
Quelle: Fotolia / Wolfgang Jargstorff
BIOMASSE:
Bioenergieverbände fordern praxisnahe RED-III-Regeln
In der Stellungnahme zur Umsetzung der EU-RED-III kritisiert das Hauptstadtbüro Bioenergie Pläne des Umweltministeriums zu Forstauflagen und mahnt praxisnahe Vorgaben für Bioenergie an.
Am 29. August endete die Stellungnahmefrist des Bundesumweltministeriums (BMUKN) zu den Referentenentwürfen für die Biokraftstoff-
und Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung. Mit den Regelungen soll die europäische Richtlinie für erneuerbare Energien (RED III) im Bereich Bioenergie umgesetzt werden.
Die im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) zusammengeschlossenen Verbände äußerten sich überwiegend positiv zu den Plänen, insbesondere zur vorgesehenen Verschärfung der Betrugsprävention im Biokraftstoffsektor. Diese Maßnahmen sollen laut HBB-Leiterin Sandra Rostek dazu beitragen, dass heimische Produzenten besser vor irreführenden Importen geschützt werden. Zudem begrüßen die Verbände die vorgesehene Bestandsschutzregelung bei den Treibhausgasvorgaben für bestehende Biogasanlagen und Holzheizkraftwerke.
Weniger Bürokratie ermöglichen
Rostek wies zugleich darauf hin, dass zusätzliche Schritte nötig seien. Sie forderte ein Zulassungsverfahren für Produzenten fortschrittlicher Biokraftstoffe, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu sichern. Auch bei der Einführung der Unionsdatenbank (UDB) für Nachhaltigkeitsnachweise sieht das HBB Nachbesserungsbedarf. „Übergangs- und Buchungsfristen sowie eine Schnittstelle zur nationalen Datenbank Nabisy sind erforderlich, um Doppeleingaben zu vermeiden und die Unternehmen nicht mit zusätzlicher Bürokratie zu belasten“, forderte Rostek.
Positiv bewertet das HBB, dass die Bundesregierung für bestimmte Bestandsanlagen die Treibhausgasminderungsanforderungen bis Ende 2030 aussetzen will. Damit nutze sie die Spielräume der EU, erklärte Rostek. Kritisch sei jedoch, dass dies nicht für die sogenannten Flächenkriterien gelte. Zudem vermisse die Branche erleichterte Nachweissysteme für Anlagen ab 7,5 MW, die feste Biomasse einsetzen. Rostek verwies darauf, dass das BMUKN zwar in einzelnen Punkten Erleichterungen vorsieht – etwa bei Übergangsfristen aufgrund eines Engpasses an Auditoren –, die RED-III-Möglichkeiten jedoch nicht vollständig ausschöpfe. Chancen zum Bürokratieabbau, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, würden so ungenutzt bleiben.
Scharfe Kritik äußerten die Bioenergieverbände an den geplanten Eingriffen in die Forstwirtschaft. Laut HBB versuche das BMUKN, über die Nachhaltigkeitsverordnung neue forstwirtschaftliche Regelungen einzuführen, die über die EU-Vorgaben hinausgehen. Rostek warnte, dies käme einem „Waldgesetz 2.0“ gleich und würde sowohl die Gesetzgebungskompetenz des Bundestags als auch die Zuständigkeiten der Länder unterlaufen.
Die Stellungnahmen zu Biokraftstoff und Biomassestrom stehen als PDF zum Download bereit.
Die im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) zusammengeschlossenen Verbände äußerten sich überwiegend positiv zu den Plänen, insbesondere zur vorgesehenen Verschärfung der Betrugsprävention im Biokraftstoffsektor. Diese Maßnahmen sollen laut HBB-Leiterin Sandra Rostek dazu beitragen, dass heimische Produzenten besser vor irreführenden Importen geschützt werden. Zudem begrüßen die Verbände die vorgesehene Bestandsschutzregelung bei den Treibhausgasvorgaben für bestehende Biogasanlagen und Holzheizkraftwerke.
Weniger Bürokratie ermöglichen
Rostek wies zugleich darauf hin, dass zusätzliche Schritte nötig seien. Sie forderte ein Zulassungsverfahren für Produzenten fortschrittlicher Biokraftstoffe, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu sichern. Auch bei der Einführung der Unionsdatenbank (UDB) für Nachhaltigkeitsnachweise sieht das HBB Nachbesserungsbedarf. „Übergangs- und Buchungsfristen sowie eine Schnittstelle zur nationalen Datenbank Nabisy sind erforderlich, um Doppeleingaben zu vermeiden und die Unternehmen nicht mit zusätzlicher Bürokratie zu belasten“, forderte Rostek.
Positiv bewertet das HBB, dass die Bundesregierung für bestimmte Bestandsanlagen die Treibhausgasminderungsanforderungen bis Ende 2030 aussetzen will. Damit nutze sie die Spielräume der EU, erklärte Rostek. Kritisch sei jedoch, dass dies nicht für die sogenannten Flächenkriterien gelte. Zudem vermisse die Branche erleichterte Nachweissysteme für Anlagen ab 7,5 MW, die feste Biomasse einsetzen. Rostek verwies darauf, dass das BMUKN zwar in einzelnen Punkten Erleichterungen vorsieht – etwa bei Übergangsfristen aufgrund eines Engpasses an Auditoren –, die RED-III-Möglichkeiten jedoch nicht vollständig ausschöpfe. Chancen zum Bürokratieabbau, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, würden so ungenutzt bleiben.
Scharfe Kritik äußerten die Bioenergieverbände an den geplanten Eingriffen in die Forstwirtschaft. Laut HBB versuche das BMUKN, über die Nachhaltigkeitsverordnung neue forstwirtschaftliche Regelungen einzuführen, die über die EU-Vorgaben hinausgehen. Rostek warnte, dies käme einem „Waldgesetz 2.0“ gleich und würde sowohl die Gesetzgebungskompetenz des Bundestags als auch die Zuständigkeiten der Länder unterlaufen.
Die Stellungnahmen zu Biokraftstoff und Biomassestrom stehen als PDF zum Download bereit.

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Freitag, 29.08.2025, 15:24 Uhr
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