
Quelle: E&M
AUS DER AKTUELLEN AUSGABE:
Kryptowährung: Erneuerbaren-Strom
In Italien können sich Energiekunden über Token an Wind- und PV-Parks beteiligen. Das ist bislang einmalig. Aber: Auch in Deutschland wäre ein „virtuelles Prosuming“ möglich.
Der italienische Energiekonzern Enel bietet Stromkunden digitalisierte Anteile an Solar- und Windparks an. Sie sollen so zu
„virtuellen Prosumern“ werden. Eine neue EU-Regulierung zu Kryptowerten, MiCAR, macht das möglich. Auch in Deutschland könnte
eine solche Tokenisierung Nachahmer finden als Alternative zur Finanzierung der Energiewende.
Mit eigenem günstigem Solarstrom die Stromrechnung reduzieren: Das ist bisher vor allem Eigentümern privater Photovoltaikanlagen vorbehalten. Der Energiekonzern Enel will diese Option auch Kunden ohne eigene Immobilie und Anlage anbieten − und zwar durch eine Tokenisierung von konzerneigenen Solar- und Windparks. Ein Token ist laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die „digitalisierte Abbildung eines Vermögenswertes inklusive der in diesem Wert enthaltenen Rechte und Pflichten“.
Bei Enel wickelt der italienische Kryptodienstleister Conio den Prozess ab. Im Chat auf der Unternehmenswebsite erklärt Conio-Mitarbeiter Andrea, wie es im Grundsatz funktioniert: „Die Token repräsentieren einen Anteil an einem oder mehreren Stromerzeugungsanlagen wie Solar- oder Windparks von Enel. Damit können Kunden ihre Stromrechnung senken und bis zu 70 Prozent des eigenen Energieverbrauchs abdecken.“ Die Kunden würden so zu „virtuellen Prosumern“, die sowohl (über ihre Token) Strom erzeugen als auch konsumieren. Festgehalten wird das Ganze auf einer Blockchain des Anbieters Algorand. Deutschen Verbrauchern stehe das Angebot allerdings nicht offen, bedauert der Mitarbeiter. Die Beteiligungsoption ist auf Italien beschränkt.
Laut Enel ist das Angebot weltweit bisher einzigartig; es könnte aber auch hierzulande Nachahmer finden. Denn rechtlich hat die neue EU-Verordnung zur Regulierung von Kryptowerten MiCAR den Weg dafür frei gemacht. Die EU hat damit eine neue Kryptokategorie geschaffen, die es erlaubt − wie Enel es vormacht −, dass Privatpersonen direkt an realen Vermögensgegenständen wie Infrastrukturen und Kraftwerken partizipieren − und zwar über sogenannte vermögenswertbezogene Token (Asset-Referenced Token, ART).
Option für Stadtwerke
Das eröffne Anlegern eine „attraktive Option der Teilhabe“, sagt Jurist Michael Huertas, Partner der Unternehmensberatung PWC Legal. Es werde vielen Menschen erstmals überhaupt die Möglichkeit geben, sich am Ausbau und an der Produktion regenerativer Energien zu beteiligen. Denn das Instrumentarium, das ihnen bisher dafür zur Verfügung stand, wie Genossenschafts- oder Fondsbeteiligungen, zielte vor allem auf die Rendite ab und weniger auf eine direkte Beteiligung an der Stromproduktion.

Ob mit der Kryptokategorie auch Energy Sharing umsetzbar wird, bleibt offen, scheint aber prinzipiell möglich. Dabei geht um den gemeinsamen Verbrauch von regenerativem Strom über das Netz. Die EU will diese Option grundsätzlich ermöglichen. Deutschland hat dafür aber noch keine Rechtsgrundlagen geschaffen.
Für Stromversorger dürfte es ökonomisch fürs Erste eher Sinn machen, den Strom aus tokenisierten Parks für ihre Kundinnen und Kunden rechnerisch zu verbuchen, ohne dass es zu einer Lieferung und dem Ausgleich von Bilanzkreisen kommen muss: virtuelles Prosuming eben. Das entspricht auch Enels Idee. Ein solches Modell könnte Versorgern eine Absatzoption ergänzend zu Stromlieferverträgen mit Großkunden (PPA) schaffen. „PPA sind ein anderer Weg zum Ziel“, sagt auch PWC-Mann Huertas.
Klar ist ebenfalls: Die Rendite darf bei den Token keine Rolle spielen. Denn ein tokenisierter Solar- oder Windpark sei eben kein Finanzprodukt, so Huertas. Damit ist er auch nicht mit einem Finanzinvestment in einen Solar- und Windfonds zu vergleichen.
