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Enerige & Management > Gas - Für den Methanschlupf ist niemand zuständig
Quelle: Katia Meyer-Tien
GAS:
Für den Methanschlupf ist niemand zuständig
Die Gaswirtschaft müsste ihre klimaschädlichen Methanlecks upstream und midstream eigentlich selbstständig und rasch abstellen. Aber nur fünf Länder haben dafür Behörden benannt.
 
Aus zahlreichen Produktions- und Speicherstätten sowie Verdichterstationen und Pipelines der Gasinfrastruktur in Niedersachsen entweicht nachweislich klimaschädliches Methan. Das zumindest berichtet die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Gemeinsam mit der Organisation Clean Air Taskforce (CATF) hat sie an vier Tagen Anfang des Monats 26 Standorte entlang der Erdgas-Lieferkette in dem einzigen nennenswerten Bundesland mit eigener Gasförderung mit Spezialkameras nach Lecks untersucht und diese dokumentiert.

Von den meisten Stätten berichtet die DUH über Treffer: „An 17 dieser Standorte haben wir Emissionen festgestellt“, sagte Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, vor der Presse. Wie stark der Methanschlupf war, das sei mit den verwendeten Instrumenten nicht klar zu bestimmen.

Methan (CH4), aus dem Erdgas zu 97 Prozent besteht, ist ein extrem klimaschädliches Gas, das stark zur Erderwärmung beiträgt, wenn es in die Atmosphäre gelangt. Über 20 Jahre hinweg hat es einen 81 Mal stärkeren Treibhauseffekt als CO2, hält sich allerdings im Vergleich zu diesem Molekül deutlich kürzer in der Atmosphäre. Zudem führt Methan auch zur Entstehung von Ozonlöchern und wird mit Atemwegserkrankungen in Verbindung gebracht.

„Wir haben zum Glück seit dem letzten Jahr eine europaweite Methanverordnung, um die Methanemissionen zu verringern“, so der DUH-Geschäftsführer weiter. Die Verordnung ersetze die vorherige Selbstverwaltung der Gasindustrie beim Methanschlupf.

Die neue Verordnung verpflichtet nun alle Betreiber entlang der Gasinfrastruktur, regelmäßig ihre Anlagen zu kontrollieren, zu warten, Leckagen aufzuspüren und sie binnen eines kurzen Zeitraums zu reparieren. Auch das routinemäßige Ausblasen der Anlagen von Methan ist damit verboten. Allerdings sind in dem Regelwerk auch Ausnahmen verankert, etwa bei arbeitstechnischen Störungen oder als Sicherheitsmaßnahme bei anstehenden Reparaturen, um gefahrlos an den Anlagen arbeiten zu können.

Solche Situationen müssten dann aber auch bei den Behörden gemeldet werden, so Müller-Kraenner. Ein großes Manko sei allerdings, dass erst in fünf der 16 Bundesländer solche Ämter benannt seien: „Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie hier nachsteuert.“ 

Ob DUH und CATF die eine oder andere Kameraaufnahme möglicherweise gerade während einer solchen Wartung oder Reparatur gemacht haben, lässt sich nicht ausschließen. „Wir haben die Betreiber der Infrastrukturen alle informiert, sie auf die Leckagen hingewiesen, zur Reparatur aufgefordert und gebeten, eventuell zu erklären, warum das Notfälle waren“, so Müller-Kraenner. 

„Nach unseren Zufallskontrollen haben wir das neue Beschwerdeinstrument der Methanverordnung genutzt und das Land Niedersachsen aufgefordert, dieser Beschwerde nachzugehen“, so der DUH-Chef weiter. „Wir haben nicht die Möglichkeit, Rechtsverstöße mit unseren technischen Methoden im Detail nachzuweisen.“ Das sei die Aufgabe der Behörden. Man könne aber dort, wo man einen Verstoß für möglich halte, eine Beschwerde einreichen. „Da gibt es genug Indizien durch unsere Messergebnisse“, ist der DUH-Mann überzeugt.

Das sagt die Upstream-Lobby zum Methanschlupf

Der Methanschlupf wird im Prinzip auch von der Gaswirtschaft als ökologisches, sicherheitstechnisches und kommerzielles Problem gesehen, schließlich will man das Methan lieber verkaufen, als es entweichen zu lassen. Allerdings ist seine Beseitigung in der Vergangenheit ebenso betriebswirtschaftlich abgewogen worden.

In einer Stellungnahme des Bundesverbands Erdgas, Erdöl und Geoenergie (BVEG) heißt es, die Mitgliedsunternehmen hielten sich an die gesetzlichen Vorgaben der Methanverordnung. Die Ergebnisse von DUH und CATF würden dennoch von den betroffenen Unternehmen „im Rahmen einer faktenbasierten Analyse bewertet“.

Sofern die Prüfungen im Einzelfall Hinweise auf abzustellende Methanemissionen ergäben, würde dies umgesetzt. Die BVEG-Mitgliedsunternehmen hätten ihre Methanemissionen im Übrigen seit 1990 um mehr als 90 Prozent gesenkt. Der Verband repräsentiert so gut wie alle einheimischen Öl- und Gasproduzenten.
 

Klaus Lockschen
© 2025 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 26.06.2025, 10:35 Uhr

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