
Quelle: Shutterstock / Jacques Tarnero
WINDKRAFT ONSHORE:
Windkraft: Tirol will keine Beschleunigungsgebiete
Das westösterreichische Bundesland wird im Oktober ein neues Gesetz beschließen. Für Windenergie-Projekte sind Einzelfallprüfungen vorgesehen. Die Windbranche übt Kritik.
Das westösterreichische Bundesland Tirol wird im Zuge der Umsetzung der „Erneuerbaren-Richtlinie“ (RED III) keine großflächigen
Beschleunigungszonen für den Bau von Windkraftanlagen ausweisen. Sehr wohl aber soll es dort Beschleunigungsgebiete für den
Ausbau der Photovoltaik geben.
Eine entsprechende Novelle des Tiroler „Erneuerbare-Ausbau-Gesetzes“ werde im Oktober vom Landesparlament (Landtag) beschlossen, berichtete der für Energiepolitik zuständige stellvertretende Ministerpräsident (Landeshauptmannstellvertreter) Josef Geisler von der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP) in einer Aussendung am 11. September.
Geisler zufolge bedeutet dies jedoch nicht, „dass sich in Tirol in Zukunft keine Windräder drehen werden“. Jeweilige Projekte würden einer Einzelfallprüfung unterzogen. Auch bleibe die Zusage des Landes aufrecht, das erste in Tirol errichtete Windrad mit 100.000 Euro zu fördern.
Laut Geisler hatten die zuständigen Fachabteilungen des Landes mögliche Beschleunigungsgebiete intensiv untersucht. Das Ergebnis: „Aus fachlicher Sicht gibt es in Tirol derzeit keine größeren Gebiete, die sich für eine Ausweisung als Beschleunigungsgebiet für Windkraft eignen und einen signifikanten Beitrag zum Ausbau der Windenergie im Sinne der EU-Vorgaben leisten könnten.“
EU-rechtlich sieht der Landespolitiker die Vorgangsweise Tirols gut gedeckt: Laut der RED III müssten nur „für mindestens einen erneuerbaren Energieträger“ Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden. Und das sei in Tirol eben die Photovoltaik. Das Land setze diesbezüglich wie in der Vergangenheit auf bereits befestigte Flächen wie etwa Großparkplätze.
„Weil der Wirkungsgrad von PV-Anlagen und die Energieausbeute im Winter in höheren Lagen besonders gut sind, werden wir uns die Möglichkeiten in den Skigebieten genauer anschauen.“ Und das Rückgrat der Tiroler Stromversorgung bleibe ohnehin die Wasserkraft. Zu deren weiterem Ausbau seien Gespräche mit dem Bund im Gange.
Kritik der Windbranche
Kritik kam von der Interessengemeinschaft Windkraft (IG Windkraft). Nach ihrer Ansicht würde der Beschluss, keine Beschleunigungsgebiete für Windräder auszuweisen, dem EU-Recht widersprechen. Auf Anfrage der Redaktion erläuterte Geschäftsführer Florian Maringer, zwar heiße es in der Richtlinie, die Mitgliedsstaaten müssten „für eine oder mehrere Arten erneuerbarer Energiequellen Beschleunigungsgebiete“ ausweisen. Dies lasse die Interpretation des Landes Tirol grundsätzlich zu.
Laut einem Gutachten im Auftrag der IG Windkraft müsse jedoch auch der Erwägungsgrund 28 der RED III herangezogen werden. Und diesem zufolge sollten die Mitgliedsstaaten „einen einzigen Plan für alle Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie und jede Technologie oder technologiespezifische Pläne erstellen können“.
Somit lasse die RED III lediglich offen, ob die Mitgliedsstaaten die Beschleunigungsgebiete in einem einzigen Plan oder in mehreren Plänen ausweisen. Sie erlaube aber nicht, die Gebiete nur für eine Technologie festzulegen. Folglich sei die rechtliche Basis für die Argumentation des Landes Tirol „relativ dünn“.
Kärnten: Tirol als Beispiel
Unterstützung bekam das Land Tirol von der rechtsgerichteten Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) im Bundesland Kärnten. Sie forderte in einer Mitteilung, Kärnten solle sich „ein Beispiel an Tirol nehmen und keine Beschleunigungszonen für Windkraft ausweisen. Tirol ist Kärnten einen Schritt voraus und verhindert die Zerstörung seiner Berge und Almen durch Windkraft-Industrieanlagen. Was in Tirol möglich ist, ist erst recht in Kärnten möglich“.