„Das Beispiel Enel ist sehr spannend, weil andere Unternehmen folgen könnten“, so der Jurist weiter. Als Beispiel nennt er neben großen Energieversorgern auch hiesige Stadtwerke: „Die Tokenisierung kann ein neues Modell für regionale Projekte werden.“ Das setze aber voraus, dass sich die Akteure vor Ort mit dieser Option erst einmal beschäftigten. Dann könnten beispielsweise die Sparkassen die Finanzierung übernehmen. Auch der Bund könnte über Förderbanken solche Vorhaben unterstützen.
Noch aber sind die neuen Möglichkeiten bei den Stadtwerken absolutes Neuland, räumt Markus Edlinger ein, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) im Verband kommunaler Unternehmen. „Verschiedene Finanzierungsformen von Erneuerbaren-Projekten etwa über Crowdfunding oder als Genossenschaft sind bekannt und werden diskutiert. Aber zu Token haben wir bislang aus dem Netzwerk keine Anfragen oder Informationen erhalten. Möglicherweise ist das noch zu früh oder die öffentliche Förderung ist zu gut, als dass solche neuen Formen ausprobiert würden“, sagt er zu E&M.
Bafin für Solarpark-Tokenisierung zuständig
Regulatorisch ist der Rahmen dafür aber gesteckt, zuständig ist die Bafin. Zu konkreten Fällen will sie sich offiziell nicht äußern, doch grundsätzlich mache die neue Kryptowerteverordnung eine Tokenisierung von erneuerbaren Energien in Deutschland wie im Falle Enels möglich, heißt es in Behördenkreisen. Das sei jedoch stets eine Einzelfallentscheidung. Zuvor wäre ein solches Konstrukt zur Beteiligung an Teilen von Vermögenswerten − wie es Enel nun vormacht − von den Aufsichtsbehörden juristisch verfolgt worden.
Die neu geschaffene Möglichkeit unterscheidet sich ebenfalls von sogenannten Security-Token, mit denen Solarparks bereits teilfinanziert werden. So wie durch die Investmentbank Black Manta Capital Partners, die für einen Solarpark in Brasilien mit 37 MW Token ausgab. Als weiteres Vorhaben stehe ein 4-MW-PV-Vorhaben auf Zypern und eines in Rumänien in den Startlöchern. Security-Token sind dabei nichts anderes als digitalisierte Wertpapiere, die Anlegern eine Rendite bringen, aber keinen Strom.
Mehr Kapital für Energiewende
Die neu geschaffene Kryptokategorie ermögliche im Unterschied dazu „die direkte Abbildung des Solarparks als Token“, sagt Black-Manta-CEO Alexander Rapatz. Das könne helfen, in Deutschland breitere Investorenkreise zu erschließen und einen zusätzlichen Kapitalzufluss in den Energiesektor auslösen. „Tokenisierte Finanzierungsmodelle können auch für kleine deutsche Stadtwerke und Regionalversorger durchaus vielversprechend sein“, so Rapatz weiter. „
Sie könnten Anteile an neuen Solarparks tokenisieren und so Kapital von regionalen Investoren einsammeln, ähnlich einem Bürgerbeteiligungsmodell. Dadurch könnten Bürger sich direkt an der Energiewende beteiligen. Die Versorger wiederum erhielten Zugang zu einer neuen Finanzierungsquelle und stärkten die regionale Verbundenheit.“
Allerdings sei auch mit Herausforderungen zu rechnen. „Dazu gehört unter anderem die technische Komplexität oder die Entwicklung geeigneter Handelsplattformen“, sagt Rapatz. Denn die EU-Vorgaben sehen vor, dass solche Token handelbar sein müssen. Das ist ein wichtiger Punkt, etwa wenn Kunden ihren Stromversorger wechseln wollen, die Token aber an den bisherigen Lieferanten gebunden sind.
Noch befindet sich das Thema wenige Wochen nach dem rechtlichen „Go“ in einer Frühphase.
Auch bei den Verbänden herrscht dazu mit Ausnahme der ASEW Stillschweigen. Weder der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) noch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) oder der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) wollten sich auf Anfrage dazu äußern.
Mit eigenem günstigem Solarstrom die Stromrechnung reduzieren: Das ist bisher vor allem Eigentümern privater Photovoltaikanlagen vorbehalten. Der Energiekonzern Enel will diese Option auch Kunden ohne eigene Immobilie und Anlage anbieten − und zwar durch eine Tokenisierung von konzerneigenen Solar- und Windparks. Ein Token ist laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die „digitalisierte Abbildung eines Vermögenswertes inklusive der in diesem Wert enthaltenen Rechte und Pflichten“.
