
Quelle: Photocase / Markus Imorde
KOHLEKRAFTWERKE:
Auch 2025 kein Verbot von Kohleverfeuerung
Die Bundesnetzagentur ordnet zum zweiten Mal kein Kohleverfeuerungsverbot an. Grund hierfür ist das freiwillige Ausscheiden von genügend Kohlekraftwerken aus dem Markt.
Erneut ordnet die Bundesnetzagentur im Jahr 2025 kein Kohleverfeuerungsverbot an. Grundlage wäre das Gesetz zur Reduzierung
und Beendigung der Kohleverstromung (KVBG). Grund für den Verzicht ist, dass bis zum Anordnungstermin am 1. September bereits so viele Kohlekraftwerke aus dem Markt ausgeschieden sind, dass das gesetzlich geforderte Zielniveau für
das Zieljahr 2028 bereits...
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Montag, 01.09.2025, 13:57 Uhr
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