• Energienotierungen fallen dank Friedenshoffnungen
  • Bundesrat will Heizungsgesetz und Offshore-Wind ändern
  • Deutscher Energiepark-Projektierer bestimmt Italienchef
  • Als die Turbine per Schwertransport kam
  • Kapazitätsreserve: Das Geschenk für Gasblöcke wird teurer
  • Kritik aus den eigenen Reihen am Kraftwerksgesetz
  • Das Heizgesetz ist in den Ausschüssen - Kritik von Verbänden
  • Borken nutzt die Wärme geklärten Abwassers
  • Erste Windkraftanlage für Offshorepark „Nordseecluster“
  • Alleingeschäftsführer in Rheinland-Pfalz
Enerige & Management > Politik - Kartellamt kritisiert Kraftwerksgesetz
Quelle: Shutterstock / nitpicker
POLITIK:
Kartellamt kritisiert Kraftwerksgesetz
Das Bundeskartellamt kritisiert den Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für das Kraftwerksgesetz. Die Behörde sieht Risiken für Wettbewerb und Anbietervielfalt im Strommarkt.
 
Das Bundeskartellamt hat seine Kritik am geplanten Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) bekräftigt. In einer aktuellen Stellungnahme zum Referentenentwurf warnt die Wettbewerbsbehörde davor, dass bestehende Marktstrukturen im Strommarkt weiter verfestigt werden könnten. „Die im Referentenentwurf angedachten Regelungen verhindern nicht, dass sich bereits heute bestehende, wettbewerblich ungünstige Marktstrukturen verfestigen
könnten“, so die Behörde.

Das Gesetz aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) soll den Aufbau neuer gesicherter Stromerzeugungskapazitäten regeln. Hintergrund ist der schrittweise Kohleausstieg und die Frage, wie die Stromversorgung während sogenannter Dunkelflauten mit wenig Wind- und Solarstrom abgesichert werden kann. Dafür setzt die Bundesregierung vor allem auf neue wasserstofffähige Gaskraftwerke.

Laut Referentenentwurf sollen Betreiber für das Bereithalten von Kraftwerkskapazitäten Zahlungen erhalten. Bereits 2026 sollen Ausschreibungen für zusätzliche Kapazitäten von insgesamt 11.000 MW starten. Mehrere große Energieunternehmen haben angekündigt, sich an den Ausschreibungen beteiligen zu wollen. Die Finanzierung des geplanten Kapazitätsmarkts soll über eine neue Verbraucherumlage erfolgen, die ab 2031 eingeführt werden soll.

Große Unternehmen bevorzugt?

Das Bundeskartellamt sieht jedoch weiterhin erhebliche Wettbewerbsrisiken. Die Behörde hatte bereits im Dezember 2025 eine Stellungnahme zu einem früheren Entwurf abgegeben und darin unter anderem eine Obergrenze für einzelne Anbieter vorgeschlagen. Diese sollte bei zehn Prozent der ausgeschriebenen Gesamtkapazität liegen, um die Vielfalt der Anbieter zu sichern und bestehende Marktmacht im Stromerstabsatzmarkt nicht weiter zu verstärken.

Im aktuellen Entwurf fehlt eine solche Begrenzung nach Angaben des Kartellamts weiterhin. Die Behörde kritisiert deshalb, dass große Stromerzeuger ihre Marktstellung weiter ausbauen könnten. Zudem bemängelt das Kartellamt die Vorgaben für die Teilnahme an den Ausschreibungen. Bewerber müssten bereits bei der Einreichung einen bestehenden oder zugesagten Netzanschluss nachweisen. Nach Einschätzung der Behörde führt dies faktisch zu einer Bevorzugung bestehender Kraftwerksstandorte.

Batteriespeicher scheitern an Netzanschlüssen

Neue Standorte hätten innerhalb der vorgesehenen Fristen kaum realistische Chancen, noch rechtzeitig eine Netzanschlusszusage zu erhalten. Das gelte insbesondere für Batteriespeicherprojekte. Diese könnten laut Kartellamt grundsätzlich auch ohne bereits genehmigten Netzanschluss bis 2031 umgesetzt werden, da Batteriespeicher deutlich kürzere Bauzeiten hätten als Gaskraftwerke.

Die Behörde verweist außerdem darauf, dass viele Kohle- und frühere Atomkraftwerksstandorte im Besitz weniger großer Stromerzeugungsunternehmen seien. Dadurch könnten sich bestehende Marktpositionen weiter verfestigen.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
+49 (0) 151 28207503
eMail
facebook
© 2026 Energie & Management GmbH
Freitag, 08.05.2026, 10:24 Uhr

Mehr zum Thema