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KLIMASCHUTZ:
BMWK öffnet neues Förderfenster für industrielle Klimaschutzprojekte
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat den zweiten Förderaufruf der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) publiziert. Projektideen werden bis zum 15. Mai 2025 erwartet.
Die zweite Förderrunde des BIK-Programms wurde am 28. Februar 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Aufruf gilt für das Teilmodul 2 des Moduls 1 und fördert Investitionen
in die Elektrifizierung industrieller Prozesse sowie die Nutzung von Wasserstoff und wasserstoffbasierten Brennstoffen. Darauf
verweist das für die Umsetzung zuständige Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) am 4. März 2025. Das KEI ist ein Geschäftsbereich der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH.
Die Grundlage der Förderung bildet der „Temporary Crisis and Transition Framework“ (TCTF) der EU-Kommission, der Investitionen in grüne Technologien beschleunigen soll. Die maximale Fördersumme beträgt 200 Millionen Euro pro Projekt. Antragsberechtigt sind Industrieunternehmen mit Produktionsanlagen in Deutschland, die mindestens 40 Prozent ihrer CO2-Emissionen reduzieren wollen. Besonders angesprochen sind Unternehmen der Grundstoffindustrie wie Stahl-, Chemie- oder Zementproduzenten, aber auch andere Industriezweige können profitieren.
Ideen zur Dekarbonisierung gefragt
Gefragt sind in den jährlichen Förderwettbewerben Industrieprojekte zur Dekarbonisierung, beispielsweise durch Elektrifizierung oder Umstellung auf erneuerbaren Wasserstoff sowie Vorhaben zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO2 (CCU und CCS). Die einzelnen Förderbedingungen ergeben sich aus der Förderrichtlinie und den Förderaufrufen zu den zwei Fördermodulen.
Im vom KEI betreuten Modul 1 sind im Teilmodul 2 Dekarbonisierungsvorhaben mit bis zu 200 Millionen Euro förderfähig. Im Modul 2, das vom Projektträger Jülich (PtJ) betreut wird, sind CCS/CCU-Vorhaben förderfähig, darunter Investitionsvorhaben mit bis zu 30 Millionen Euro und industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Millionen Euro. Alle Informationen stehen auf der KEI-Internetseite im Bereich „Förderung“ bereit.
Die BIK-Förderung ergänzt das Instrument der Klimaschutzverträge und ist speziell auf den Mittelstand ausgerichtet. Förderfähig sind Projekte ab 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und ab einer Million Euro für Großunternehmen. Projekte mit einem Volumen über 15 Millionen Euro benötigen eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 Prozent.
Workshop zur Antragstellung am 9. April
Zur Unterstützung der Antragsteller bietet das KEI am 9. April 2025 eine digitale Infoveranstaltung an. Unternehmen erhalten dort detaillierte Informationen zum Förderprozess, zu den Anforderungen und zur Antragstellung.
Das BMWK plant zudem weitere Förderaufrufe für die übrigen BIK-Teilmodule. Nach der Auswertung der ersten Förderrunde sollen mögliche Anpassungen vorgenommen werden, um die Förderung noch gezielter auszurichten. Die aktuelle Förderrunde basiert auf den beihilferechtlichen Vorgaben des TCTF, wonach Mittel bis spätestens 31. Dezember 2025 bewilligt sein müssen.
Der BIK-Förderaufruf steht als PDF zum Download bereit.
Die Grundlage der Förderung bildet der „Temporary Crisis and Transition Framework“ (TCTF) der EU-Kommission, der Investitionen in grüne Technologien beschleunigen soll. Die maximale Fördersumme beträgt 200 Millionen Euro pro Projekt. Antragsberechtigt sind Industrieunternehmen mit Produktionsanlagen in Deutschland, die mindestens 40 Prozent ihrer CO2-Emissionen reduzieren wollen. Besonders angesprochen sind Unternehmen der Grundstoffindustrie wie Stahl-, Chemie- oder Zementproduzenten, aber auch andere Industriezweige können profitieren.
Ideen zur Dekarbonisierung gefragt
Gefragt sind in den jährlichen Förderwettbewerben Industrieprojekte zur Dekarbonisierung, beispielsweise durch Elektrifizierung oder Umstellung auf erneuerbaren Wasserstoff sowie Vorhaben zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO2 (CCU und CCS). Die einzelnen Förderbedingungen ergeben sich aus der Förderrichtlinie und den Förderaufrufen zu den zwei Fördermodulen.
Im vom KEI betreuten Modul 1 sind im Teilmodul 2 Dekarbonisierungsvorhaben mit bis zu 200 Millionen Euro förderfähig. Im Modul 2, das vom Projektträger Jülich (PtJ) betreut wird, sind CCS/CCU-Vorhaben förderfähig, darunter Investitionsvorhaben mit bis zu 30 Millionen Euro und industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Millionen Euro. Alle Informationen stehen auf der KEI-Internetseite im Bereich „Förderung“ bereit.
Die BIK-Förderung ergänzt das Instrument der Klimaschutzverträge und ist speziell auf den Mittelstand ausgerichtet. Förderfähig sind Projekte ab 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und ab einer Million Euro für Großunternehmen. Projekte mit einem Volumen über 15 Millionen Euro benötigen eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 Prozent.
Workshop zur Antragstellung am 9. April
Zur Unterstützung der Antragsteller bietet das KEI am 9. April 2025 eine digitale Infoveranstaltung an. Unternehmen erhalten dort detaillierte Informationen zum Förderprozess, zu den Anforderungen und zur Antragstellung.
Das BMWK plant zudem weitere Förderaufrufe für die übrigen BIK-Teilmodule. Nach der Auswertung der ersten Förderrunde sollen mögliche Anpassungen vorgenommen werden, um die Förderung noch gezielter auszurichten. Die aktuelle Förderrunde basiert auf den beihilferechtlichen Vorgaben des TCTF, wonach Mittel bis spätestens 31. Dezember 2025 bewilligt sein müssen.
Der BIK-Förderaufruf steht als PDF zum Download bereit.

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Dienstag, 04.03.2025, 14:12 Uhr
Dienstag, 04.03.2025, 14:12 Uhr
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