
Das Rheinhafen-Dampfkraftwerk Karlsruhe im Rheinhafen. Quelle: EnBW / Daniel Maier-Gerber
ENERGIEERZEUGUNG:
EnBW will auch in Karlsruhe Gasblock bauen
EnBW will in Karlsruhe ein Gaskraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung errichten. Der Gemeinderat hat dafür einen Grundsatzbeschluss zur politischen Unterstützung gefasst.
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG kündigt an, an ihrem Hauptsitz Karlsruhe ein neues Gas- und Dampfturbinenkraftwerk mit
Kraft-Wärme-Kopplung zu errichten. Der Karlsruher Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29. April einem Grundsatzbeschluss zur Unterstützung dieses Vorhabens zugestimmt. Damit sei ein wichtiger politischer Schritt
für das Projekt am Rheinhafen-Dampfkraftwerk Karlsruhe − kurz RDK − getan, wie das Unternehmen am 30. April bekannt gab.
Geplant ist der Bau einer wasserstofffähigen, hochflexiblen Anlage mit einer elektrischen Leistung von rund 850 MW und einer thermischen Fernwärmeleistung von 220 MW. Sie soll das bisherige Steinkohlekraftwerk am Standort – bekannt unter dem Namen „RDK 8“ – ersetzen. Der Neubau läuft unter dem Namen „RDK 9“ und soll dazu beitragen, über die Wärmeversorgung in Karlsruhe hinaus die Stromversorgung in Süddeutschland zu sichern – besonders vor dem Hintergrund des Kohleausstiegs und der schwankenden Einspeisung aus Erneuerbaren.
Laut Michael Class, Leiter Erzeugung Portfolioentwicklung bei der EnBW, ist der Süden Deutschlands besonders auf zusätzliche auch nach oben regelbare Leistung angewiesen: „Gerade im Südwesten benötigen wir dringend rund 6.500 MW an steuerbaren Stromerzeugungsanlagen, um die Energiewende umzusetzen.“ Die politische Rückendeckung durch den Karlsruher Gemeinderat bezeichnet er als „wichtiges Signal“ für den Standort.
Investitionsentscheidung steht noch aus
Ob das Projekt tatsächlich umgesetzt wird, hängt laut dem Energiekonzern wesentlich vom politischen und regulatorischen Rahmen auf Bundesebene ab. Denn eine Anlage dieser Größenordnung könne sich nicht allein über den Strommarkt refinanzieren, so Class. Vielmehr sei eine Unterstützung durch den Bund notwendig – etwa im Rahmen einer Kapazitätsauktion für neue Gaskraftwerke, wie sie von der Bundesregierung geplant ist. Eine solche Ausschreibung erwartet EnBW fürs Jahr 2026.
Im Zuge dieses Wettbewerbs müsste sich das Vorhaben in Karlsruhe gegen andere Projekte in Deutschland durchsetzen. Details zur technischen Ausgestaltung des neuen Kraftwerks – etwa zur konkreten Konfiguration der Turbinen – will das Unternehmen mit Blick auf den Wettbewerb derzeit noch nicht bekannt geben. Zugleich unterstreicht die EnBW die Bedeutung von Transparenz und Beteiligung: Die Öffentlichkeit soll frühzeitig informiert und in das Verfahren einbezogen werden. Zudem kündigt das Unternehmen den förmlichen Genehmigungsantrag für einen nicht näher detaillierten späteren Zeitpunkt an, an dem die Planungen weiter fortgeschritten sind.
Auch mit der Stadt Karlsruhe will die EnBW eigenen Angaben nach in engem Austausch bleiben. Die Kommune begleitet das Projekt nicht nur politisch, sondern dürfte auch im Hinblick auf die geplante Fernwärmeauskopplung eine wichtige Rolle spielen. Eine solche Nutzung der Abwärme erhöht die Effizienz der Anlage und trägt zur lokalen Wärmewende bei.
Teil eines umfassenderen Umbaus
Das Vorhaben in Karlsruhe ist Teil einer umfassenderen Strategie der EnBW zum Umbau ihrer Erzeugungsstandorte. Bereits in Stuttgart-Münster hat das Unternehmen im April 2025 ein erstes wasserstofffähiges Gaskraftwerk offiziell in Betrieb genommen. In Altbach/Deizisau und Heilbronn – ebenfalls in Baden-Württemberg – sind derzeit Umrüstungen von bestehenden Kohlekraftwerken zu H2-ready-Gasanlagen im Gange. Grundlage dieser Vorhaben sind laut EnBW die bestehenden Fördermechanismen im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz.
Die drei laufenden oder bereits umgesetzten Projekte umfassen zusammen eine Leistung von 1.500 MW und ein Investitionsvolumen von 1,6 Milliarden Euro. Ziel sei es, diese Anlagen perspektivisch vollständig mit Wasserstoff betreiben zu können. In Kombination mit einer hohen Flexibilität sollen sie eine zentrale Rolle im zukünftigen Energiesystem übernehmen – als Ergänzung zu Wind- und Solarstrom und zur Sicherstellung der Netzstabilität.
