Der Bundesrat. Quelle: E&M / Georg Eble
POLITIK:
Länder winken längere Steuerbefreiung für E-Autos durch
Der Bundesrat hat keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur verlängerten Kfz-Steuer-Befreiung für reine E-Autos.
Kurz und knapp ist die Reaktion des Bundesrats auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Befreiung von E-Autos
von der Kraftfahrzeugsteuer ausgefallen. Die Länderkammer habe in ihrer jüngsten Sitzung Ende November 2025 beschlossen, „keine
Einwendungen zu erheben“. So steht es in einer Unterrichtung des Bundestages durch die Bundesregierung, die nun veröffentlicht
wurde.
Damit ist der Weg frei für eine Verlängerung der Kfz-Steuer-Befreiung um fünf Jahre für reine E-Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmalig zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Bisher galt die Befreiung lediglich bis 2030. Gleichzeitig kommen jetzt auch reine E-Autos in den Genuss der Steuerbefreiung, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Bislang musste die Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2025 erfolgt sein.
Allerdings hat die Bundesregierung eine Begrenzung der Steuerbefreiung auf zehn Jahre ab dem Tag der Erstzulassung vorgesehen, jedoch maximal bis zum 31. Dezember 2035. Dadurch soll ein Anreiz gesetzt werden, reine Elektrofahrzeuge möglichst frühzeitig anzuschaffen.
Im Oktober hatte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) betont, eine längere Steuerbefreiung helfe sowohl den Nutzern von E-Autos als auch der Automobilindustrie. Denn die Befreiung von der Kfz-Steuer setze gezielte Kaufanreize. In einer Mitteilung des Ministeriums vom Oktober heißt es, für die Bundesregierung stehe fest: „Die Zukunft der Mobilität ist klimaneutral.“ Vor diesem Hintergrund sei es wichtig, „die Elektromobilität als Schlüsseltechnologie weiter voranzubringen“.
Durch die Kombination verschiedener Fördermaßnahmen, etwa auch degressive Abschreibungen in Höhe von 75 Prozent der Investitionskosten im ersten Jahr, würden kurzfristig spürbare steuerliche Anreize gesetzt. Bei frühzeitiger Anschaffung eines Elektroautos würden Bürgerinnen und Bürger entlastet. Diese Entlastung beziffert das Ministerium für 2026 bundesweit auf rund 50 Millionen Euro. Bis 2030 sei sogar mit 380 Millionen Euro jährlich zu rechnen.
Damit ist der Weg frei für eine Verlängerung der Kfz-Steuer-Befreiung um fünf Jahre für reine E-Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmalig zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Bisher galt die Befreiung lediglich bis 2030. Gleichzeitig kommen jetzt auch reine E-Autos in den Genuss der Steuerbefreiung, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Bislang musste die Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2025 erfolgt sein.
Allerdings hat die Bundesregierung eine Begrenzung der Steuerbefreiung auf zehn Jahre ab dem Tag der Erstzulassung vorgesehen, jedoch maximal bis zum 31. Dezember 2035. Dadurch soll ein Anreiz gesetzt werden, reine Elektrofahrzeuge möglichst frühzeitig anzuschaffen.
Im Oktober hatte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) betont, eine längere Steuerbefreiung helfe sowohl den Nutzern von E-Autos als auch der Automobilindustrie. Denn die Befreiung von der Kfz-Steuer setze gezielte Kaufanreize. In einer Mitteilung des Ministeriums vom Oktober heißt es, für die Bundesregierung stehe fest: „Die Zukunft der Mobilität ist klimaneutral.“ Vor diesem Hintergrund sei es wichtig, „die Elektromobilität als Schlüsseltechnologie weiter voranzubringen“.
Durch die Kombination verschiedener Fördermaßnahmen, etwa auch degressive Abschreibungen in Höhe von 75 Prozent der Investitionskosten im ersten Jahr, würden kurzfristig spürbare steuerliche Anreize gesetzt. Bei frühzeitiger Anschaffung eines Elektroautos würden Bürgerinnen und Bürger entlastet. Diese Entlastung beziffert das Ministerium für 2026 bundesweit auf rund 50 Millionen Euro. Bis 2030 sei sogar mit 380 Millionen Euro jährlich zu rechnen.
© 2025 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 03.12.2025, 16:30 Uhr
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Bundesrat billigt Energiegesetze