
Quelle: Pixabay / cverkest
PHOTOVOLTAIK:
Österreich veröffentlicht Investitionszuschüsse-Verordnung
Insgesamt stehen heuer 70 Millionen Euro zur Verfügung, darunter 60 Millionen für die Photovoltaik. Branchenvertreter raten zu gezielten Unterstützungen anspruchsvoller Anlagen.
Das für Energiepolitik zuständige österreichische Wirtschaftsministerium (BMWET) hat am 23. April die seit langem erwartete
Investitionszuschüsse-Verordnung-Strom 2025 gemäß dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) veröffentlicht. Ihr zufolge stehen
bis Jahresende insgesamt 70 Millionen Euro zur Verfügung. Davon entfallen 60 Millionen Euro auf Photovoltaikanlagen und Stromspeicher, 5 Millionen Euro auf kleine und mittelgroße Wasserkraftwerke mit maximal je 25 MW Leistung und 4 Millionen auf Biomasseanlagen mit einer Höchstleistung von 50 kW. Mit der verbleibenden Million Euro fördert das Ministerium Windräder mit maximal je 1 MW Leistung.
Laut einer Aussendung des Ministeriums geht es bei der Wasserkraft vor allem um die Unterstützung von Revitalisierungsvorhaben. Vergeben werden die Mittel in mehreren Ausschreibungen (Calls), deren erste bereits am 23. April begann und deren letzte am 18. November endet.
Erstmals verfügbar ist ein sogenannter „Made in Europe“-Bonus für PV-Anlagen, deren Komponenten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie der Schweiz gefertigt werden. Er beläuft sich auf je 10 Prozent der Kosten für die Module sowie der Wechselrichter und gilt für jene Ausschreibungen, die ab dem 23. Juni starten. Spätestens ab diesem Zeitpunkt liegt die sogenannte „White List“ der Ökostrom-Förderstelle Oemag vor. Sie führt jene Technologieanbieter auf, die bei Inanspruchnahme des „Made in Europe“-Bonus für die Realisierung von Anlagen infrage kommen. Die Kriterien, die die Anbieter für die Aufnahme in die Liste zu erfüllen haben, sind im Anhang zu der Verordnung angegeben.
Dem Ministerium zufolge werden die Mittel im Rahmen der Verordnung „im Umfang des gesetzlich vorgesehenen Mindestmaßes zur Verfügung gestellt“. Dies trage der angespannten Budgetlage Österreichs ebenso Rechnung wie dem Anliegen, „öffentliche Mittel gezielter dort einzusetzen, wo sie einen spürbaren Beitrag zur Energiewende leisten. Im Zentrum steht künftig stärker die Wirksamkeit der Maßnahmen – mit Fokus auf Systemdienlichkeit, Effizienz und netzdienliche Technologien“.
Gezielt fördern
Der Obmann der Technologieplattform Photovoltaik, Hubert Fechner, teilte der Redaktion mit, die Verordnung sei in ihrer vorliegenden Form grundsätzlich gut gelungen. Die Fördersätze für PV-Anlagen, die sich auf bis zu 160 Euro/kW belaufen, seien in Ordnung. Und den „Made in Europe“-Bonus habe die Branche seit Jahren gefordert.
Prinzipiell geht es laut Fechner darum, von der „Förderung mit der Gießkanne“ zu gezielten Unterstützungen für technisch anspruchsvollere Anlagen zu kommen. Ihm zufolge könnten darunter beispielsweise Agri-PV-Systeme fallen. Die gerüchteweise kolportierte Überlegung des Wirtschaftsministeriums, PV-Anlagen künftig nur mehr zu subventionieren, wenn diese mit einem Stromspeicher gekoppelt sind, betrachtet Fechner dagegen mit Skepsis: „Wenn ein Gewerbebetrieb den gesamten Strom seiner PV-Anlage benötigt, braucht er keinen Speicher. Dennoch kann es sinnvoll sein, das betreffende System finanziell zu unterstützen.“
Die sechsseitige „EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2025“ ist auf der Internetseite der Ökosrom-Förderstelle Oemag downloadbar.
Laut einer Aussendung des Ministeriums geht es bei der Wasserkraft vor allem um die Unterstützung von Revitalisierungsvorhaben. Vergeben werden die Mittel in mehreren Ausschreibungen (Calls), deren erste bereits am 23. April begann und deren letzte am 18. November endet.
Erstmals verfügbar ist ein sogenannter „Made in Europe“-Bonus für PV-Anlagen, deren Komponenten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie der Schweiz gefertigt werden. Er beläuft sich auf je 10 Prozent der Kosten für die Module sowie der Wechselrichter und gilt für jene Ausschreibungen, die ab dem 23. Juni starten. Spätestens ab diesem Zeitpunkt liegt die sogenannte „White List“ der Ökostrom-Förderstelle Oemag vor. Sie führt jene Technologieanbieter auf, die bei Inanspruchnahme des „Made in Europe“-Bonus für die Realisierung von Anlagen infrage kommen. Die Kriterien, die die Anbieter für die Aufnahme in die Liste zu erfüllen haben, sind im Anhang zu der Verordnung angegeben.
Dem Ministerium zufolge werden die Mittel im Rahmen der Verordnung „im Umfang des gesetzlich vorgesehenen Mindestmaßes zur Verfügung gestellt“. Dies trage der angespannten Budgetlage Österreichs ebenso Rechnung wie dem Anliegen, „öffentliche Mittel gezielter dort einzusetzen, wo sie einen spürbaren Beitrag zur Energiewende leisten. Im Zentrum steht künftig stärker die Wirksamkeit der Maßnahmen – mit Fokus auf Systemdienlichkeit, Effizienz und netzdienliche Technologien“.
Gezielt fördern
Der Obmann der Technologieplattform Photovoltaik, Hubert Fechner, teilte der Redaktion mit, die Verordnung sei in ihrer vorliegenden Form grundsätzlich gut gelungen. Die Fördersätze für PV-Anlagen, die sich auf bis zu 160 Euro/kW belaufen, seien in Ordnung. Und den „Made in Europe“-Bonus habe die Branche seit Jahren gefordert.
Prinzipiell geht es laut Fechner darum, von der „Förderung mit der Gießkanne“ zu gezielten Unterstützungen für technisch anspruchsvollere Anlagen zu kommen. Ihm zufolge könnten darunter beispielsweise Agri-PV-Systeme fallen. Die gerüchteweise kolportierte Überlegung des Wirtschaftsministeriums, PV-Anlagen künftig nur mehr zu subventionieren, wenn diese mit einem Stromspeicher gekoppelt sind, betrachtet Fechner dagegen mit Skepsis: „Wenn ein Gewerbebetrieb den gesamten Strom seiner PV-Anlage benötigt, braucht er keinen Speicher. Dennoch kann es sinnvoll sein, das betreffende System finanziell zu unterstützen.“
Die sechsseitige „EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2025“ ist auf der Internetseite der Ökosrom-Förderstelle Oemag downloadbar.
Klaus Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 24.04.2025, 10:25 Uhr
Donnerstag, 24.04.2025, 10:25 Uhr
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