
Quelle: E&M
AUS DER AKTUELLEN AUSGABE:
Grundlage für das poltische Handeln
Strompreis runter, 20 GW neue Gaskraftwerke, Gestattung von CCS, Festhalten am Kohleausstieg, keine Kernenergie, Anpassung des GEG − so steht es im Koalitionsvertrag von Union und SPD.
Nach wochenlangen Verhandlungen wurde von den Vorsitzenden der künftigen Koalitionsparteien im April der Koalitionsvertrag
präsentiert, der die Richtung für das Regierungshandeln in der neuen Legislaturperiode festlegt. Deutschland bekomme „eine
starke und handlungsfähige Regierung“, bekundete Friedrich Merz, CDU-Chef und designierter Bundeskanzler.
CDU, CSU und SPD befassen sich auf acht der 144 Seiten ihres Vertrags mit Klima und Energie. Das Ziel der Klimaneutralität 2045 in Deutschland wird weiter verfolgt − dies mit einem Ansatz, „der Klimaschutz, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt“, wie es darin heißt.
Die deutschen und europäischen Klimaziele sollen vorrangig durch die Reduktion von Treibhausgasen in Deutschland, zusätzlich durch die Anrechnung negativer Emissionen sowie in begrenztem Umfang durch verlässlich zertifizierte CO2-Minderungen in außereuropäischen Partnerländern erreicht werden. Mit diese Maßgabe und ferner unter der Bedingung, dass in Deutschland nicht mehr reduziert werden muss, als mit dem deutschen Klimazwischenziel für 2040 vorgesehen ist, wird das europäische Klimazwischenziel für 2040 in Höhe von minus 90 Prozent gegenüber 1990 unterstützt. Zudem muss nach Aussage der Koalitionspartner wirksam vor Carbon Leakage, also der Abwanderung der Industrie in Länder mit weniger Klimaschutz, geschützt werden, um die industrielle Wertschöpfung zu erhalten.
An dem System der CO2-Bepreisung als zentralem Baustein in einem Instrumentenmix wird festgehalten. Die Regelungen des bestehenden nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetzes (nEHS) sollen von 2027 an fließend in das Europäische Emissionshandelssystem ETS 2 übergehen. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollen an Verbraucherinnen und Verbraucher sowie an die Wirtschaft zurückgegeben werden.
Konkret genannt werden eine spürbare Entlastung beim Strompreis, sozial gestaffelte Entlastungen und Vergünstigungen beim Wohnen und bei der Mobilität sowie die Förderung von Investitionen in die Klimaneutralität. Die Auszahlung eines Pro-Kopf-Klimageldes, wie sie im Ampel-Koalitionsvertrag gestanden hatte, ist demnach nicht angedacht.
Entlassungen um mindestens 5 Cent/kWh beim Strom
Mit einem Maßnahmenpaket sollen Unternehmen und Verbraucher um mindestens 5 Cent/kWh beim Strompreis dauerhaft entlastet werden. Dafür ist geplant, die Stromsteuer als Sofortmaßnahme auf das europäische Mindestmaß zu senken sowie Umlagen und Netzentgelte zu reduzieren. Ferner wird angestrebt, die Netzentgelte dauerhaft zu deckeln. Die energieintensiven Industrien sollen mittels eines Industriestrompreises im Rahmen der beihilferechtlichen Möglichkeiten besonders entlastet werden. Darüber hinaus wird die Gasspeicherumlage für alle abgeschafft. Die Potenziale konventioneller Gasförderung im Inland sollen genutzt werden.
Kosteneffizienter Netzausbau
Generell werden für den Erfolg der Energiewende die Entbürokratisierung sowie schnellere und bessere Planungs- und Genehmigungsverfahren als entscheidend anerkannt. Planungserleichterungen werden auch als wichtiger Hebel zum beschleunigten netzdienlichen Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gesehen. Ausbau und Modernisierung der Netze sollen kosteneffizient vorangebracht und mit dem Erneuerbaren-Ausbau synchronisiert werden.
