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BSI digitalisiert Nachweiserbringung für Kritis
Die zweijährlichen Nachweise über die Sicherheit aller elementaren IT-Systeme, Komponenten und Prozesse können jetzt digital eingereicht werden.
 
Mindestens alle zwei Jahre müssen Betreiber Kritischer Infrastrukturen (Kritis) gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachweisen, dass ihre IT-Systeme, Komponenten und Prozesse, die für den Betrieb elementar sind, nach dem Stand der Technik abgesichert sind. Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) hat das BSI diese Nachweiserbringung jetzt digitalisiert. Nachweise zu rund 2.000 Kritischen Infrastrukturen können jetzt über das Verwaltungsportal Bund  beim BSI eingereicht werden, wie das BSI mitteilte.

Um die Leistung in Anspruch zu nehmen, authentifizierten sich Kritis-Betreiber mit dem bundesweit einheitlichen Elster-Unternehmenskonto und könnten sensible Daten so sicher an das BSI übermitteln.

Die Betreiber übermittelten dem BSI dabei mithilfe von Nachweisdokumenten die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen, einschließlich möglicher aufgedeckter Sicherheitsmängel. Das BSI prüfe anschließend, ob ihre Vorkehrungen und Maßnahmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Das BSI könne die Nachreichung von weiteren Prüfungsunterlagen und bei Sicherheitsmängeln die Beseitigung der Sicherheitsmängel verlangen.

Die digitale Nachweiserbringung ist die zweite Verwaltungsleistung, die das BSI im Rahmen des OZG in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) digitalisiert. Damit komme das BSI seiner Pflicht zur Umsetzung des OZG nach, die vorsieht, dass in einem ersten Digitalisierungsschritt insgesamt 575 Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene digitalisiert und in einer IT-Infrastruktur jeder Nutzerin und jedem Nutzer einfach mit wenigen Klicks zugänglich gemacht werden.

Da Kritische Infrastrukturen elementar für das staatliche Gemeinwesen sind, können bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten. Daher ist der regelmäßige Nachweis über die Einhaltung des Standes der Technik gesetzlich vorgeschrieben.
 

Katia Meyer-Tien
Redakteurin
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Donnerstag, 15.09.2022, 16:19 Uhr

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