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GASNETZ:
Kritik an unklaren Vorgaben für Gasnetzumbau
Auf den EnWG-Entwurf reagiert die Energiebranche mit unterschiedlichen Schwerpunkten – gefordert werden klare Finanzierung und verbindliche Ausstiegsregeln.
Noch bevor das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) seinen Referentenentwurf zur EnWG-Novelle der breiten Öffentlichkeit vorlegte,
gab es bereits erste Reaktionen darauf. Sinnvolle Ansätze im Entwurf sieht etwa die Thüga. Die Dachgesellschaft eines der größten Verbünde kommunaler Energieversorger in Deutschland mahnt aber mehr Planungssicherheit
für die Betreiber von Gasverteilnetzen an. Vorstandschef Constantin Alsheimer fordert vor allem klare gesetzliche und finanzielle
Rahmenbedingungen für den Umbau der Gasnetze auf Wasserstoff.
Der Thüga zufolge versorgt das deutsche Gasverteilnetz derzeit 1,8 Millionen Industrie-, Gewerbe- und Mittelstandskunden sowie 21 Millionen Haushalte. Der Umbau hin zu klimaneutralen Gasen sei daher von zentraler Bedeutung für die Versorgungssicherheit. Damit diese Transformation gelingen könne, braucht es laut Alsheimer Klarheit bei Planung, Vorgaben und Finanzierung.
Positiv bewertet die Thüga, dass der Gesetzentwurf keinen flächendeckenden Rückbau bestehender Leitungen vorsieht und die Umrüstung auf Wasserstoff ermöglicht. Kritisch sieht das Unternehmen jedoch die im Entwurf vorgesehene Informationspflicht: Netzbetreiber sollen den Kunden bereits zehn Jahre im Voraus mitteilen, wenn Gasanschlüsse entfallen könnten. Alsheimer plädiert dafür, diese Frist auf fünf Jahre zu verkürzen, um einheitliche Regelungen zwischen Fernleitungs- und Verteilnetzebene zu schaffen.
Ein zentrales Defizit sieht Thüga in der fehlenden Finanzierungsbasis für die Umstellung der Gasnetze. Der Entwurf verweise lediglich auf die Bundesnetzagentur, ohne verbindliche Vorgaben zur Kostenverteilung zu treffen. „Die Netzbetreiber brauchen Klarheit – jetzt“, betont Alsheimer. Ohne klare Regelungen sei der Aufbau eines Wasserstoffverteilnetzes nicht planbar.
„Künstliches Verlängern“ der Gasinfrastruktur
In eine ähnliche Kerbe, aber aus anderen Gründen, schlägt die Reaktion des Umweltinstituts München. Die Organisation wirft dem Ministerium vor, den Ausstieg aus der Gasversorgung zu verschleppen. Der Entwurf verzögere die Wärmewende, da er lange Übergangsfristen und unverbindliche Vorgaben enthalte, heißt es in einer Mitteilung.
„Es ist überfällig, dass ein Rechtsrahmen für den Ausstieg geschaffen wird, doch das Ministerium versäumt es, alle Netzbetreiber zur Planung des Gasausstiegs zu verpflichten“, kritisiert Till Irmisch, Referent für Energiepolitik am Umweltinstitut. Die vorgesehene Ankündigungsfrist von zehn Jahren für die Stilllegung eines Gasnetzes sei „überzogen“.
Nach Einschätzung des Umweltinstituts werde mit dem Entwurf der notwendige Rückzug aus der fossilen Gasversorgung auf Jahre hinaus vertagt. Das Resümee von Irmisch: „De facto bedeutet das: Vor 2035 wird kein Gasnetz stillgelegt. So werden Netzbetreiber ihre Infrastruktur lange künstlich am Leben erhalten – und am Ende müssen die Gaskunden oder die Steuerzahler die dadurch entstehenden Zusatzkosten tragen“.
