorger aus Bayern setzt Doppelspitze vor die Tür
  • Einmaleffekte lassen Mainovas Gewinn in die Höhe schnellen
  • Stromkunden scheuen den Anbieterwechsel
Enerige & Management > Regulierung - Bundesnetzagentur bestätigt den Netzreservebedarf im Strombereich
Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn. Quelle: Bundesnetzagentur
REGULIERUNG:
Bundesnetzagentur bestätigt den Netzreservebedarf im Strombereich
Die Bundesnetzagentur hat die erforderliche Netzreserve für das Winterhalbjahr 2025/2026 und das Winterhalbjahr 2027/2028 bestätigt. Sie sinkt um sieben Prozent dank des Netzausbaus.
 
Die Bundesnetzagentur hat den Gesamtbedarf an Netzreservekraftwerken von 6.493 MW für den Winter 2025/2026 bestätigt. Der Netzreservebedarf sinkt damit im Vergleich zum Jahr 2024/2025 um 7 Prozent. Ergänzend wird regelmäßig der Bedarf für einen weiter in der Zukunft liegenden Winter ermittelt. Für den betrachteten Winter 2027/2028 beträgt der Netzreservebedarf voraussichtlich 6.525 Megawatt.

„Die Netzreserve bleibt bis auf Weiteres wichtig, um den sicheren Betrieb des Übertragungsnetzes zu gewährleisten“, erläuterte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, und fügte hinzu: „Der Netzreservebedarf für den kommenden Winter liegt ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres“.

Redispatchmenge um 30 Prozent geringer

Die Berechnungen für 2025/2026 ergeben, dass die prognostizierte Redispatchmenge im Betrachtungszeitraum mit 17 Milliarden kWh um rund 30 Prozent geringer ausfallen wird als in den letztjährigen Analysen mit rund 25 Milliarden kWh für 2024/2025. Ursächlich dafür sind neben methodischen Verbesserungen der Analysen insbesondere der Netzausbaufortschritt. Ein den Prognosen entsprechender Rückgang wird laut der Behörde dazu beitragen, dass die Kosten für Redispatchmaßnahmen sinken und damit Netznutzerinnen und Netznutzer finanziell entlastet werden.

Ein großer Anteil (5.149 MW) des Netzreservebedarfs für den Winter 2025/2026 werde von deutschen Netzreservekraftwerken gedeckt. Wie bereits in den vergangenen Jahren werden die verbleibenden 1.344 MW über ausländische Kraftwerke gedeckt. 2022 lag diese Deckung bei 1.424 MW, 2023 bei 1.334 MW und 2024 bei 1.467 MW.

Die Übertragungsnetzbetreiber werden Kraftwerksbetreiber im Ausland auffordern, bis Mitte Mai ihr Interesse an der Netzreserve anzumelden. Die Vertragsschlüsse der Übertragungsnetzbetreiber mit den ausländischen Kraftwerksbetreibern erfolgen in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur.

Die Vorhaltung einer Netzreserve dient dazu, Überlastungen im Übertragungsnetz zu verhindern, die aufgrund von Netzengpässen entstehen. Dazu wird bei einer drohenden Überlastung im Netz die Erzeugung örtlich vor einem Engpass reduziert und gleichzeitig die Erzeugung dahinter erhöht.

Auch ausländische Kraftwerkskapazitäten vertraglich gesichert

Dieser „Redispatch“ genannte Ausgleichsmechanismus wird zunächst mit am Markt agierenden Kraftwerken durchgeführt. In bestimmten Netzsituationen reichen diese Kraftwerke jedoch nicht zur Netzentlastung aus. In diesen Fällen werden zusätzlich Netzreservekraftwerke eingesetzt. Die inländische Netzreserve besteht aus zur Stilllegung angezeigten Kraftwerken, die systemrelevant sind und deshalb nicht stillgelegt werden dürfen. Diese Kraftwerke werden ausschließlich auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber und außerhalb des Strommarktes eingesetzt.

Die ausländische Netzreserve besteht aus speziell zu diesem Zweck vertraglich verpflichteten Kraftwerken. Die Kosten für die Vorhaltung der Kraftwerke und deren Abrufkosten sind Bestandteil der Gesamtredispatchkosten und werden über die Netzentgelte refinanziert.

Engpässe werden sukzessive durch den fortschreitenden Netzausbau abgebaut.
Die Übertragungsnetzbetreiber hatten der Bundesnetzagentur am 14. März 2025 ihre diesjährige Systemanalyse und den daraus resultierenden Bedarf an Netzreserve zur Prüfung vorgelegt. Die Feststellung des Netzreservebedarfs bildet den Abschluss der Prüfung durch die Bundesnetzagentur.

Der Bericht über die Netzreserve  steht im Internet bereit.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
+49 (0) 151 28207503
eMail
facebook
© 2025 Energie & Management GmbH
Dienstag, 29.04.2025, 16:52 Uhr

Mehr zum Thema