
Quelle: Fotolia / H-J Paulsen
RECHT:
Wegen Untätigkeit: Gericht verurteilt Bundesnetzagentur
Statt der gesetzlichen Frist von vier Monaten mehr als zwei Jahre: Das Verwaltungsgericht Köln hat die Netzagentur verurteilt, in einem Verfahren endlich zu entscheiden.
Die Bundesnetzagentur hat sich in einem Streitbelegungsverfahren zu viel Zeit gelassen. Viel zu viel, wie das Verwaltungsgericht
Köln in einem Urteil vom 25. April festgestellt hat. In dem Urteil, das jetzt öffentlich geworden ist, stellen die Richter
klar, dass die Bonner Behörde bei sogenannten Verhandlungsgeboten die Streitbeilegungsfrist von vier Monaten einhalten muss
(Aktenzeichen 1 K 8270/24). In dem verhandelten Fall ging es um ein Verfahren, das die Bundesnetzagentur seit mehr als zwei Jahren beschäftigt.
Geklagt hatte die Multiconnect GmbH. Dem Münchner Telekommunikationsanbieter geht es um die Durchsetzung des Verhandlungsgebots gegen einen Mobilfunknetzbetreiber, von dem man Vorleistungen beziehen will, um Mobilfunkdienste anbieten zu können. Das Kölner Gericht verurteilte die Bundesnetzagentur nun dazu, das Streitbeilegungsverfahren zu entscheiden.
Und es betonte, wie Mulitconnect mitteilt, dass die gesetzliche Frist für solche Verfahren von vier Monaten auch nicht bei komplexem Sachverhalt oder umfangreichen Anträgen überschritten werden darf. Tatsächliche Umstände rechtfertigten keine Verlängerung. Die Bundesnetzagentur müsse die Einhaltung der Frist organisatorisch sicherstellen.
„Das Urteil ist eine Mahnung an die Behörde, ihren gesetzlichen Pflichten proaktiv nachzukommen. Ein echter Schiedsrichter steht mitten im Spielgeschehen, reagiert schnell und trifft unverzüglich Entscheidungen. Er muss für klare Regeln sorgen, während das Spiel läuft – nicht erst danach“, kommentiert der Hauptstadtbüroleiter beim Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), Sven Knapp, das Urteil, auf das er aufmerksam gemacht hatte.
Knapp sieht die Bundesnetzagentur nicht nur beim Mobilfunk untätig. „Auch bei der seit fast drei Jahren laufenden Diskussion zum Doppelausbau von Glasfasernetzen vermissen wir ein entschlossenes Handeln der Behörde“, kritisiert er.
Das Verwaltungsgericht hat eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bis 13. Juni kann die Bundesnetzagentur Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, dann muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob Revision doch zulässig ist. Ob sie das vorhabe, ließ die Behörde auf Anfrage dieser Redaktion offen.
Entwurf der Entscheidung lag vor
Im Amtssitz Bonn begründet man die lange Zeit mit dem Sachverhalt. „Die Bundesnetzagentur war bestrebt, die gesetzlichen Fristen einzuhalten. Eine Entscheidung der komplexen Fragen war in der kurzen starren gesetzlichen Frist aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Verfahrens allerdings nicht möglich“, erklärt ein Sprecher des Hauses gegenüber dieser Redaktion. Multiconnect habe mit circa 49 Anträgen diverse Vertragsklauseln zum Gegenstand des Verfahrens gemacht. „Es war unmöglich, diese in der gesetzlichen Frist abschließend zu bearbeiten.“
Weitere Verzögerungen seien zudem entstanden durch das Verhalten der Beteiligten, „so beispielsweise aufgrund von Diskussionen um Schwärzungen. Zwischenzeitlich musste ein Eilverfahren zum Umfang von Schwärzungen vor dem Verwaltungsgericht Köln geführt werden.“ Und nicht zuletzt betont der Sprecher: „Der Entwurf der Entscheidung lag den Verfahrensbeteiligten vor der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts Köln zur Anhörung vor.“
Ärgernis für Erneuerbaren-Branche
Auch aus der Energiebranche, vor allem aus dem Windenergie-Sektor, wird immer Kritik am Vorgehen der Regulierungsbehörde laut. Justiziable Fristversäumnisse indes, wie in dem vorliegenden Fall, gibt es nach Angaben des Bundesverbands Windenergie (BWE) nicht.