Wie berichtet, hatte sich die FPÖ für eine nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofs möglicherweise rechtswidrige Volksbefragung zum Ausbau der Windkraft in Kärnten stark gemacht. Bei dieser sprachen sich am 12. Januar 51,5 Prozent der Teilnehmenden gegen „die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen“ aus.
Eine entsprechende Novelle des Tiroler „Erneuerbare-Ausbau-Gesetzes“ werde im Oktober vom Landesparlament (Landtag) beschlossen, berichtete der für Energiepolitik zuständige stellvertretende Ministerpräsident (Landeshauptmannstellvertreter) Josef Geisler von der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP) in einer Aussendung am 11. September.
Geisler zufolge bedeutet dies jedoch nicht, „dass sich in Tirol in Zukunft keine Windräder drehen werden“. Jeweilige Projekte würden einer Einzelfallprüfung unterzogen. Auch bleibe die Zusage des Landes aufrecht, das erste in Tirol errichtete Windrad mit 100.000 Euro zu fördern.
Laut Geisler hatten die zuständigen Fachabteilungen des Landes mögliche Beschleunigungsgebiete intensiv untersucht. Das Ergebnis: „Aus fachlicher Sicht gibt es in Tirol derzeit keine größeren Gebiete, die sich für eine Ausweisung als Beschleunigungsgebiet für Windkraft eignen und einen signifikanten Beitrag zum Ausbau der Windenergie im Sinne der EU-Vorgaben leisten könnten.“
EU-rechtlich sieht der Landespolitiker die Vorgangsweise Tirols gut gedeckt: Laut der RED III müssten nur „für mindestens einen erneuerbaren Energieträger“ Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden. Und das sei in Tirol eben die Photovoltaik. Das Land setze diesbezüglich wie in der Vergangenheit auf bereits befestigte Flächen wie etwa Großparkplätze.
„Weil der Wirkungsgrad von PV-Anlagen und die Energieausbeute im Winter in höheren Lagen besonders gut sind, werden wir uns die Möglichkeiten in den Skigebieten genauer anschauen.“ Und das Rückgrat der Tiroler Stromversorgung bleibe ohnehin die Wasserkraft. Zu deren weiterem Ausbau seien Gespräche mit dem Bund im Gange.
Kritik der Windbranche
Kritik kam von der Interessengemeinschaft Windkraft (IG Windkraft). Nach ihrer Ansicht würde der Beschluss, keine Beschleunigungsgebiete für Windräder auszuweisen, dem EU-Recht widersprechen. Auf Anfrage der Redaktion erläuterte Geschäftsführer Florian Maringer, zwar heiße es in der Richtlinie, die Mitgliedsstaaten müssten „für eine oder mehrere Arten erneuerbarer Energiequellen Beschleunigungsgebiete“ ausweisen. Dies lasse die Interpretation des Landes Tirol grundsätzlich zu.
Laut einem Gutachten im Auftrag der IG Windkraft müsse jedoch auch der Erwägungsgrund 28 der RED III herangezogen werden. Und diesem zufolge sollten die Mitgliedsstaaten „einen einzigen Plan für alle Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie und jede Technologie oder technologiespezifische Pläne erstellen können“.
Somit lasse die RED III lediglich offen, ob die Mitgliedsstaaten die Beschleunigungsgebiete in einem einzigen Plan oder in mehreren Plänen ausweisen. Sie erlaube aber nicht, die Gebiete nur für eine Technologie festzulegen. Folglich sei die rechtliche Basis für die Argumentation des Landes Tirol „relativ dünn“.
Kärnten: Tirol als Beispiel
Unterstützung bekam das Land Tirol von der rechtsgerichteten Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) im Bundesland Kärnten. Sie forderte in einer Mitteilung, Kärnten solle sich „ein Beispiel an Tirol nehmen und keine Beschleunigungszonen für Windkraft ausweisen. Tirol ist Kärnten einen Schritt voraus und verhindert die Zerstörung seiner Berge und Almen durch Windkraft-Industrieanlagen. Was in Tirol möglich ist, ist erst recht in Kärnten möglich“.
Wie berichtet, hatte sich die FPÖ für eine nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofs möglicherweise rechtswidrige Volksbefragung zum Ausbau der Windkraft in Kärnten stark gemacht. Bei dieser sprachen sich am 12. Januar 51,5 Prozent der Teilnehmenden gegen „die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen“ aus.
Klaus Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Freitag, 12.09.2025, 15:41 Uhr
Freitag, 12.09.2025, 15:41 Uhr
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