Quelle: Jonas Rosenberger
NORDRHEIN-WESTFALEN:
NRW übernimmt mehr Risiko für Energiewende-Projekte
Das Land Nordrhein-Westfalen öffnet Landesbürgschaften für kommunale Versorger. Das Programm ist befristet auf die beiden Jahre 2026 und 2027.
Nordrhein-Westfalen richtet ein befristetes Bürgschaftsprogramm für kommunale Energieversorger ein, teilte die Finanzverwaltung
des Landes NRW mit. Das Programm soll Investitionen in Energie- und Netzinfrastruktur erleichtern und Finanzierungsengpässe abfedern. Damit erweitert
die Landesregierung ein bestehendes Instrument und passt es an den steigenden Kapitalbedarf der Transformation an.
„Die kommunalen Versorger stemmen zentrale Zukunftsaufgaben für unser Land. Wenn Finanzierung an Grenzen stößt, schafft das Land verlässliche Rahmenbedingungen und übernimmt Verantwortung, damit notwendige Investitionen umgesetzt werden können“, lässt sich Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) zitieren.
Bürgschaften mit klaren Konditionen
Künftig können Investitionskredite durch Landesbürgschaften abgesichert werden. Das Land übernimmt bis zu 80 Prozent des Ausfallrisikos. Die maximale Bürgschaftssumme je Vorhaben liegt bei 250 Millionen Euro. Die Förderung beschränkt sich auf investive Maßnahmen.
Das Programm konzentriert sich damit auf definierte Handlungsfelder. Dazu zählen der Ausbau von Energieerzeugung und -infrastruktur, insbesondere Wärmenetze, sowie digitale Netze und Ladeinfrastruktur. Eigenbetriebe bleiben von der Regelung ausgeschlossen. Die Laufzeit endet zum 31. Dezember 2027.
Für die Wirtschafts- und Klimaschutzministerin des Landes NRW, Mona Neubaur (Grüne), erfordert die Energiewende beträchtliche Investitionen in die Energieinfrastruktur. „Wie dringend notwendig diese Anstrengungen sind, zeigen uns die Auswirkungen des Krieges im Nahen Osten leider gerade erneut sehr eindrücklich. Um ihr riesiges Potenzial voll ausschöpfen zu können, brauchen kommunale Versorgungsunternehmen ausreichenden Zugang zu Krediten ihrer Hausbanken“, sagte sie.
Abkehr von bisheriger Praxis
Mit der neuen Regelung weicht das Land nach eigenen Angaben von der bisherigen Praxis ab. Bislang hatte es Bürgschaften für kommunale Unternehmen trotz der rechtlichen Möglichkeit nicht eingesetzt, um eine klare Trennung der Finanzierungsverantwortung zwischen Land und Kommunen zu wahren. Angesichts der Dimension der Energiewende habe die Landesregierung diese Frage neu bewertet. Die Bürgschaften sollen gezielt dort greifen, wo Projekte aufgrund von Finanzierungsgrenzen ins Stocken geraten.
Die Neuausrichtung zielt darauf ab, Investitionen trotz angespannter Haushaltslagen und volatiler Kapitalmärkte zu ermöglichen. Kommunale Versorger erhalten damit einen erweiterten Zugang zu Fremdkapital. Das Land übernimmt einen Teil der Risiken und verschiebt damit die bisherige Lastenverteilung zwischen öffentlicher Hand und kommunaler Ebene.
„Die kommunalen Versorger stemmen zentrale Zukunftsaufgaben für unser Land. Wenn Finanzierung an Grenzen stößt, schafft das Land verlässliche Rahmenbedingungen und übernimmt Verantwortung, damit notwendige Investitionen umgesetzt werden können“, lässt sich Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) zitieren.
Bürgschaften mit klaren Konditionen
Künftig können Investitionskredite durch Landesbürgschaften abgesichert werden. Das Land übernimmt bis zu 80 Prozent des Ausfallrisikos. Die maximale Bürgschaftssumme je Vorhaben liegt bei 250 Millionen Euro. Die Förderung beschränkt sich auf investive Maßnahmen.
Das Programm konzentriert sich damit auf definierte Handlungsfelder. Dazu zählen der Ausbau von Energieerzeugung und -infrastruktur, insbesondere Wärmenetze, sowie digitale Netze und Ladeinfrastruktur. Eigenbetriebe bleiben von der Regelung ausgeschlossen. Die Laufzeit endet zum 31. Dezember 2027.
Für die Wirtschafts- und Klimaschutzministerin des Landes NRW, Mona Neubaur (Grüne), erfordert die Energiewende beträchtliche Investitionen in die Energieinfrastruktur. „Wie dringend notwendig diese Anstrengungen sind, zeigen uns die Auswirkungen des Krieges im Nahen Osten leider gerade erneut sehr eindrücklich. Um ihr riesiges Potenzial voll ausschöpfen zu können, brauchen kommunale Versorgungsunternehmen ausreichenden Zugang zu Krediten ihrer Hausbanken“, sagte sie.
Abkehr von bisheriger Praxis
Mit der neuen Regelung weicht das Land nach eigenen Angaben von der bisherigen Praxis ab. Bislang hatte es Bürgschaften für kommunale Unternehmen trotz der rechtlichen Möglichkeit nicht eingesetzt, um eine klare Trennung der Finanzierungsverantwortung zwischen Land und Kommunen zu wahren. Angesichts der Dimension der Energiewende habe die Landesregierung diese Frage neu bewertet. Die Bürgschaften sollen gezielt dort greifen, wo Projekte aufgrund von Finanzierungsgrenzen ins Stocken geraten.
Die Neuausrichtung zielt darauf ab, Investitionen trotz angespannter Haushaltslagen und volatiler Kapitalmärkte zu ermöglichen. Kommunale Versorger erhalten damit einen erweiterten Zugang zu Fremdkapital. Das Land übernimmt einen Teil der Risiken und verschiebt damit die bisherige Lastenverteilung zwischen öffentlicher Hand und kommunaler Ebene.
© 2026 Energie & Management GmbH
Montag, 30.03.2026, 11:44 Uhr
Montag, 30.03.2026, 11:44 Uhr
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