Der Rollout von Smart Metern im Verteilnetz wird beschleunigt. Durch dynamische Stromtarife soll das Flexibilisierungspotenzial besser genutzt werden. Der Ausbau systemdienlicher Speicherkapazitäten und die systemdienliche Nutzung von E-Auto- und Heimspeichern werden verstärkt vorangetrieben. Bidirektionales Laden soll unterstützt werden.
Perspektivisch wird das Ziel verfolgt, dass sich erneuerbare Energien vollständig am Markt refinanzieren können. Neu zu planende Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsnetze (HGÜ) sollen, wo möglich, als Freileitungen umgesetzt werden. An einer einheitlichen Gebotszone im Stromgroßhandel wird festgehalten.
Kraftwerksstrategie: 20 GW bis 2030
Es ist beabsichtigt, den Bau von bis zu 20 GW an Gaskraftwerksleistung bis 2030 durch schnellstmögliche technologieoffene Ausschreibungen anzureizen. Die neuen Gaskraftwerke sollen deutschlandweit vorrangig an bestehenden Kraftwerksstandorten − nach regionalem Bedarf gesteuert − errichtet werden. Zur Stabilisierung und Reduzierung der Stromkosten sollen Reservekraftwerke künftig nicht nur zur Vermeidung von Versorgungsengpässen, sondern auch zur Stabilisierung des Strompreises zum Einsatz kommen.
Die künftige Koalition beabsichtigt, umgehend ein Gesetzespaket zu beschließen, das die Abscheidung, den Transport, die Nutzung und die Speicherung von Kohlendioxid (CCS, CCU) vor allem für schwer vermeidbare industrielle Emissionen und für Gaskraftwerke ermöglicht. Die CO2-Speicherung soll offshore außerhalb des Küstenmeeres in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und des Festlandsockels der Nordsee sowie an Land, wo geologisch geeignet und akzeptiert, ermöglicht werden. Dazu soll eine Länderöffnungsklausel eingeführt werden. Zudem wird in Direct Air Capture eine mögliche Zukunftstechnologie gesehen, um Negativemissionen zu heben. Dabei wird CO2 aktiv der Luft entzogen.
Wasserstoff: allmählich grün
Für einen schnellen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft erfolgt eine Konzentration auf klimaneutralen Wasserstoff, basierend auf einem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien. Die Erzeugung von Wasserstoff im Inland soll sowohl über große Elektrolyseanlagen als auch verstärkt dezentral und flächendeckend ermöglicht werden. Darüber hinaus will die Koalition über Energiepartnerschaften und über den Ausbau der Infrastruktur − einschließlich einer Anbindung an alle deutschen und europäischen Häfen − die Voraussetzungen für den Import von Wasserstoff und seinen Derivaten schaffen. Das Wasserstoff-Kernnetz soll deutschlandweit bedarfsgerecht die industriellen Zentren anbinden, auch im Süden und im Osten des Landes.
Kohleausstieg bis spätestens 2038
Die Koalition hält an den beschlossenen Ausstiegspfaden für die Braunkohleverstromung bis spätestens 2038 fest. Der Zeitplan, Kohlekraftwerke vom Netz oder in die Reserve zu nehmen, muss sich nach Auffassung der Koalitionäre danach richten, wie schnell es gelingt, steuerbare Gaskraftwerke tatsächlich zuzubauen.
Das Wort Kernenergie taucht im Koalitionsvertrag nicht auf. Lediglich im Kapitel „Bildung, Forschung, Innovation“ heißt es: „Wir wollen die Fusionsforschung stärker fördern. Unser Ziel ist: Der erste Fusionsreaktor der Welt soll in Deutschland stehen.“
Wärmewende: GEG bekommt Novelle
Zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor setzen die Koalitionspartner auf Bezahlbarkeit, Technologieoffenheit und Versorgungssicherheit. „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen“, heißt es im Textabschnitt zum Thema Bauen und Wohnen. Das neue GEG soll technologieoffener, flexibler und einfacher werden. Die erreichbare CO2-Vermeidung soll zur zentralen Steuerungsgröße werden.