Während die Thüga vor überhasteten Entscheidungen warnt und mehr Zeit sowie finanzielle Sicherheit für die Umrüstung fordert, kritisiert das Umweltinstitut den Entwurf als zu zögerlich. Die nun begonnene Länder- und Verbändeanhörung dürfte zeigen, wie unterschiedlich die Erwartungen an das neue Gesetz sind – zwischen dem Ruf nach Planungssicherheit und der Forderung nach schnellerem Klimaschutz.
Der Thüga zufolge versorgt das deutsche Gasverteilnetz derzeit 1,8 Millionen Industrie-, Gewerbe- und Mittelstandskunden sowie 21 Millionen Haushalte. Der Umbau hin zu klimaneutralen Gasen sei daher von zentraler Bedeutung für die Versorgungssicherheit. Damit diese Transformation gelingen könne, braucht es laut Alsheimer Klarheit bei Planung, Vorgaben und Finanzierung.
Positiv bewertet die Thüga, dass der Gesetzentwurf keinen flächendeckenden Rückbau bestehender Leitungen vorsieht und die Umrüstung auf Wasserstoff ermöglicht. Kritisch sieht das Unternehmen jedoch die im Entwurf vorgesehene Informationspflicht: Netzbetreiber sollen den Kunden bereits zehn Jahre im Voraus mitteilen, wenn Gasanschlüsse entfallen könnten. Alsheimer plädiert dafür, diese Frist auf fünf Jahre zu verkürzen, um einheitliche Regelungen zwischen Fernleitungs- und Verteilnetzebene zu schaffen.
Ein zentrales Defizit sieht Thüga in der fehlenden Finanzierungsbasis für die Umstellung der Gasnetze. Der Entwurf verweise lediglich auf die Bundesnetzagentur, ohne verbindliche Vorgaben zur Kostenverteilung zu treffen. „Die Netzbetreiber brauchen Klarheit – jetzt“, betont Alsheimer. Ohne klare Regelungen sei der Aufbau eines Wasserstoffverteilnetzes nicht planbar.
„Künstliches Verlängern“ der Gasinfrastruktur
In eine ähnliche Kerbe, aber aus anderen Gründen, schlägt die Reaktion des Umweltinstituts München. Die Organisation wirft dem Ministerium vor, den Ausstieg aus der Gasversorgung zu verschleppen. Der Entwurf verzögere die Wärmewende, da er lange Übergangsfristen und unverbindliche Vorgaben enthalte, heißt es in einer Mitteilung.
„Es ist überfällig, dass ein Rechtsrahmen für den Ausstieg geschaffen wird, doch das Ministerium versäumt es, alle Netzbetreiber zur Planung des Gasausstiegs zu verpflichten“, kritisiert Till Irmisch, Referent für Energiepolitik am Umweltinstitut. Die vorgesehene Ankündigungsfrist von zehn Jahren für die Stilllegung eines Gasnetzes sei „überzogen“.
Nach Einschätzung des Umweltinstituts werde mit dem Entwurf der notwendige Rückzug aus der fossilen Gasversorgung auf Jahre hinaus vertagt. Das Resümee von Irmisch: „De facto bedeutet das: Vor 2035 wird kein Gasnetz stillgelegt. So werden Netzbetreiber ihre Infrastruktur lange künstlich am Leben erhalten – und am Ende müssen die Gaskunden oder die Steuerzahler die dadurch entstehenden Zusatzkosten tragen“.
Während die Thüga vor überhasteten Entscheidungen warnt und mehr Zeit sowie finanzielle Sicherheit für die Umrüstung fordert, kritisiert das Umweltinstitut den Entwurf als zu zögerlich. Die nun begonnene Länder- und Verbändeanhörung dürfte zeigen, wie unterschiedlich die Erwartungen an das neue Gesetz sind – zwischen dem Ruf nach Planungssicherheit und der Forderung nach schnellerem Klimaschutz.
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Mittwoch, 05.11.2025, 16:55 Uhr
Mittwoch, 05.11.2025, 16:55 Uhr
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