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Quelle: Shutterstock / Jevanto Productions
REGENERATIVE:
Bundeskabinett verabschiedet "Osterpaket"
Als Beschleuniger für die erneuerbaren Energien soll die zentrale Novelle verschiedener Energiegesetze dienen, die als "Osterpaket" am 6. April im Kabinett verabschiedet wurde.
 
Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am 6. April das sogenannte Osterpaket verabschiedet. Dabei handele es sich um die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten. Mit dem Osterpaket werden verschiedene Energiegesetze umfassend novelliert, um so den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und konsequent voranzutreiben. "Energiepolitik ist Sicherheitspolitik", sagte Habeck vor der Presse in Berlin. Das habe der Einmarsch Russlands in die Ukraine bewiesen, weswegen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern aus Russland schnell beendet werden müsse.
 
Habeck erläuterte: "Wir werden den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch innerhalb von weniger als einem Jahrzehnt fast verdoppeln." Dazu werde die Geschwindigkeit beim Ausbau erneuerbarer Energieerzeugung zu Wasser, zu Land und auf dem Dach verdreifacht. "Die erneuerbaren Energien liegen künftig im öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit", unterstrich Habeck. Insgesamt schaffe das 600 Seiten starke Osterpaket die Voraussetzungen für die Energiesicherheit und die Energiesouveränität Deutschlands sowie die Klimaneutralität bis 2045, sagte Habeck.

Verschiedene Energiegesetze novelliert

Das heute vom Bundeskabinett verabschiedete Osterpaket wird nun dem Deutschen Bundestag zugeleitet, geht in einem nächsten Schritt in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Es handelt sich um ein Artikelgesetz, welches Novellen zu folgenden Einzelgesetzen umfasst: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG), Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG), Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) sowie weitere Gesetze und Verordnungen im Energierecht.
 
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bei der Vorstellung des "Osterpakets"
Quelle: BPK

Zu den umfangreiche Maßnahmen für den Ausbau erneuerbarer Energien gehört, neue Flächen für den Ausbau der Photovoltaik bereitzustellen, die Beteiligung der Kommunen bei Wind an Land und Photovoltaik ausgeweitet, windschwache Standorte verstärkt erschlossen und die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaikdachanlagen verbessert. Beim Ausbau der Windenergie auf See sollen zukünftig neben der Ausschreibung von bereits voruntersuchten Flächen auch bisher nicht voruntersuchte Flächen ausgeschrieben werden.

Ausbau von Wind an Land und Solarenergie

Beim Bau von Windturbinen an Land soll es deutlich zügiger vorangehen, mit bis zu 10.000 MW pro Jahr. Ziel ist eine Kapazität von 115.000 MW bei Windkraft an Land 2030. Ende 2021 lag sie bei 56.000 MW. Die wesentlichen Hemmnisse, wie zum Beispiel eine mangelnde Ausweisung von Flächen für Windparks, will Habeck im nächsten großen Gesetzespaket, dem "Sommerpaket", angehen. Geplant ist, dass 2 % der Fläche jedes Bundeslandes für Windkraftanlagen reserviert werden und hinderliche Abstandsregeln zu Wohnhäusern wie in Bayern beseitigt werden. Auch ein Umbau des Strommarktdesigns stehe noch an.

Bis 2030 soll die Leistung der installierten Solaranlagen auf 215.000 MW ansteigen, von zuletzt 59.000 MW. Dazu soll die jährliche Ausbaurate auf 22.000 MW wachsen. Zugebaut werden soll je zur Hälfte auf Dächern und Freiflächen. Die Vergütung für voll einspeisende Anlagen soll attraktiver werden, was schon fürs laufende Jahr geplant ist. Für Solaranlagen auf dem Boden sollen die Kriterien so geändert werden, dass mehr Flächen infrage kommen, etwa am Rand von Äckern oder in Mooren. Auch Agri-PV bezeichnete Habeck als attraktive Lösung, um Flächen mehrfach zu nutzen.

"Mit der Abschaffung der EEG-Umlage werden zugleich die Regelungen für den Eigenverbrauch und die Privilegierung der Industrie enorm vereinfacht und ein großer Beitrag zur Entbürokratisierung des Energierechts geleistet", erläuterte Habeck. Die Rechte der Endkunden und die Aufsichtsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur über Energielieferanten würden gestärkt, um die Strom- und Gasverbraucher zukünftig noch besser zu schützen. Für Bürgerenergieprojekte gelte künftig die EU-Grenze von 18 MW und die Bundesregierung beteilige sich an den Planungskosten, wenn diese keinen Zuschlag erhielten.

Einen Überblick über die Inhalte des Osterpakets  stellt das BMWK im Internet bereit.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Mittwoch, 06.04.2022, 15:38 Uhr

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