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POLITIK:
Offener Brief: Fehlende Vorgaben behindern dezentrale Energiewende
Drei Organisationen drängen auf rechtliche Klarstellungen, um die Umsetzung gemeinschaftlicher Gebäudeversorgungsprojekte und des Energy Sharings nicht weiter auszubremsen.
In einem gemeinsamen offenen Brief haben der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie
(DGS) und die Energieagentur Regio Freiburg die Bundesregierung aufgefordert, rechtliche Unsicherheiten und strukturelle Hürden
bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) zu beseitigen. Die Organisationen sehen den Erfolg der dezentralen Energiewende
gefährdet, wenn die Ungleichbehandlungen und unklare Zuständigkeiten fortbestehen.
Die GGV sei bereits seit Mai 2024 im Energiewirtschaftsgesetz (§ 42b EnWG) verankert und solle vor allem Mieterstromanlagen auf Mehrfamilienhäusern erleichtern. Ziel sei eine unbürokratische Direktversorgung der Bewohner, ohne dass Betreiber die vollen Pflichten eines Energieversorgers übernehmen müssen. Nach Einschätzung der Unterzeichner besteht trotz des gesetzlichen Rahmens weiterhin eine große Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit. In Deutschland sei man noch weit davon entfernt, Photovoltaik auf Mehrparteienhäusern flächendeckend nutzbar zu machen. Diese Diskrepanz widerspreche dem Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber Eigentümern von Einfamilienhäusern und gefährde die lokale Energiewende.
Die Initiatoren des Schreibens benennen vier zentrale Hemmnisse, die die Umsetzung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung derzeit blockieren:
Zur Beseitigung der Hindernisse schlagen sie konkret folgende Schritte vor:
Die GGV sei bereits seit Mai 2024 im Energiewirtschaftsgesetz (§ 42b EnWG) verankert und solle vor allem Mieterstromanlagen auf Mehrfamilienhäusern erleichtern. Ziel sei eine unbürokratische Direktversorgung der Bewohner, ohne dass Betreiber die vollen Pflichten eines Energieversorgers übernehmen müssen. Nach Einschätzung der Unterzeichner besteht trotz des gesetzlichen Rahmens weiterhin eine große Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit. In Deutschland sei man noch weit davon entfernt, Photovoltaik auf Mehrparteienhäusern flächendeckend nutzbar zu machen. Diese Diskrepanz widerspreche dem Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber Eigentümern von Einfamilienhäusern und gefährde die lokale Energiewende.
Die Initiatoren des Schreibens benennen vier zentrale Hemmnisse, die die Umsetzung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung derzeit blockieren:
- Verweigerung von Dienstleistungen durch Messstellenbetreiber: Grundzuständige Messstellenbetreiber böten die für GGV-Projekte erforderlichen Mess- und Abrechnungsleistungen häufig nicht an oder lehnten sie ab. Das unterlaufe das Ziel eines diskriminierungsfreien Marktzugangs (§ 1 Abs. 2 MsbG).
- Behinderung wettbewerblicher Messstellenbetreiber: In zahlreichen Netzgebieten würden Wettbewerber faktisch vom Markt ausgeschlossen oder ihre Projekte stark verzögert. Das behindere Bürgerbeteiligung und Wettbewerb.
- Uneinheitliche Zusatzentgelte: Neben den allgemeinen Messkosten würden vielfach intransparente Zusatzentgelte erhoben, die die Wirtschaftlichkeit kleinerer Projekte erheblich beeinträchtigten.
- Fehlende Anerkennung des Einbaus intelligenter Messsysteme als Pflichteinbau: Der notwendige Einbau intelligenter Messsysteme werde nicht als gesetzliche Pflicht, sondern als „vorzeitiger Einbau“ nach dem Messstellenbetriebsgesetz gewertet, was zusätzliche Kosten und Bürokratie verursache.
Zur Beseitigung der Hindernisse schlagen sie konkret folgende Schritte vor:
- Eine klare Verpflichtung der grundzuständigen Messstellenbetreiber, die erforderlichen Dienstleistungen für GGV und Energy Sharing innerhalb festgelegter Fristen anzubieten oder zu begleiten.
- Die Einstufung des Einbaus intelligenter Messysteme bei GGV- und Energy-Sharing-Projekten als gesetzlicher Pflichteinbau.
- Eine vereinfachte Datenübertragung – eine „Small-Lösung“ – mit täglicher gebündelter Übermittlung der im 15-Minuten-Takt gemessenen Werte, um technische Hürden etwa in Altbauten zu senken.
- Transparente Rahmenbedingungen für den Marktzugang wettbewerblicher Messstellenbetreiber in allen Verteilnetzen.
© 2025 Energie & Management GmbH
Montag, 03.11.2025, 14:32 Uhr
Montag, 03.11.2025, 14:32 Uhr
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