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STROMSPEICHER:
Baukostenzuschüsse für Speicher weiter ungeklärt
Der Bundesgerichtshof hat keine Entscheidung zur Zulässigkeit von Baukostenzuschüssen für Stromspeicher gefällt, aus Sicht des Speicherverbandes (BVES) ein Rückschlag für die Branche.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27. Mai nicht wie erwartet über die Zulässigkeit von Baukostenzuschüssen (BKZ) für Stromspeicher nach dem klassischen Leistungspreismodell
entschieden. Damit bleibt die seit Monaten geforderte rechtliche Klärung aus. Laut dem Bundesverband Energiespeicher Systeme
(BVES) verschärft sich dadurch die Unsicherheit für Speicherbetreiber und Netzbetreiber gleichermaßen.
Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES, kritisierte die Entscheidung des BGH deutlich: „Wir haben bereits eine rechtliche Einordnung von Speichern im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Speicher verschieben die Energienutzung. Daraus müssen endlich Konsequenzen folgen.“ Die Netzregulierung müsse nun zeitnah an diese Systemfunktion angepasst werden. Weitere Verzögerungen seien für die Branche nicht akzeptabel, so Windelen weiter.
Entscheidung des OLG Düsseldorf nicht umgesetzt
Bereits im Dezember 2023 hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens im Sinne eines Speicherbetreibers geurteilt. Dieser hatte sich gegen einen Baukostenzuschuss gewehrt, der nach dem traditionellen Leistungspreismodell erhoben worden war. Das OLG stellte dabei klar, dass Speicheranlagen eine eigenständige energiewirtschaftliche Funktion erfüllen. Die Entscheidung hätte nach Einschätzung des BVES als Basis für eine differenzierte Neubewertung der BKZ-Systematik dienen können.
Die Bundesnetzagentur reagierte jedoch anders: Sie legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein und veröffentlichte parallel ein Positionspapier, das dem OLG-Urteil in wesentlichen Punkten widerspricht. Laut BVES führte dieses Vorgehen zu monatelanger rechtlicher Unsicherheit. Projekte wurden verzögert, Investitionen verschoben und Streitigkeiten über die BKZ-Ausgestaltung nahmen zu.
Windelen betonte, dass nicht nur Investoren und Betreiber von Speicheranlagen betroffen seien. Auch Netzbetreiber litten unter der mangelnden Rechtsklarheit: „Planungsprozesse verzögern sich, Kosten steigen, wichtige Flexibilitätslösungen bleiben auf der Strecke – trotz politischen Willens zum Speicherausbau“, kommentierte er. Laut BVES wird dadurch das Ziel eines flexibleren und resilienteren Energiesystems gefährdet.
Der Verband fordert daher die Bundesnetzagentur und den Gesetzgeber auf, Verantwortung zu übernehmen. Auch ohne höchstrichterliche Entscheidung brauche es nun schnell eine rechtskonforme und praxistaugliche Lösung. Sollte der BGH das Verfahren an das OLG Düsseldorf zurückverweisen, drohten weitere Verzögerungen um Monate oder Jahre. Das sei angesichts der energiepolitischen Herausforderungen nicht tragbar.
Der BVES kündigt an, das Verfahren weiterhin eng zu begleiten. Ziel sei es, gemeinsam mit allen relevanten Akteuren tragfähige Rahmenbedingungen für die Einbindung von Speichertechnologien in das Energiesystem zu schaffen.
Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES, kritisierte die Entscheidung des BGH deutlich: „Wir haben bereits eine rechtliche Einordnung von Speichern im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Speicher verschieben die Energienutzung. Daraus müssen endlich Konsequenzen folgen.“ Die Netzregulierung müsse nun zeitnah an diese Systemfunktion angepasst werden. Weitere Verzögerungen seien für die Branche nicht akzeptabel, so Windelen weiter.
Entscheidung des OLG Düsseldorf nicht umgesetzt
Bereits im Dezember 2023 hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens im Sinne eines Speicherbetreibers geurteilt. Dieser hatte sich gegen einen Baukostenzuschuss gewehrt, der nach dem traditionellen Leistungspreismodell erhoben worden war. Das OLG stellte dabei klar, dass Speicheranlagen eine eigenständige energiewirtschaftliche Funktion erfüllen. Die Entscheidung hätte nach Einschätzung des BVES als Basis für eine differenzierte Neubewertung der BKZ-Systematik dienen können.
Die Bundesnetzagentur reagierte jedoch anders: Sie legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein und veröffentlichte parallel ein Positionspapier, das dem OLG-Urteil in wesentlichen Punkten widerspricht. Laut BVES führte dieses Vorgehen zu monatelanger rechtlicher Unsicherheit. Projekte wurden verzögert, Investitionen verschoben und Streitigkeiten über die BKZ-Ausgestaltung nahmen zu.
Windelen betonte, dass nicht nur Investoren und Betreiber von Speicheranlagen betroffen seien. Auch Netzbetreiber litten unter der mangelnden Rechtsklarheit: „Planungsprozesse verzögern sich, Kosten steigen, wichtige Flexibilitätslösungen bleiben auf der Strecke – trotz politischen Willens zum Speicherausbau“, kommentierte er. Laut BVES wird dadurch das Ziel eines flexibleren und resilienteren Energiesystems gefährdet.
Der Verband fordert daher die Bundesnetzagentur und den Gesetzgeber auf, Verantwortung zu übernehmen. Auch ohne höchstrichterliche Entscheidung brauche es nun schnell eine rechtskonforme und praxistaugliche Lösung. Sollte der BGH das Verfahren an das OLG Düsseldorf zurückverweisen, drohten weitere Verzögerungen um Monate oder Jahre. Das sei angesichts der energiepolitischen Herausforderungen nicht tragbar.
Der BVES kündigt an, das Verfahren weiterhin eng zu begleiten. Ziel sei es, gemeinsam mit allen relevanten Akteuren tragfähige Rahmenbedingungen für die Einbindung von Speichertechnologien in das Energiesystem zu schaffen.

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Mittwoch, 28.05.2025, 15:38 Uhr
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