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Enerige & Management > Regulierung - Neue Methode zur Trassensuche
Quelle: Shutterstock / nitpicker
REGULIERUNG:
Neue Methode zur Trassensuche
Die Bundesnetzagentur beteiligt ab 31. März die Öffentlichkeit an ihrem Entwurf für eine Methode zur Ausweisung von Infrastrukturgebieten für neue Stromleitungen.
 
Für neue Ausbauvorhaben im Stromübertragungsnetz können anstelle der bisherigen Bundesfachplanungsverfahren Infrastrukturgebiete ausgewiesen werden. Einen Entwurf dafür stellte die Bundesnetzagentur am 31. März zur Diskussion. Der Präsident der Behörde Klaus Müller erläuterte: „Der Ausbau der Stromnetze ist auch zukünftig eine tragende Säule der Energiewende und ist entscheidend für eine sichere Energieversorgung.“ Mit den Infrastrukturgebieten sollen die Planungsverfahren nochmals erheblich beschleunigt werden, sagte Müller.

Bisherige Bundesfachplanung ersetzen

Für neue Ausbauvorhaben im Stromübertragungsnetz können anstelle der bisherigen Bundesfachplanungsverfahren Infrastrukturgebiete ausgewiesen werden. Die Infrastrukturgebiete definieren bereits auf vorgelagerter Ebene und auf „großer Flughöhe“ infrage kommende Gebiete für die spätere Planfeststellung.

Für Vorhaben in Infrastrukturgebieten entfallen dann in der Planfeststellung sowohl die Artenschutzprüfung, als auch die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung. Für die Ausweisung von Infrastrukturgebieten hat die Bundesnetzagentur eine Methode entworfen. Die Methode soll eine zügige Bearbeitung sicherstellen und gleichzeitig eine Vielzahl von Belangen, wie beispielsweise Natura 2000-Gebiete oder Siedlungen, berücksichtigen. Dadurch sollen möglichst konfliktarme Bereiche für den künftigen Netzausbau identifiziert werden.

Bereits vor dem eigentlichen Beginn des formellen Verfahrens zur Ermittlung der Infrastrukturgebiete möchte die Bundesnetzagentur den betroffenen Vorhabenträgern, Behörden und der interessierten Öffentlichkeit die Gelegenheit geben, sich zu dem Methodenentwurf für die Ermittlung von Infrastrukturgebieten zu äußern.

Stellungnahmen hierzu können bis zum 28. April 2026 abgegeben werden. Im Anschluss an die Konsultation wird die Bundesnetzagentur die eingegangenen Stellungnahmen auswerten und die endgültige Methode festlegen.

Hintergrund

Ende 2025 wurde das Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED 3) in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze verabschiedet und damit die Regelungen des Energiewirtschaftsrechts in Deutschland angepasst. Mit der Gesetzesänderung sollen die Genehmigungsverfahren auch im Bereich des Stromnetzausbaus deutlich beschleunigt werden, um die gesteckten Klimaziele möglichst schnell zu erreichen.

Der Entwurf der Methode für Infrastrukturgebiete  steht im Internet bereit.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Dienstag, 31.03.2026, 13:44 Uhr

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