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Enerige & Management > Regulierung - Änderungen am Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032 vorgenommen
Quelle: Bundesnetzagentur
REGULIERUNG:
Änderungen am Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032 vorgenommen
Die Bundesnetzagentur verlangt von den Fernleitungsnetzbetreibern Änderungen am Netzentwicklungsplan Gas für 2022-2032. Damit soll die Einbindung von Wasserstoff vorbereitet werden.
 
Das Änderungsverlangen der Bundesnetzagentur soll das Gasnetz besser auf eine Zukunft mit Wasserstoff statt Erdgas vorbereiten. So begründete die Behörde ihre Wünsche an den Netzentwicklungsplan Gas (NEP) 2022-2032. Mit dem russischen Angriff auf die Ukraine und den wegfallenden Erdgaslieferungen via Pipeline hatten sich 2022 viele Voraussetzungen im deutschen Gasmarkt grundlegend verändert. „Mit unserem Änderungsverlangen stellen wir nun die Weichen für eine nachhaltige Diversifizierung der deutschen Gasversorgung“, sagte der Präsident der Agentur, Klaus Müller.

„Wir bereiten den Weg für eine zügige Umstellmöglichkeit von Erdgasleitungen auf Wasserstoff vor“, so Müller am 21. Dezember. Außerdem werde das Gasnetz ertüchtigt, um auch ohne russische Gasmengen seine Transportaufgabe zu erfüllen. „Hierbei wird die Einbindung von LNG-Anlagen in den deutschen Gasmarkt eine wesentliche Rolle spielen“, erläuterte der Präsident. LNG ist Erdgas, das durch Abkühlung verflüssigt wurde und zumeist per Schiff transportiert wird.

82 neue Maßnahmen im Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032

Der Netzausbauvorschlag im Entwurf des NEP umfasst insgesamt 140 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von rund 4,4 Milliarden Euro. Dabei sind gegenüber dem NEP 2020-2030 insgesamt 82 neue Maßnahmen hinzugekommen. Die im Vergleich zum vorherigen Netzentwicklungsplan zusätzlich vorgeschlagenen Maßnahmen stehen aufgrund des Wegfalls russischer Erdgasmengen größtenteils im Zusammenhang mit der veränderten Flusssituation im Fernleitungsnetz.

Vor diesem Hintergrund und zur langfristigen Gewährleistung der Versorgungssicherheit spielen die Netzausbaumaßnahmen für den künftigen Abtransport von LNG-Mengen eine maßgebliche Rolle. „Daneben sind weitere Ausbaumaßnahmen für künftige Bedarfe von Gaskraftwerken und die L-/H-Gas-Umstellung erforderlich“, erläuterte Müller. L- und H-Gas sind Erdgasqualitäten mit unterschiedlicher Energiedichte. L-Gas kam zumeist aus den Niederlanden, die ihre Produktion in absehbarer Zeit einstellen. Daher müssen von dort belieferte Netze und Endgeräte auf H-Gas umgestellt werden.

Bundesnetzagentur bestätigt 133 Netzausbaumaßnahmen

Mit dem Änderungsverlangen bestätigt die Bundesnetzagentur 133 der von den Fernleitungsnetzbetreibern vorgeschlagenen Netzausbaumaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von rund 4,1 Milliarden Euro. Die bestätigten Maßnahmen umfassen insgesamt einen Leitungszubau von 925 km Länge und einen Verdichterzubau in Höhe von 149 MW im Fernleitungsnetz.

Die Bundesnetzagentur begrüßt, dass in der Netzentwicklungsplanung wiederholt eine Marktabfrage zur Erzeugung und zum Bedarf von Wasserstoff durchgeführt worden ist und Netzausbaumaßnahmen für Wasserstoffprojekte ermittelt worden sind. Damit werde ein wichtiger Beitrag zum Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur und der Dekarbonisierung des Fernleitungsnetzes in Deutschland geleistet.

Zu berücksichtigen sei, dass reine Wasserstoffnetzinfrastrukturen nicht unter den Anwendungsbereich des § 15a Energiewirtschaftsgesetz fallen und damit nicht Bestandteil der bestätigten Netzausbaumaßnahmen sind. In einem geringfügigen Umfang werden jedoch Ausbaumaßnahmen im Fernleitungsnetz bestätigt, die notwendig sind, um perspektivisch Erdgasleitungen auf eine Wasserstoffnutzung umstellen zu können.

Mit der Entscheidung der Bundesnetzagentur werden die bestätigten Maßnahmen für die Fernleitungsnetzbetreiber verbindlich.

Der geänderte NEP Gas 2022-2032  steht im Internet bereit.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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