Zur Unterstützung des Baus von Nah- und Fernwärmenetzen ist beabsichtigt, die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) gesetzlich zu regeln und aufzustocken. Die Preisaufsicht bei Fernwärme soll gestärkt werden − unter anderem durch eine Schlichtungsstelle.
Energie in CDU-geführtem Ministerium
Mit der Verständigung auf den Koalitionsvertrag ist ein maßgeblicher Schritt für die bevorstehende Regierungsbildung vollzogen. Zur künftigen Ressortverteilung ist festgelegt: Die CDU stellt die Leitung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie. Die SPD stellt die Leitung des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
CDU, CSU und SPD befassen sich auf acht der 144 Seiten ihres Vertrags mit Klima und Energie. Das Ziel der Klimaneutralität 2045 in Deutschland wird weiter verfolgt − dies mit einem Ansatz, „der Klimaschutz, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt“, wie es darin heißt.
Die deutschen und europäischen Klimaziele sollen vorrangig durch die Reduktion von Treibhausgasen in Deutschland, zusätzlich durch die Anrechnung negativer Emissionen sowie in begrenztem Umfang durch verlässlich zertifizierte CO2-Minderungen in außereuropäischen Partnerländern erreicht werden. Mit diese Maßgabe und ferner unter der Bedingung, dass in Deutschland nicht mehr reduziert werden muss, als mit dem deutschen Klimazwischenziel für 2040 vorgesehen ist, wird das europäische Klimazwischenziel für 2040 in Höhe von minus 90 Prozent gegenüber 1990 unterstützt. Zudem muss nach Aussage der Koalitionspartner wirksam vor Carbon Leakage, also der Abwanderung der Industrie in Länder mit weniger Klimaschutz, geschützt werden, um die industrielle Wertschöpfung zu erhalten.
An dem System der CO2-Bepreisung als zentralem Baustein in einem Instrumentenmix wird festgehalten. Die Regelungen des bestehenden nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetzes (nEHS) sollen von 2027 an fließend in das Europäische Emissionshandelssystem ETS 2 übergehen. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollen an Verbraucherinnen und Verbraucher sowie an die Wirtschaft zurückgegeben werden.
Konkret genannt werden eine spürbare Entlastung beim Strompreis, sozial gestaffelte Entlastungen und Vergünstigungen beim Wohnen und bei der Mobilität sowie die Förderung von Investitionen in die Klimaneutralität. Die Auszahlung eines Pro-Kopf-Klimageldes, wie sie im Ampel-Koalitionsvertrag gestanden hatte, ist demnach nicht angedacht.
Entlassungen um mindestens 5 Cent/kWh beim Strom
Mit einem Maßnahmenpaket sollen Unternehmen und Verbraucher um mindestens 5 Cent/kWh beim Strompreis dauerhaft entlastet werden. Dafür ist geplant, die Stromsteuer als Sofortmaßnahme auf das europäische Mindestmaß zu senken sowie Umlagen und Netzentgelte zu reduzieren. Ferner wird angestrebt, die Netzentgelte dauerhaft zu deckeln. Die energieintensiven Industrien sollen mittels eines Industriestrompreises im Rahmen der beihilferechtlichen Möglichkeiten besonders entlastet werden. Darüber hinaus wird die Gasspeicherumlage für alle abgeschafft. Die Potenziale konventioneller Gasförderung im Inland sollen genutzt werden.
Kosteneffizienter Netzausbau
Generell werden für den Erfolg der Energiewende die Entbürokratisierung sowie schnellere und bessere Planungs- und Genehmigungsverfahren als entscheidend anerkannt. Planungserleichterungen werden auch als wichtiger Hebel zum beschleunigten netzdienlichen Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gesehen. Ausbau und Modernisierung der Netze sollen kosteneffizient vorangebracht und mit dem Erneuerbaren-Ausbau synchronisiert werden.
