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Enerige & Management > Politik - Branche warnt vor starren Gas-Füllstandsvorgaben
Quelle: Fotolia / Tom-Hanisch
POLITIK:
Branche warnt vor starren Gas-Füllstandsvorgaben
Zwei Energieverbände reagieren auf den Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Gasspeicherverordnung und fordern mehr Flexibilität bei den Zielen und weniger Markteingriffe.
 
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat sich in einer aktuellen Stellungnahme zur geplanten Überarbeitung der Gasspeicherfüllstandsverordnung (GasSpFüllstV) durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geäußert. Das Ministerium hatte den Verordnungsentwurf am 28. April 2025 zur Konsultation vorgelegt. Ziel der Neufassung ist eine Anpassung der bislang starren Speicherfüllstandsvorgaben.

Das BMWK nennt in seinem Entwurf für die Verordnung als Grund, dass sich die
Gasversorgungssituation durch zahlreiche Maßnahmen deutlich stabilisiert habe. Verwiesen wird auf die Möglichkeiten zur Anlandung von Flüssiggas in Terminals an Nord- und Ostsee sowie die Erhöhung der Pipeline-Importe aus Norwegen.

Der VKU begrüßt das grundsätzliche Vorhaben, kritisiert aber die kurzfristige Vorgehensweise und spricht sich für weitergehende Änderungen aus. Laut dem Verband haben die bisherigen gesetzlichen Vorgaben zu Fehlanreizen im Markt geführt. Aufgrund der verpflichtenden Sommerbefüllung sei es zu einem Anstieg der Gaspreise in den Sommermonaten gekommen – eine für den Markt unübliche Entwicklung. Ein enger Austausch zwischen Politik und Branche solle die Ausgestaltung regulatorischer Vorgaben optimieren.

Füllstandsziele flexibel terminieren

Marktteilnehmer hätten durch die bisherige Regelung keine wirtschaftlichen Anreize zur Speicherbefüllung gehabt, was zu spekulativen Preisspitzen geführt habe, so der VKU. Diese Situation sei vor allem für kommunale Energieversorger problematisch, da die resultierenden Mehrkosten über die sogenannte Gasspeicherumlage auf Haushalte und Industrie umgelegt würden. Im Zusammenspiel mit steigenden CO2-Kosten verteuere sich die Kilowattstunde Erdgas weiter.

Der VKU fordert daher, dass die künftig niedrigeren Füllstandsvorgaben nicht mehr zu einem festen Stichtag, sondern innerhalb eines flexiblen Zeitraums zwischen Oktober und Dezember erreicht werden sollen. So könne der Markt effizienter reagieren und die Versorgungssicherheit dennoch gewährleistet bleiben. Auch die im Entwurf vorgesehenen Zwischenziele lehnt der Verband ab. Diese sollten ersatzlos gestrichen werden – sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene.

Kritik kommt auch von der Initiative Energien Speichern (Ines). Geschäftsführer Sebastian Heinermann warnt vor negativen Effekten der geplanten Verordnung. „Der Schnellschuss des BMWK in Sachen Gasspeichergesetz könnte auch nach hinten losgehen“, warnte er. Der Verband der Speicherbetreiber fordert marktgerechte Regelungen, die Sicherheit und Kosteneffizienz gleichermaßen berücksichtigen.

Ines begrüßt daher die geplante Streichung des Zwischenziels zum 1. Oktober, da dies mehr Flexibilität ermögliche und die Gasbeschaffung kosteneffizienter gestalte. Gleichzeitig warnt der Verband jedoch vor der geplanten Erhöhung des Mindestfüllstands zum 1. Februar auf 40 Prozent. Dies könne zu einer Blockade von Gasmengen führen, die bis zum Ende der Heizperiode technisch nicht mehr verfügbar seien.

Genaue Prüfung der Zielvorgaben gefordert

Auch die generelle Absenkung der Füllstandsvorgaben zum 1. November sieht Ines kritisch. Eine zu geringe Befüllung der Speicher vor dem Winter könne die Versorgungssicherheit gefährden. Der Verband plädiert dafür, die Auswirkungen dieser Maßnahme vor einer endgültigen Entscheidung umfassend zu prüfen. Besonders kritisch sei die geplante Einführung anlagenscharfer Füllstandsvorgaben bis zum Ende der aktuellen Gesetzeslaufzeit im März 2027.

Diese Regelung greife tief in den Markt ein und könne zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Ines fordert eine sorgfältige Analyse möglicher Folgen und spricht sich gegen diskriminierende Einzelvorgaben aus. Als alternative Lösung schlägt der Verband eine zeitliche Verschiebung des Füllstandsziels vom 1. November auf den 1. Dezember vor. Dies könnte aus Sicht von Ines eine europarechtlich tragfähige Alternative zu starren nationalen Vorgaben darstellen.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Dienstag, 29.04.2025, 16:37 Uhr

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