Quelle: Fotolia / H-J Paulsen
RECHT:
Musterpachtvertrag für Freiflächen-Photovoltaik
Ein kostenfreier Mustervertrag der KEA-BW behandelt Fragen zum Überlassen von Grundstücken für Freiflächen-PV-Anlagen.
Die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg hat gemeinsam mit dem Städtetag Baden-Württemberg und dem Neckar-Energieverband
einen Musterpachtvertrag für Freiflächen-Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Das Muster behandelt Fragen zu Vertragsgegenstand
und Genehmigungen sowie Vereinbarungen zu Laufzeiten, wie die KEA-BW mitteilt. Es soll Grundstückseigentümer, Projektierer
und Betreiber bei der vertraglichen Gestaltung von Solarparkprojekten unterstützen.
Neben dem Vertrag stehen die Anlagen „Pächterzustimmung“ und „Muster-Dienstbarkeit“ zur Verfügung. Die Anlage „Pächterzustimmung“ richtet sich an Fälle, in denen die für ein Solarprojekt vorgesehene Fläche bereits an einen Dritten verpachtet ist. Sie könne als Grundlage für eine Vereinbarung dienen, mit der der bestehende Pächter dem Bau der Photovoltaikanlage zustimmt, erklärt die KEA-BW.
Die „Muster-Dienstbarkeit“ soll die Nutzungsrechte des Projektierers beziehungsweise Betreibers an den betroffenen Grundstücken im Grundbuch absichern. Damit soll die rechtliche Grundlage für die Nutzung der Flächen während des Baus und Betriebs der Solaranlage geschaffen werden.
Der Musterpachtvertrag ist auch für Projekte gedacht, die sich über mehrere Grundstücke erstrecken oder an denen mehrere Eigentümer beteiligt sind. Er enthalte Regelungsvorschläge sowohl für die Interessen der Eigentümer an einer verlässlichen Flächennutzung als auch für die Anforderungen der Projektierer an Planungssicherheit und gesicherte Nutzungsrechte, so die KEA-BW.
Das Vertragsmuster und die beiden Anlagen stehen auf der Website der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg kostenfrei bereit. (mf)
Neben dem Vertrag stehen die Anlagen „Pächterzustimmung“ und „Muster-Dienstbarkeit“ zur Verfügung. Die Anlage „Pächterzustimmung“ richtet sich an Fälle, in denen die für ein Solarprojekt vorgesehene Fläche bereits an einen Dritten verpachtet ist. Sie könne als Grundlage für eine Vereinbarung dienen, mit der der bestehende Pächter dem Bau der Photovoltaikanlage zustimmt, erklärt die KEA-BW.
Die „Muster-Dienstbarkeit“ soll die Nutzungsrechte des Projektierers beziehungsweise Betreibers an den betroffenen Grundstücken im Grundbuch absichern. Damit soll die rechtliche Grundlage für die Nutzung der Flächen während des Baus und Betriebs der Solaranlage geschaffen werden.
Der Musterpachtvertrag ist auch für Projekte gedacht, die sich über mehrere Grundstücke erstrecken oder an denen mehrere Eigentümer beteiligt sind. Er enthalte Regelungsvorschläge sowohl für die Interessen der Eigentümer an einer verlässlichen Flächennutzung als auch für die Anforderungen der Projektierer an Planungssicherheit und gesicherte Nutzungsrechte, so die KEA-BW.
Das Vertragsmuster und die beiden Anlagen stehen auf der Website der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg kostenfrei bereit. (mf)
Manfred Fischer
© 2026 Energie & Management GmbH
Montag, 21.09.2026, 15:16 Uhr
Montag, 21.09.2026, 15:16 Uhr
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