Freileitungen sollen beim Netzausbau wieder Vorrang haben. Quelle: Katia Meyer-Tien
STROMNETZ:
Kritik an Ausnahmeregelung bei Freileitungen
Der Übertragungsnetzbetreiber Transnet BW begrüßt die Entscheidung der Politik, Freileitungen bei Gleichstromprojekten zu bevorzugen, kritisiert aber vorgesehene Ausnahmeregelungen.
Aus Sicht von Transnet BW ist der Gesetzentwurf zur Anpassung des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) ein „richtiger und notwendiger
Schritt“. Er ermögliche einen schnelleren Netzausbau und trage zugleich zu mehr Systemstabilität und Bezahlbarkeit der Energiewende
bei. Allerdings, so heißt es in einer Unternehmensmitteilung, schaffe die im Kabinettsbeschluss enthaltene Aufweichung des
Freileitungsvorrangs unnötige Unsicherheiten.
Werner Götz, CEO des Übertragungsnetzbetreibers Transnet BW: „Der Freileitungsvorrang für neue Gleichstromvorhaben führt zu deutlich niedrigeren Kosten für den Netzausbau und somit zu einer hohen volkswirtschaftlichen Entlastung. Aus Betriebssicht kommt hinzu: Freileitungen werden für eine Nutzungsdauer von mindestens 80 Jahren errichtet, lassen sich im Störungsfall schneller reparieren und weisen insgesamt eine höhere Verfügbarkeit auf. Das stärkt die Systemresilienz und reduziert langfristig Folgekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher.“
Die nun im Gesetzentwurf enthaltenen Einschränkungen des Freileitungsvorrangs würden aber Unsicherheiten schaffen und die Projektumsetzung erschweren. Eine Kombination von Freileitung und Erdverkabelung bei einem Vorhaben sei nicht sinnvoll – weder bei Planung und Genehmigung noch bei Bau und Betrieb der Stromleitung.
Insbesondere die Akzeptanz, so Götz, könnte bei der Kombinationsvariante leiden. Entscheidend sei, Lösungen zu wählen, die im Gesamtsystem den größten Nutzen entfalten. „Ein bezahlbarer, verlässlicher und schneller Netzausbau ist die Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende. Ein eindeutiger Freileitungsvorrang für neue Gleichstromvorhaben im Bundesbedarfsplan setzt hierfür ein wichtiges und richtiges Signal.“
Werner Götz, CEO des Übertragungsnetzbetreibers Transnet BW: „Der Freileitungsvorrang für neue Gleichstromvorhaben führt zu deutlich niedrigeren Kosten für den Netzausbau und somit zu einer hohen volkswirtschaftlichen Entlastung. Aus Betriebssicht kommt hinzu: Freileitungen werden für eine Nutzungsdauer von mindestens 80 Jahren errichtet, lassen sich im Störungsfall schneller reparieren und weisen insgesamt eine höhere Verfügbarkeit auf. Das stärkt die Systemresilienz und reduziert langfristig Folgekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher.“
Die nun im Gesetzentwurf enthaltenen Einschränkungen des Freileitungsvorrangs würden aber Unsicherheiten schaffen und die Projektumsetzung erschweren. Eine Kombination von Freileitung und Erdverkabelung bei einem Vorhaben sei nicht sinnvoll – weder bei Planung und Genehmigung noch bei Bau und Betrieb der Stromleitung.
Insbesondere die Akzeptanz, so Götz, könnte bei der Kombinationsvariante leiden. Entscheidend sei, Lösungen zu wählen, die im Gesamtsystem den größten Nutzen entfalten. „Ein bezahlbarer, verlässlicher und schneller Netzausbau ist die Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende. Ein eindeutiger Freileitungsvorrang für neue Gleichstromvorhaben im Bundesbedarfsplan setzt hierfür ein wichtiges und richtiges Signal.“
© 2026 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 30.04.2026, 11:08 Uhr
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