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Enerige & Management > Kohlekraftwerke - Wird die LEAG für den Kohleausstieg entschädigt?
Quelle: Pixabay / Benita Welter
KOHLEKRAFTWERKE:
Wird die LEAG für den Kohleausstieg entschädigt?
Die Bundesregierung geht weiter davon aus, dass die Entschädigung der LEAG für den Kohleausstieg im vollen Umfang von der EU-Kommission genehmigt wird.
 
Daran sind Zweifel aufgekommen, nachdem der Bescheid der EU-Kommission, die die Entschädigung für die LEAG in Höhe von 1,75 Milliarden Euro als Beihilfe genehmigen muss, auf sich warten lässt. In Brüssel will man die Verhandlungen mit der Regierung in Berlin nicht kommentieren. Weder der Zeitpunkt einer Entscheidung noch deren Inhalt seien absehbar, teilt die Kommission E&M mit. Im Gegensatz zum Sprecher des BMWK, der schon bald mit einer positiven Entscheidung rechnet.

In der Lausitz macht sich inzwischen eine gewisse Nervosität breit. Die Bundesregierung müsse der LEAG endlich die zugesagte Entschädigung auszahlen, sagt Sachsens Ministerpräsident, Michael Kretschmer (CDU): „Nur dann kann sie weiter in die Zukunft investieren.“ Auch der Brandenburger Europaabgeordnete Christian Ehler fordert eine schnelle Entscheidung. Die Entschädigung dürfe nicht zu einem Thema im bevorstehenden Landtagswahlkampf werden. 

Unstrittig ist, dass der LEAG für den Ausstieg aus der Braunkohle-Verstromung eine Entschädigung von 1,75 Milliarden Euro zusteht. So steht es im Kohleausstiegsgesetz von 2020. Vorgesehen sind die Milliarden aus der Staatskasse für unterschiedliche Zwecke. Der größte Teil soll genutzt werden, um den Ausstieg aus der Kohle sozialverträglich zu gestalten. Bergleute, die für den Abbau der Kohle nicht mehr gebraucht werden, erhalten ein sogenanntes Anpassungsgeld oder werden für neue Aufgaben in der Region qualifiziert. 

Der zweite große Posten ist für die Rekultivierung der Gruben vorgesehen. Die muss die LEAG zwar grundsätzlich selber bezahlen. Durch den vorzeitigen Ausstieg aus der Förderung entgehen ihr jedoch Einnahmen, die für diesen Zweck grundsätzlich vorgesehen waren. Diese Lücke will der Gesetzgeber mit Steuermitteln schließen. 

Auch Eigentümer sollen Geld bekommen
Schließlich erhalten die tschechischen Eigentümer der LEAG eine Kompensation für Gewinne, die sie nach der Schließung der Kraftwerke nicht mehr realisieren können. Das ist zwar der kleinste Teil der 1,75 Milliarden Euro, die im Gesetz stehen, aber immer noch eine dreistellige Millionensumme. Die Eigentümer wollen das Geld zwar nach eigenem Bekunden in den grünen Umbau der Lausitz investieren. Garantien dafür gibt es aber nicht. 

Es ist offenbar der letzte Posten, der in Brüssel auf Vorbehalte stößt. Die Wettbewerbshüter der EU möchten über die Entschädigung der Eigentümer erst entscheiden, wenn mit der Abschaltung der ersten Kraftwerke begonnen wird. Das wäre planmäßig erst 2028 der Fall. Dann soll das Kraftwerk Jänschwalde vom Netz gehen. Abgeschlossen wäre der Kohleausstieg in der Lausitz mit der Abschaltung der Anlagen in Schwarze Pumpe 2038. 

In der Kommission macht man geltend, dass eine Berechnung der entgangenen Gewinne heute noch nicht möglich ist, weil man dafür die Strompreise zum Zeitpunkt der Abschaltung benötige. Nur auf dieser Grundlage könne eine Entschädigung kalkuliert werden. Sie soll auch erst ausgezahlt werden, wenn die Abschaltung vollzogen ist. 

Das allerdings wäre für die Bundesregierung ein Problem, denn im deutschen Ausstiegsgesetz wird die Auszahlung der Entschädigungssumme nicht vom aktuellen Strompreis abhängig gemacht. In Brüssel heißt es, man bemühe sich um eine angemessene Lösung des Problems und arbeite eng mit den deutschen Behörden zusammen. 

Gleichzeitig verweist die Kommission darauf, dass die Deutschen den Strukturwandel in der Lausitz auch auf andere Weise fördern können: mit Geldern aus der europäischen Regionalförderung oder dem Energiwendefonds JTF (Just Transition Fund). Dort stünden für die deutschen Kohlereviere 2,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Das hört sich nicht so an als sähe die Kommission dringenden Handlungsbedarf, die bislang blockierten Gelder aus dem Kohleausstiegsgesetz schnell freizugeben.
 

Tom Weingärtner
© 2024 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 29.05.2024, 13:02 Uhr

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