Bei Enel wickelt der italienische Kryptodienstleister Conio den Prozess ab. Im Chat auf der Unternehmenswebsite erklärt Conio-Mitarbeiter Andrea, wie es im Grundsatz funktioniert: „Die Token repräsentieren einen Anteil an einem oder mehreren Stromerzeugungsanlagen wie Solar- oder Windparks von Enel. Damit können Kunden ihre Stromrechnung senken und bis zu 70 Prozent des eigenen Energieverbrauchs abdecken.“ Die Kunden würden so zu „virtuellen Prosumern“, die sowohl (über ihre Token) Strom erzeugen als auch konsumieren. Festgehalten wird das Ganze auf einer Blockchain des Anbieters Algorand. Deutschen Verbrauchern stehe das Angebot allerdings nicht offen, bedauert der Mitarbeiter. Die Beteiligungsoption ist auf Italien beschränkt.
Laut Enel ist das Angebot weltweit bisher einzigartig; es könnte aber auch hierzulande Nachahmer finden. Denn rechtlich hat die neue EU-Verordnung zur Regulierung von Kryptowerten MiCAR den Weg dafür frei gemacht. Die EU hat damit eine neue Kryptokategorie geschaffen, die es erlaubt − wie Enel es vormacht −, dass Privatpersonen direkt an realen Vermögensgegenständen wie Infrastrukturen und Kraftwerken partizipieren − und zwar über sogenannte vermögenswertbezogene Token (Asset-Referenced Token, ART).
Option für Stadtwerke
Das eröffne Anlegern eine „attraktive Option der Teilhabe“, sagt Jurist Michael Huertas, Partner der Unternehmensberatung PWC Legal. Es werde vielen Menschen erstmals überhaupt die Möglichkeit geben, sich am Ausbau und an der Produktion regenerativer Energien zu beteiligen. Denn das Instrumentarium, das ihnen bisher dafür zur Verfügung stand, wie Genossenschafts- oder Fondsbeteiligungen, zielte vor allem auf die Rendite ab und weniger auf eine direkte Beteiligung an der Stromproduktion.

Michael Huertas
Quelle: PWC
Quelle: PWC
Ob mit der Kryptokategorie auch Energy Sharing umsetzbar wird, bleibt offen, scheint aber prinzipiell möglich. Dabei geht um den gemeinsamen Verbrauch von regenerativem Strom über das Netz. Die EU will diese Option grundsätzlich ermöglichen. Deutschland hat dafür aber noch keine Rechtsgrundlagen geschaffen.
Für Stromversorger dürfte es ökonomisch fürs Erste eher Sinn machen, den Strom aus tokenisierten Parks für ihre Kundinnen und Kunden rechnerisch zu verbuchen, ohne dass es zu einer Lieferung und dem Ausgleich von Bilanzkreisen kommen muss: virtuelles Prosuming eben. Das entspricht auch Enels Idee. Ein solches Modell könnte Versorgern eine Absatzoption ergänzend zu Stromlieferverträgen mit Großkunden (PPA) schaffen. „PPA sind ein anderer Weg zum Ziel“, sagt auch PWC-Mann Huertas.
Klar ist ebenfalls: Die Rendite darf bei den Token keine Rolle spielen. Denn ein tokenisierter Solar- oder Windpark sei eben kein Finanzprodukt, so Huertas. Damit ist er auch nicht mit einem Finanzinvestment in einen Solar- und Windfonds zu vergleichen.
„Das Beispiel Enel ist sehr spannend, weil andere Unternehmen folgen könnten“, so der Jurist weiter. Als Beispiel nennt er neben großen Energieversorgern auch hiesige Stadtwerke: „Die Tokenisierung kann ein neues Modell für regionale Projekte werden.“ Das setze aber voraus, dass sich die Akteure vor Ort mit dieser Option erst einmal beschäftigten. Dann könnten beispielsweise die Sparkassen die Finanzierung übernehmen. Auch der Bund könnte über Förderbanken solche Vorhaben unterstützen.
Noch aber sind die neuen Möglichkeiten bei den Stadtwerken absolutes Neuland, räumt Markus Edlinger ein, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) im Verband kommunaler Unternehmen. „Verschiedene Finanzierungsformen von Erneuerbaren-Projekten etwa über Crowdfunding oder als Genossenschaft sind bekannt und werden diskutiert. Aber zu Token haben wir bislang aus dem Netzwerk keine Anfragen oder Informationen erhalten. Möglicherweise ist das noch zu früh oder die öffentliche Förderung ist zu gut, als dass solche neuen Formen ausprobiert würden“, sagt er zu E&M.