Der Verband stößt sich schon lange an der Zeit, die zwischen Subventions-Ausschreibungen und Bekanntgabe der Ergebnisse verstreicht. Im August vergangenen Jahres monierte BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek: „Bei der letzten Ausschreibungsrunde vergingen zwei Monate zwischen Stichtag und Bekanntgabe der Ergebnisse. Dies führt zu vermeidbaren Verzögerungen in der Projektrealisierung.“ Ähnliche Kritik wird auch in PV- oder Biogas-Branche laut.
Geklagt hatte die Multiconnect GmbH. Dem Münchner Telekommunikationsanbieter geht es um die Durchsetzung des Verhandlungsgebots gegen einen Mobilfunknetzbetreiber, von dem man Vorleistungen beziehen will, um Mobilfunkdienste anbieten zu können. Das Kölner Gericht verurteilte die Bundesnetzagentur nun dazu, das Streitbeilegungsverfahren zu entscheiden.
Und es betonte, wie Mulitconnect mitteilt, dass die gesetzliche Frist für solche Verfahren von vier Monaten auch nicht bei komplexem Sachverhalt oder umfangreichen Anträgen überschritten werden darf. Tatsächliche Umstände rechtfertigten keine Verlängerung. Die Bundesnetzagentur müsse die Einhaltung der Frist organisatorisch sicherstellen.
„Das Urteil ist eine Mahnung an die Behörde, ihren gesetzlichen Pflichten proaktiv nachzukommen. Ein echter Schiedsrichter steht mitten im Spielgeschehen, reagiert schnell und trifft unverzüglich Entscheidungen. Er muss für klare Regeln sorgen, während das Spiel läuft – nicht erst danach“, kommentiert der Hauptstadtbüroleiter beim Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), Sven Knapp, das Urteil, auf das er aufmerksam gemacht hatte.
Knapp sieht die Bundesnetzagentur nicht nur beim Mobilfunk untätig. „Auch bei der seit fast drei Jahren laufenden Diskussion zum Doppelausbau von Glasfasernetzen vermissen wir ein entschlossenes Handeln der Behörde“, kritisiert er.
Das Verwaltungsgericht hat eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bis 13. Juni kann die Bundesnetzagentur Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, dann muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob Revision doch zulässig ist. Ob sie das vorhabe, ließ die Behörde auf Anfrage dieser Redaktion offen.
Entwurf der Entscheidung lag vor
Im Amtssitz Bonn begründet man die lange Zeit mit dem Sachverhalt. „Die Bundesnetzagentur war bestrebt, die gesetzlichen Fristen einzuhalten. Eine Entscheidung der komplexen Fragen war in der kurzen starren gesetzlichen Frist aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Verfahrens allerdings nicht möglich“, erklärt ein Sprecher des Hauses gegenüber dieser Redaktion. Multiconnect habe mit circa 49 Anträgen diverse Vertragsklauseln zum Gegenstand des Verfahrens gemacht. „Es war unmöglich, diese in der gesetzlichen Frist abschließend zu bearbeiten.“
Weitere Verzögerungen seien zudem entstanden durch das Verhalten der Beteiligten, „so beispielsweise aufgrund von Diskussionen um Schwärzungen. Zwischenzeitlich musste ein Eilverfahren zum Umfang von Schwärzungen vor dem Verwaltungsgericht Köln geführt werden.“ Und nicht zuletzt betont der Sprecher: „Der Entwurf der Entscheidung lag den Verfahrensbeteiligten vor der mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts Köln zur Anhörung vor.“
Ärgernis für Erneuerbaren-Branche
Auch aus der Energiebranche, vor allem aus dem Windenergie-Sektor, wird immer Kritik am Vorgehen der Regulierungsbehörde laut. Justiziable Fristversäumnisse indes, wie in dem vorliegenden Fall, gibt es nach Angaben des Bundesverbands Windenergie (BWE) nicht.
Der Verband stößt sich schon lange an der Zeit, die zwischen Subventions-Ausschreibungen und Bekanntgabe der Ergebnisse verstreicht. Im August vergangenen Jahres monierte BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek: „Bei der letzten Ausschreibungsrunde vergingen zwei Monate zwischen Stichtag und Bekanntgabe der Ergebnisse. Dies führt zu vermeidbaren Verzögerungen in der Projektrealisierung.“ Ähnliche Kritik wird auch in PV- oder Biogas-Branche laut.
Manfred Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Freitag, 16.05.2025, 17:29 Uhr
Freitag, 16.05.2025, 17:29 Uhr
Mehr zum Thema