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Enerige & Management > Biogas - Biogasbranche hofft auf deutlichen Zubau bis 2026
Quelle: Fotolia / Jürgen Fälchle
BIOGAS:
Biogasbranche hofft auf deutlichen Zubau bis 2026
Die EU-Kommission hat ihre Zustimmung zum Biomassepaket signalisiert. Damit könnten Biogas-Speicherkraftwerke weiter ausgebaut und bestehende Anlagen flexibilisiert werden.
 
Über Jahre galt Biomasse als Randthema der Energiewende. Inzwischen rückt die Technologie stärker in den Fokus – nicht zuletzt wegen der Debatte um neue fossile Erdgas-Kraftwerke. Wie das Netzwerk Flexperten am 27. August erinnerte, können Biogasanlagen Strom flexibel bereitstellen und als regenerative Speicherkraftwerke Wärme für Netze liefern.

Nun hat den Flexperten zufolge die EU signalisiert, das Biomassepaket der Bundesregierung beihilferechtlich zu bestätigen. Allerdings fehlt noch die schriftliche Ausfertigung dieser Entscheidung, weshalb die Oktoberausschreibung der Bundesnetzagentur in zwei Varianten, nach altem und neuem Recht ergeht und erst in letzter Minute angepasst werden kann. Die Flexperten raten Teilnehmern dazu, zwei Gebote abzugeben und das jeweils ungültige bis zum 30. September zurückzuziehen. Praktiker kritisierten in einem Webinar, dass man ja für eine konkrete Anlage ein Gebot abgibt und nicht Luftschlösser erfinden kann.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hatte mit dem Ende Januar verabschiedeten Biomassepaket die Modernisierung bestehender Biogasanlagen und den Bau von Speicherkraftwerken im Auge. Unterstützung kam dabei von Verbänden wie dem Fachverband Biogas, dem Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung im Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sowie von Umweltorganisationen, Wissenschaft und Forschung.

Schnelle Umsetzung nötig

Jetzt gelte es, das Biomassepaket schnellstens rechtsgültig zu machen. Andernfalls drohe das Aus für hunderte Anlagen zum Jahresende. Mehrere Milliarden Euro an Investitionen wären gefährdet, obwohl sie einen wertvollen Beitrag zur klimafreundlichen Energieversorgung leisten. Das gelte gerade als Backup in Zeiten mit wenig Wind und Sonne, erinnerte der Verband. 
Mit der nun möglichen Umsetzung der Novelle soll die installierte Leistung von Biogasanlagen in kurzer Zeit deutlich steigen. Bislang sind in Deutschland rund 6.000 MW an Biogas-Stromerzeugung installiert. „Durch das Biogaspaket kommen weitere 3.000 MW hinzu, was einem Zuwachs um 50 Prozent entspricht“, erläuterte Flexperten-Geschäftsführer Uwe Welteke-Fabricius. Zudem wird der sogenannte Flexibilitätszuschlag an die Inflation angepasst und um mehr als 50 Prozent erhöht. Laut Flexperten eröffne dies die Chance, die bestehende Biogasmenge effizienter zu nutzen und zusätzliche 10.000 bis 15.000 MW an Blockheizkraftwerken (BHKW) zu errichten.

Auch für Wärmenetze sei die Novelle von Bedeutung: Viele Anlagen könnten künftig als regenerative Speicherkraftwerke betrieben werden und so kommunale Netze versorgen. „Das ist ein wichtiger Schritt, um Biogas stärker in die Energiewende einzubinden“, so Welteke-Fabricius.

Kritikpunkte am Biomassepaket

Allerdings sehen Verbände und Betreiber noch Nachbesserungsbedarf. So sei der Übergang für ältere Anlagen nicht ausreichend geregelt. Wer ab Januar 2026 in die zweite Vergütungsperiode wechselt, müsse die geforderte Flexibilisierung in sehr kurzer Zeit umsetzen – ein Vorhaben, das wegen der Dauer von Genehmigungsverfahren schwer zu realisieren sei. Kritisiert wird zudem, dass Netzbetreiber bisher nicht verpflichtet sind, zusätzliche Speicherkraftwerke zeitnah ans Netz anzuschließen.

Auch über 2026 hinaus brauche es Planungssicherheit, mahnen die Flexperten. „Ohne eine Verstetigung der Förderbedingungen droht bereits in zwei Jahren die nächste Stilllegungswelle“, warnte Welteke-Fabricius. Um Betreiber auf die neuen Regelungen vorzubereiten, wollen die Flexperten gemeinsam mit Partnern Informationsveranstaltungen anbieten. Themen sind unter anderem die Umsetzung des Biogaspakets, die Anpassung älterer Anlagen an neue Anforderungen sowie mögliche Synergien mit kommunalen Wärmenetzen.
 
Mögliche Biogas-BHKW-Entwicklung bis 2030 -
Für Vollansicht bitte auf die Grafik klicken. 
Quelle: Netzwerk Flexperten

Für eine künftige Verbesserung des Biomassepakets fordert der Verband Übergangsregelungen für Anlagen, die 2004 – 2006 in Betrieb gingen sowie eine Frist zur Flexibilisierung des Betriebs gemäß Strombedarf. Er schlägt eine Bagatellgrenze für Anlagen mit nur 400 bis 800 kW Leistung vor, da hier die Umbauten zu teuer wären.

Zudem sollten auch Bestandsanlagen in die Förderregeln einbezogen und der Netzzugang verbindlich geregelt werden. Auch nach 2026 sollten 3.000 bis 4.000 MW pro Jahr ausgeschrieben werden, damit Biogas zur Versorgungssicherheit mit Strom und Wärme beitragen könne, appellierten die Flexperten.

Die aktuelle Bundesnetzagentur-Ausschreibung für Biomasse  steht im Internet zur Verfügung.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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