• Strom aus der Strömung: Energyfische dürfen in den Rhein
  • 75 Tonnen auf dem Weg in den Berg
  • Sonnenenergie soll fossile Wärme in Mahle-Werk ersetzen
  • 2G Energy und Einskommafünfgrad kooperieren
  • Neuer Finanzvorstand bei Everllence
  • Anzahl der Stromnetzbetreiber in Deutschland 2015 bis 2025
  • Gaspreise fallen nach Höhenflug
  • „Profit Sharing“ für Regelenergie aus Windpark
  • Phase sinkender Energiepreise schon wieder vorbei
  • VKU verlangt Bürokratieabbau beim Smart Meter Rollout
Enerige & Management > Stromnetz - Erste Netzanschlussvergabe nach Reifegrad
Quelle: Katia Meyer-Tien
STROMNETZ:
Erste Netzanschlussvergabe nach Reifegrad
Auf der Plattform „Netztransparenz.de“ haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber den Antragsansturm veröffentlicht. Sie wollen ihn nun nach Reifegrad der Projekte abarbeiten.
 
Die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) in Deutschland haben Zahlen zur Antragslage im ersten Zyklus des Reifegradverfahrens auf der Plattform Netztransparenz.de veröffentlicht. Sie wollen über einen Netzanschluss nicht mehr nach Eingangsdatum des Antrags entscheiden, sondern vielmehr nach dem Stand der Umsetzung von Projekten.
 
Antragsvolumen im ersten Reifegradverfahren nach Gebiet des Übertragungsnetzbetreibers
(zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken)
Quelle: ÜNB

Im ersten Zyklus dieses Reifegradverfahrens wurden 347 Anträge mit einer kumulierten Bezugsleistung von 156,4 GW eingereicht. Angesichts der hohen insgesamt beantragten Leistung sei es notwendig, die Anträge zur Vergabe von Anschlusskapazitäten zu priorisieren, damit besonders umsetzungsreife Projekte gezielt an das Netz angeschlossen werden können, so die ÜNB. Dafür wenden die Übertragungsnetzbetreiber den am 1. April vorgestellten Bewertungsansatz an: Die Anträge werden anhand verschiedener Reifegradkriterien priorisiert und anschließend im Rahmen einer Netzberechnung technisch bewertet. Demnach gingen bei 50 Hertz Anschlussbegehren über insgesamt 179.000 MW ein, bei Amprion über 62.000 MW, bei Tennet über 72.000 MW und bei Transnet BW über 34.000 MW.

Bei der kumulierten Leistung der Anträge handelt es sich um die Summe der Bezugsleistungen der geplanten Netzanschlussvorhaben, präzisieren die ÜNB. Dies sei beispielsweise im Falle einer Überbauung nicht zwingend identisch mit der Summe der beantragten Anschlusswirkleistungen an den Netzen. (sh)
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
+49 (0) 151 28207503
eMail
facebook
© 2026 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 22.07.2026, 15:10 Uhr

Mehr zum Thema