Der Rollout von Smart Metern im Verteilnetz wird beschleunigt. Durch dynamische Stromtarife soll das Flexibilisierungspotenzial besser genutzt werden. Der Ausbau systemdienlicher Speicherkapazitäten und die systemdienliche Nutzung von E-Auto- und Heimspeichern werden verstärkt vorangetrieben. Bidirektionales Laden soll unterstützt werden.
Perspektivisch wird das Ziel verfolgt, dass sich erneuerbare Energien vollständig am Markt refinanzieren können. Neu zu planende Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsnetze (HGÜ) sollen, wo möglich, als Freileitungen umgesetzt werden. An einer einheitlichen Gebotszone im Stromgroßhandel wird festgehalten.
Kraftwerksstrategie: 20 GW bis 2030
Es ist beabsichtigt, den Bau von bis zu 20 GW an Gaskraftwerksleistung bis 2030 durch schnellstmögliche technologieoffene Ausschreibungen anzureizen. Die neuen Gaskraftwerke sollen deutschlandweit vorrangig an bestehenden Kraftwerksstandorten − nach regionalem Bedarf gesteuert − errichtet werden. Zur Stabilisierung und Reduzierung der Stromkosten sollen Reservekraftwerke künftig nicht nur zur Vermeidung von Versorgungsengpässen, sondern auch zur Stabilisierung des Strompreises zum Einsatz kommen.
Die künftige Koalition beabsichtigt, umgehend ein Gesetzespaket zu beschließen, das die Abscheidung, den Transport, die Nutzung und die Speicherung von Kohlendioxid (CCS, CCU) vor allem für schwer vermeidbare industrielle Emissionen und für Gaskraftwerke ermöglicht. Die CO2-Speicherung soll offshore außerhalb des Küstenmeeres in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und des Festlandsockels der Nordsee sowie an Land, wo geologisch geeignet und akzeptiert, ermöglicht werden. Dazu soll eine Länderöffnungsklausel eingeführt werden. Zudem wird in Direct Air Capture eine mögliche Zukunftstechnologie gesehen, um Negativemissionen zu heben. Dabei wird CO2 aktiv der Luft entzogen.
Wasserstoff: allmählich grün
Für einen schnellen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft erfolgt eine Konzentration auf klimaneutralen Wasserstoff, basierend auf einem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien. Die Erzeugung von Wasserstoff im Inland soll sowohl über große Elektrolyseanlagen als auch verstärkt dezentral und flächendeckend ermöglicht werden. Darüber hinaus will die Koalition über Energiepartnerschaften und über den Ausbau der Infrastruktur − einschließlich einer Anbindung an alle deutschen und europäischen Häfen − die Voraussetzungen für den Import von Wasserstoff und seinen Derivaten schaffen. Das Wasserstoff-Kernnetz soll deutschlandweit bedarfsgerecht die industriellen Zentren anbinden, auch im Süden und im Osten des Landes.
Kohleausstieg bis spätestens 2038
Die Koalition hält an den beschlossenen Ausstiegspfaden für die Braunkohleverstromung bis spätestens 2038 fest. Der Zeitplan, Kohlekraftwerke vom Netz oder in die Reserve zu nehmen, muss sich nach Auffassung der Koalitionäre danach richten, wie schnell es gelingt, steuerbare Gaskraftwerke tatsächlich zuzubauen.
Das Wort Kernenergie taucht im Koalitionsvertrag nicht auf. Lediglich im Kapitel „Bildung, Forschung, Innovation“ heißt es: „Wir wollen die Fusionsforschung stärker fördern. Unser Ziel ist: Der erste Fusionsreaktor der Welt soll in Deutschland stehen.“
Wärmewende: GEG bekommt Novelle
Zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor setzen die Koalitionspartner auf Bezahlbarkeit, Technologieoffenheit und Versorgungssicherheit. „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen“, heißt es im Textabschnitt zum Thema Bauen und Wohnen. Das neue GEG soll technologieoffener, flexibler und einfacher werden. Die erreichbare CO2-Vermeidung soll zur zentralen Steuerungsgröße werden.
