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Enerige & Management > Kohle - Polen verliert letzte Runde im Streit um Turow
Quelle: Shutterstock / rclassen
KOHLE:
Polen verliert letzte Runde im Streit um Turow
Die polnische Regierung muss ein Zwangsgeld bezahlen, weil sich Polen geweigert hat, das Braunkohlebergwerk Turow zu schließen.
 
Die tschechische Regierung hatte den Europäischen Gerichtshof 2021 angerufen, um die Schließung des Tagebaus in unmittelbarer Nähe zur polnisch-tschechischen Grenze zu erreichen. In Prag fürchtete man, dass der Abbau der Braunkohle in Turow zu einer Absenkung des Grundwasserspiegels auf der tschechischen Seite führen würde.

Um irreparablen Schäden in der Tschechischen Republik vorzubeugen, verpflichteten die Richter in Luxemburg Polen auf dem Wege einer einstweiligen Anordnung, den Betrieb in Turow bis zur Entscheidung in der Hauptsache einzustellen. Diese Entscheidung ignorierte die Regierung in Warschau und wurde deswegen zur Zahlung eines Zwangsgeldes von 500.000 Euro pro Tag verurteilt.

Auch dieser Entscheidung des Gerichtshofes kam Polen nicht nach. Fünf Monate später wurde der Streit zwischen Prag und Warschau außergerichtlich beigelegt, die tschechische Regierung nahm ihre Klage zurück. Die EU-Kommission bestand jedoch auf der Zahlung des inzwischen auf 68,5 Millionen Euro aufgelaufenen Zwangsgeldes und verrechnete den Betrag mit Zahlungen, die dem Land aus dem EU-Haushalt zustanden.

Dagegen klagte die Regierung in Warschau und verwies auf die inzwischen erfolgte Verständigung mit Prag. Damit sei die Grundlage für die vom Gerichtshof erlassene Anordnung zu Zahlung des Zwangsgeldes rückwirkend beseitigt. Dem sind die Richter des Europäischen Gerichtes nicht gefolgt und haben die Klage vollumfänglich abgewiesen. Polen erhält das einbehaltene Zwangsgeld nicht zurück. 
 

Tom Weingärtner
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Mittwoch, 29.05.2024, 10:45 Uhr

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