Wie rasch die Umsetzung in Karlsruhe konkret voranschreiten kann, bleibt vorerst offen. Der Grundsatzbeschluss des Gemeinderats bedeutet noch keinen Baubeschluss, sondern ist eher eine politische Willensbekundung. Die weiteren Schritte hängen von der Ausgestaltung der künftigen Förderbedingungen auf Bundesebene ab, so der Energiekonzern.
Geplant ist der Bau einer wasserstofffähigen, hochflexiblen Anlage mit einer elektrischen Leistung von rund 850 MW und einer thermischen Fernwärmeleistung von 220 MW. Sie soll das bisherige Steinkohlekraftwerk am Standort – bekannt unter dem Namen „RDK 8“ – ersetzen. Der Neubau läuft unter dem Namen „RDK 9“ und soll dazu beitragen, über die Wärmeversorgung in Karlsruhe hinaus die Stromversorgung in Süddeutschland zu sichern – besonders vor dem Hintergrund des Kohleausstiegs und der schwankenden Einspeisung aus Erneuerbaren.
Laut Michael Class, Leiter Erzeugung Portfolioentwicklung bei der EnBW, ist der Süden Deutschlands besonders auf zusätzliche auch nach oben regelbare Leistung angewiesen: „Gerade im Südwesten benötigen wir dringend rund 6.500 MW an steuerbaren Stromerzeugungsanlagen, um die Energiewende umzusetzen.“ Die politische Rückendeckung durch den Karlsruher Gemeinderat bezeichnet er als „wichtiges Signal“ für den Standort.
Investitionsentscheidung steht noch aus
Ob das Projekt tatsächlich umgesetzt wird, hängt laut dem Energiekonzern wesentlich vom politischen und regulatorischen Rahmen auf Bundesebene ab. Denn eine Anlage dieser Größenordnung könne sich nicht allein über den Strommarkt refinanzieren, so Class. Vielmehr sei eine Unterstützung durch den Bund notwendig – etwa im Rahmen einer Kapazitätsauktion für neue Gaskraftwerke, wie sie von der Bundesregierung geplant ist. Eine solche Ausschreibung erwartet EnBW fürs Jahr 2026.
Im Zuge dieses Wettbewerbs müsste sich das Vorhaben in Karlsruhe gegen andere Projekte in Deutschland durchsetzen. Details zur technischen Ausgestaltung des neuen Kraftwerks – etwa zur konkreten Konfiguration der Turbinen – will das Unternehmen mit Blick auf den Wettbewerb derzeit noch nicht bekannt geben. Zugleich unterstreicht die EnBW die Bedeutung von Transparenz und Beteiligung: Die Öffentlichkeit soll frühzeitig informiert und in das Verfahren einbezogen werden. Zudem kündigt das Unternehmen den förmlichen Genehmigungsantrag für einen nicht näher detaillierten späteren Zeitpunkt an, an dem die Planungen weiter fortgeschritten sind.
Auch mit der Stadt Karlsruhe will die EnBW eigenen Angaben nach in engem Austausch bleiben. Die Kommune begleitet das Projekt nicht nur politisch, sondern dürfte auch im Hinblick auf die geplante Fernwärmeauskopplung eine wichtige Rolle spielen. Eine solche Nutzung der Abwärme erhöht die Effizienz der Anlage und trägt zur lokalen Wärmewende bei.
Teil eines umfassenderen Umbaus
Das Vorhaben in Karlsruhe ist Teil einer umfassenderen Strategie der EnBW zum Umbau ihrer Erzeugungsstandorte. Bereits in Stuttgart-Münster hat das Unternehmen im April 2025 ein erstes wasserstofffähiges Gaskraftwerk offiziell in Betrieb genommen. In Altbach/Deizisau und Heilbronn – ebenfalls in Baden-Württemberg – sind derzeit Umrüstungen von bestehenden Kohlekraftwerken zu H2-ready-Gasanlagen im Gange. Grundlage dieser Vorhaben sind laut EnBW die bestehenden Fördermechanismen im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz.
Die drei laufenden oder bereits umgesetzten Projekte umfassen zusammen eine Leistung von 1.500 MW und ein Investitionsvolumen von 1,6 Milliarden Euro. Ziel sei es, diese Anlagen perspektivisch vollständig mit Wasserstoff betreiben zu können. In Kombination mit einer hohen Flexibilität sollen sie eine zentrale Rolle im zukünftigen Energiesystem übernehmen – als Ergänzung zu Wind- und Solarstrom und zur Sicherstellung der Netzstabilität.
Wie rasch die Umsetzung in Karlsruhe konkret voranschreiten kann, bleibt vorerst offen. Der Grundsatzbeschluss des Gemeinderats bedeutet noch keinen Baubeschluss, sondern ist eher eine politische Willensbekundung. Die weiteren Schritte hängen von der Ausgestaltung der künftigen Förderbedingungen auf Bundesebene ab, so der Energiekonzern.

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Freitag, 02.05.2025, 16:53 Uhr
Freitag, 02.05.2025, 16:53 Uhr
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