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Enerige & Management > Österreich - Elektrizitätswirtschaftsgesetz in regierungsinterner Abstimmung
Quelle: Pixabay / slon_pics
ÖSTERREICH:
Elektrizitätswirtschaftsgesetz in regierungsinterner Abstimmung
Österreichs Bundesregierung will das seit langem erwartete Gesetz nun „auf den Weg“ bringen. Unter anderem soll dieses Gesetz größere Transparenz bei Preisänderungen bringen. 
 
Details hinsichtlich der Pläne der österreichischen Bundesregierung, mit dem seit langem erwarteten Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) „die größte Energiereform seit zwei Jahrzehnten auf den Weg“ zu bringen, teilte das für Energiepolitik zuständige Wirtschaftsministerium (BMWET) der Redaktion auf Anfrage mit. Laut einer Sprecherin Energiestaatssekretärin Elisabeth Zehetners von der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP) ist das Gesetz „in Regierungskoordination und soll demnächst in Begutachtung geschickt werden“. Ob dies noch vor der „Sommerpause“ des Bundesparlaments geschieht, ließ die Sprecherin offen. Die letzte Plenarsitzung ist für 9. bis 11. Juli anberaumt. 

Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP), Vizekanzler Andreas Babler (Sozialdemokratische Partei Österreichs, SPÖ) und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger von den liberalen Neos hatten in einer Aussendung am 9. Juni unter anderem mitgeteilt, die Versorger müssten das Sinken der Großhandelspreise für Strom „künftig auch rechtlich verpflichtend an die Kunden weitergeben“. Auf die Bitte der Redaktion um Konkretisierung verlautete die Sprecherin Staatssekretärin Zehetners, es gehe darum, sowohl Preissteigerungen als auch -senkungen künftig „ausgewogener“ zu gestalten. Preislich zu orientieren hätten sich die Versorger an noch festzulegenden „Durchschnittsbetrachtungen. Ein gesetzlich verankertes Preisänderungsrecht soll zudem mehr Transparenz und Rechtssicherheit für beide Seiten schaffen. Die genauen Rahmenbedingungen befinden sich derzeit noch in politischer Abstimmung“. 

„Ausgewogenerer Rahmen“ 

Angekündigt wurden von der Regierungsspitze ferner rechtliche Anpassungen, „mit denen das öffentliche Interesse an günstigem Strom stärker im Energiebereich verankert wird, sodass Unternehmen auch günstiger anbieten können“. Laut der Sprecherin Zehetners heißt dies: Die Regierung will einen Rechtsrahmen schaffen, der es den Energieversorgern ermöglicht, „bei ihrer Preisgestaltung neben betriebswirtschaftlichen Aspekten auch gesamtgesellschaftliche Zielsetzungen stärker in ihre Entscheidungen einzubeziehen“. Die Details stünden „unter dem Vorbehalt laufender politischer Abstimmungen“. 

Ferner avisierte die Regierung eine Senkung der Netzkosten „durch mehr Gerechtigkeit bei der Netzkostenverursachung, längere Abschreibedauern und Spitzenkappung“. Ob die Netzbetreiber Smart-Meter-Daten auch ohne explizite Zustimmung der jeweiligen Kunden für die Netzplanung verwenden dürfen, ist der Sprecherin Zehetners zufolge „Teil interner Verhandlungen. Bitte um Verständnis“. 

Grundsätzlich gehe es bei der Neugestaltung der Netztarife um ein „noch verursachergerechteres System“. Auch sollen die Netzbetreiber die Möglichkeit erhalten, „Abschreibungszeiträume von Netzkomponenten stärker an deren tatsächlicher technischer Nutzungsdauer auszurichten“. Vorgesehen sei überdies die zeitlich befristete Begrenzung der Einspeiseleistung von Windkraft- und Photovoltaikanlagen, die unter der Bezeichnung „Spitzenkappung“ diskutiert wird. 

Auf breite Zustimmung stieß unterdessen eine weitere Ankündigung der Bundesregierung. Diese hatte verlautet, den „Stromkostenausgleich“ (SAG) für Industriebetriebe mit mindestens 1 GWh Strombedarf pro Jahr wieder einführen zu wollen – wenn auch vorerst auf heuer und 2026 befristet. Mit dem SAG werden den begünstigten Unternehmen die Kosten für CO2-Zertifikate abgegolten, die ihnen die E-Wirtschaft mit höheren Strompreisen weiterverrechnet. Trotz des laufenden Defizitverfahrens der EU gegen Österreich stellt die Regierung dafür insgesamt 150 Millionen Euro bereit. Sie werden durch Kürzungen in anderen Bereichen frei. 

Vertreter der Industrie sprachen von einem „wichtigen und richtigen Schritt zum Entschärfen der Standortnachteile der österreichischen Industrie im harten europäischen und globalen Wettbewerb“. Sie verlangten jedoch, den SAG im Einklang mit den EU-rechtlichen Möglichkeiten bis einschließlich 2030 zu verlängern. 

Auch der E-Wirtschafts-Verband Oesterreichs Energie beurteilte die Neueinführung des SAG grundsätzlich positiv. Er warnte indessen, dass diese „nur kurzfristig wirkt. Langfristig kann das Strompreisniveau nur durch mehr Angebot kontinuierlich gesenkt werden. Je mehr Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen klug ins Netz integriert wird, umso geringer ist die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten“.
 

Klaus Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 12.06.2025, 11:24 Uhr

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