Zur Unterstützung des Baus von Nah- und Fernwärmenetzen ist beabsichtigt, die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) gesetzlich zu regeln und aufzustocken. Die Preisaufsicht bei Fernwärme soll gestärkt werden − unter anderem durch eine Schlichtungsstelle.
Energie in CDU-geführtem Ministerium
Mit der Verständigung auf den Koalitionsvertrag ist ein maßgeblicher Schritt für die bevorstehende Regierungsbildung vollzogen. Zur künftigen Ressortverteilung ist festgelegt: Die CDU stellt die Leitung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie. Die SPD stellt die Leitung des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Das sagt die Branche:
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht in dem Papier eine „Basis für eine effiziente Fortführung der Energiewende“. Verbandschefin Kerstin Andreae nennt es
„ein gutes Signal, dass die Koalition keine Kehrtwende bei der Energiewende macht, sondern die energiepolitische Kontinuität
und einen innovationsgetriebenen Kurs Deutschlands voranbringt“.
Kritisch beäugt der BDEW aber, dass Union und SPD den Staat in Unternehmen mitmischen lassen wollen. „Wir prüfen strategische staatliche Beteiligungen im Energiesektor, auch bei Netzbetreibern“, heißt es im Koalitionsvertrag. Ein anderer Punkt, der kritisch gesehen wird, ist die Rolle der Reservekraftwerke. Diese sollen nach dem Willen von Schwarz-Rot „nicht nur zur Vermeidung von Versorgungsengpässen, sondern auch zur Stabilisierung des Strompreises zum Einsatz kommen“.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hält das Papier für eine gute Arbeitsgrundlage. „Der Vertrag setzt wichtige Akzente, insbesondere bei Investitionen, Planungsbeschleunigung, einer realistischen Umsetzung der Wärmewende und einer Stärkung der Klimaresilienz. Der Fokus auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit ist wichtig für das Gelingen der Energiewende“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Das Stadtwerkenetzwerk Thüga erkennt im Koalitionsvertrag wichtige Vereinfachungen für die Energiewende. Positiv wertet Thüga-Vorstandsvorsitzender Constantin Alsheimer auch die gesetzliche Verankerung und Ausweitung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und die geplante Einrichtung eines neuen Investitionsfonds. Schwarz-Rot schwebt ein solcher Fonds für Energieinfrastruktur „im Zusammenspiel von öffentlichen Garantien und privatem Kapital“ vor.
Kritik übt er daran, dass staatlich abgesicherte Reservekraftwerke der Strompreisstabilisierung dienen sollen. „Ein Rückgriff auf alte Kraftwerke außerhalb des Wettbewerbsmarkts setzt falsche Anreize“, so Alsheimer.
Der Geschäftsführer der Stadtwerkekooperation Trianel, Sven Becker, spricht von einem ordnungspolitischen „Sündenfall, der nicht zur Kosteneffizienz und sinkenden Strompreisen führt, sondern funktionierende Märkte aushebelt“.
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) spricht von einem „Signal des Aufbruchs“. „Der Koalitionsvertrag zeigt, dass die Bedeutung der KWK für unser Energiesystem der Zukunft von der Politik erkannt wurde und die Richtung stimmt“, sagt Verbandspräsident Claus-Heinrich Stahl.
„Die Potenziale der Kraft-Wärme-Kopplung müssen konsequent und langfristig genutzt werden“, so Union und SPD. Die neue Regierung will das KWKG „noch 2025 an die Herausforderungen einer klimaneutralen Wärmeversorgung, an Flexibilitäten sowie hinsichtlich eines Kapazitätsmechanismus“ anpassen. Freie Kapazitäten industriell genutzter KWK-Anlagen sollen in Zukunft stärker genutzt werden.
