• EU-Klimabeirat rät zum Ankurbeln von CO2-Entnahmen
  • Pilotprojekt für lokale Energiegemeinschaft in Oberfranken gestartet
  • Deutlich höhere Day-ahead-Preise zu erwarten
  • EnBW: Landkreise stimmen für Milliarden-Spritze
  • Lex Sauerland: Erste Klagen gegen Zeitspiel der Behörden
  • RWE plant Vermarktung weiterer Kapazitäten
  • Gebündelte Kräfte für den digitalen Netzausbau
  • 100 Millionen Euro für Wasserstoff im Ländle
  • Wasserkraft für Rolls-Royce
  • Umfrage unter Energieunternehmern zeigt Verunsicherung
Enerige & Management > Regenerative - 3,6 Mrd. Euro EEG-Überschuss für 2023 erwartet
Quelle: Fotolia / vencav
REGENERATIVE:
3,6 Mrd. Euro EEG-Überschuss für 2023 erwartet
Im kommenden Jahr rechnen die Übertragungsnetzbetreiber mit einem Überschuss in Höhe von 3,6 Mrd. Euro aus dem Fördersystem des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
 
Die Bundesnetzagentur hat am 14. Oktober die Prognose für die Zahlungen im Fördersystem des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bekannt gegeben. Demnach rechnen die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) im Jahr 2023 auf Basis von gutachterlichen Prognosen mit einem Überschuss von 3,6 Mrd. Euro. Die Bundesnetzagentur überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung. Wegen der aktuell sehr hohen Strompreise sollen demnach die Einnahmen aus der Vermarktung des nach dem EEG vergüteten Stroms den Förderbedarf übersteigen. Die ÜNB rechnen mit Einnahmen für den von ihnen vermarkteten Strom der fest vergüteten Anlagen in Höhe von 13,1 Mrd. Euro. Demgegenüber stehen Auszahlungen an die Anlagenbetreiber und sonstige Vermarktungskosten in Höhe von 9,4 Mrd. Euro.

Zubau 2023 erneut von Solaranlagen getrieben

Für das Jahr 2023 rechnen die Übertragungsnetzbetreiber mit einem Netto-Zubau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen mit einer Gesamtleitung von 11.000 MW. Ein Großteil des Netto-Zubaus werde voraussichtlich mit 8.500 MW erneut durch Solaranlagen getrieben. Windenergieanlagen an Land und Windenergieanlagen auf See tragen mit 2.200 MW und 500 MW zum Netto-Zubau bei. Für Biomasse wird ein leichter Rückgang der Leistung von 100 MW erwartet, da einige Anlagen ihr Förderende erreichen.

Die Übertragungsnetzbetreiber führen zur Abwicklung des Fördersystems des EEG ein separates EEG-Konto. Seit dem 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage für die Verbraucher auf null abgesenkt. Mit dem am 1. Januar 2023 in Kraft tretenden Energiefinanzierungsgesetz wird die EEG-Umlage vollständig abgeschafft. Der Finanzierungsbedarf der erneuerbaren Energien wird künftig durch den Bund aus dem Klima- und Transformationsfonds ausgeglichen. Vor Abschaffung der EEG-Umlage wurde in diesem Prognose-Rahmen die jeweilige Höhe der EEG-Umlage festgelegt.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
+49 (0) 151 28207503
eMail
facebook
© 2025 Energie & Management GmbH
Freitag, 14.10.2022, 11:23 Uhr

Mehr zum Thema