Bafin für Solarpark-Tokenisierung zuständig
Regulatorisch ist der Rahmen dafür aber gesteckt, zuständig ist die Bafin. Zu konkreten Fällen will sie sich offiziell nicht äußern, doch grundsätzlich mache die neue Kryptowerteverordnung eine Tokenisierung von erneuerbaren Energien in Deutschland wie im Falle Enels möglich, heißt es in Behördenkreisen. Das sei jedoch stets eine Einzelfallentscheidung. Zuvor wäre ein solches Konstrukt zur Beteiligung an Teilen von Vermögenswerten − wie es Enel nun vormacht − von den Aufsichtsbehörden juristisch verfolgt worden.
Die neu geschaffene Möglichkeit unterscheidet sich ebenfalls von sogenannten Security-Token, mit denen Solarparks bereits teilfinanziert werden. So wie durch die Investmentbank Black Manta Capital Partners, die für einen Solarpark in Brasilien mit 37 MW Token ausgab. Als weiteres Vorhaben stehe ein 4-MW-PV-Vorhaben auf Zypern und eines in Rumänien in den Startlöchern. Security-Token sind dabei nichts anderes als digitalisierte Wertpapiere, die Anlegern eine Rendite bringen, aber keinen Strom.
Mehr Kapital für Energiewende
Die neu geschaffene Kryptokategorie ermögliche im Unterschied dazu „die direkte Abbildung des Solarparks als Token“, sagt Black-Manta-CEO Alexander Rapatz. Das könne helfen, in Deutschland breitere Investorenkreise zu erschließen und einen zusätzlichen Kapitalzufluss in den Energiesektor auslösen. „Tokenisierte Finanzierungsmodelle können auch für kleine deutsche Stadtwerke und Regionalversorger durchaus vielversprechend sein“, so Rapatz weiter. „
Sie könnten Anteile an neuen Solarparks tokenisieren und so Kapital von regionalen Investoren einsammeln, ähnlich einem Bürgerbeteiligungsmodell. Dadurch könnten Bürger sich direkt an der Energiewende beteiligen. Die Versorger wiederum erhielten Zugang zu einer neuen Finanzierungsquelle und stärkten die regionale Verbundenheit.“
Allerdings sei auch mit Herausforderungen zu rechnen. „Dazu gehört unter anderem die technische Komplexität oder die Entwicklung geeigneter Handelsplattformen“, sagt Rapatz. Denn die EU-Vorgaben sehen vor, dass solche Token handelbar sein müssen. Das ist ein wichtiger Punkt, etwa wenn Kunden ihren Stromversorger wechseln wollen, die Token aber an den bisherigen Lieferanten gebunden sind.
Noch befindet sich das Thema wenige Wochen nach dem rechtlichen „Go“ in einer Frühphase.
Auch bei den Verbänden herrscht dazu mit Ausnahme der ASEW Stillschweigen. Weder der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) noch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) oder der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) wollten sich auf Anfrage dazu äußern.
Neue Kryptoregeln und die Energiewende
Die Kryptowerteregulierung MiCAR steht für Markets in Crypto-Assets Regulation. Sie gilt in der EU seit 30. Juni 2024. Deutschland hat sie mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
per 27. Dezember 2024 auf nationaler Ebene umgesetzt, auch wenn das rechtlich nicht zwingend nötig war, da EU-Verordnungen
unmittelbar und automatisch in allen Mitgliedstaaten in Kraft treten.
Per Definition betrifft die neue Verordnung digitale Darstellungen eines Werts oder eines Rechts, die unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie (zum Beispiel Blockchain) elektronisch übertragen und gespeichert werden können. Das sind neben Währungen wie Bitcoin, Ether und E-Geld-Token auch die erstmals geschaffenen vermögenswertbezogenen Token (Asset-Referenced Token, ART). Unter diese Kategorie fallen potenziell auch Solar- und Windparks.
Das dafür vorgesehene Enel-Portfolio und die damit verbundenen Transaktionen werden auf der Blockchain von Anbieter Algorand notiert. Ein Konsensmechanismus soll dafür sorgen, dass alle Vorgänge transparent und juristisch einwandfrei hinterlegt sind.
Per Definition betrifft die neue Verordnung digitale Darstellungen eines Werts oder eines Rechts, die unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie (zum Beispiel Blockchain) elektronisch übertragen und gespeichert werden können. Das sind neben Währungen wie Bitcoin, Ether und E-Geld-Token auch die erstmals geschaffenen vermögenswertbezogenen Token (Asset-Referenced Token, ART). Unter diese Kategorie fallen potenziell auch Solar- und Windparks.
Das dafür vorgesehene Enel-Portfolio und die damit verbundenen Transaktionen werden auf der Blockchain von Anbieter Algorand notiert. Ein Konsensmechanismus soll dafür sorgen, dass alle Vorgänge transparent und juristisch einwandfrei hinterlegt sind.
Oliver Ristau
© 2025 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 03.04.2025, 09:19 Uhr
Donnerstag, 03.04.2025, 09:19 Uhr
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