Alles andere als erfreut zeigen sich Umweltschutzorganisationen. „Der Koalitionsvertrag von Union und SPD bleibt beim Klima- und Umweltschutz weit hinter den Erfordernissen der Zeit zurück“, kommentiert der World Wide Fund For Nature (WWF). Das Heizungsgesetz werde unter dem Deckmantel einer vermeintlichen Technologieoffenheit abgeschafft.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bezeichnet das Aus für das Heizungsgesetz als „Worst Case“ für die Wärmewende. Anstoß nimmt die DUH auch an den Plänen zum Emissionshandel. „Mit der Öffnung des Klimaneutralitätsziels bis 2045 für schmutzige internationale Kompensationsgeschäfte wird das deutsche Klimaschutzziel durchlöchert.“
Kritisch beäugt der BDEW aber, dass Union und SPD den Staat in Unternehmen mitmischen lassen wollen. „Wir prüfen strategische staatliche Beteiligungen im Energiesektor, auch bei Netzbetreibern“, heißt es im Koalitionsvertrag. Ein anderer Punkt, der kritisch gesehen wird, ist die Rolle der Reservekraftwerke. Diese sollen nach dem Willen von Schwarz-Rot „nicht nur zur Vermeidung von Versorgungsengpässen, sondern auch zur Stabilisierung des Strompreises zum Einsatz kommen“.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hält das Papier für eine gute Arbeitsgrundlage. „Der Vertrag setzt wichtige Akzente, insbesondere bei Investitionen, Planungsbeschleunigung, einer realistischen Umsetzung der Wärmewende und einer Stärkung der Klimaresilienz. Der Fokus auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit ist wichtig für das Gelingen der Energiewende“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Das Stadtwerkenetzwerk Thüga erkennt im Koalitionsvertrag wichtige Vereinfachungen für die Energiewende. Positiv wertet Thüga-Vorstandsvorsitzender Constantin Alsheimer auch die gesetzliche Verankerung und Ausweitung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und die geplante Einrichtung eines neuen Investitionsfonds. Schwarz-Rot schwebt ein solcher Fonds für Energieinfrastruktur „im Zusammenspiel von öffentlichen Garantien und privatem Kapital“ vor.
Kritik übt er daran, dass staatlich abgesicherte Reservekraftwerke der Strompreisstabilisierung dienen sollen. „Ein Rückgriff auf alte Kraftwerke außerhalb des Wettbewerbsmarkts setzt falsche Anreize“, so Alsheimer.
Der Geschäftsführer der Stadtwerkekooperation Trianel, Sven Becker, spricht von einem ordnungspolitischen „Sündenfall, der nicht zur Kosteneffizienz und sinkenden Strompreisen führt, sondern funktionierende Märkte aushebelt“.
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) spricht von einem „Signal des Aufbruchs“. „Der Koalitionsvertrag zeigt, dass die Bedeutung der KWK für unser Energiesystem der Zukunft von der Politik erkannt wurde und die Richtung stimmt“, sagt Verbandspräsident Claus-Heinrich Stahl.
„Die Potenziale der Kraft-Wärme-Kopplung müssen konsequent und langfristig genutzt werden“, so Union und SPD. Die neue Regierung will das KWKG „noch 2025 an die Herausforderungen einer klimaneutralen Wärmeversorgung, an Flexibilitäten sowie hinsichtlich eines Kapazitätsmechanismus“ anpassen. Freie Kapazitäten industriell genutzter KWK-Anlagen sollen in Zukunft stärker genutzt werden.
Alles andere als erfreut zeigen sich Umweltschutzorganisationen. „Der Koalitionsvertrag von Union und SPD bleibt beim Klima- und Umweltschutz weit hinter den Erfordernissen der Zeit zurück“, kommentiert der World Wide Fund For Nature (WWF). Das Heizungsgesetz werde unter dem Deckmantel einer vermeintlichen Technologieoffenheit abgeschafft.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bezeichnet das Aus für das Heizungsgesetz als „Worst Case“ für die Wärmewende. Anstoß nimmt die DUH auch an den Plänen zum Emissionshandel. „Mit der Öffnung des Klimaneutralitätsziels bis 2045 für schmutzige internationale Kompensationsgeschäfte wird das deutsche Klimaschutzziel durchlöchert.“
Hans-Wilhelm Schiffer
© 2025 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 08.05.2025, 08:40 Uhr
Donnerstag, 08.05.2025, 08:40 Uhr
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