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Enerige & Management > Österreich - Elektrizitätswirtschaftsgesetz: E-Wirtschaft sieht Anpassungbedarf
Quelle: Pixabay / Jürgen Sieber
ÖSTERREICH:
Elektrizitätswirtschaftsgesetz: E-Wirtschaft sieht Anpassungbedarf
Die Energiebranche sieht im Gesetzentwurf viel Positives, lehnt aber die Einspeisetarife für Erzeuger ab. Bedenken bestehen auch beim geplanten Preisänderungsrecht. 
 
 
Viel Positives, aber auch erheblichen Anpassungsbedarf in zentralen Fragen sieht der Elektrizitätswirtschaftsverband Oesterreichs Energie im Entwurf des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG). Das berichteten der Präsident des Verbands und Generaldirektor des Stromkonzerns Verbund, Michael Strugl, sowie Generalsekretärin Barbara Schmidt bei einer Pressekonferenz am 30. Juli in Wien.

Laut Strugl begrüßt die Branche „sehr, dass wir das Gesetz, so wie es aussieht, noch heuer bekommen werden“. Strugl ergänzte, bekanntlich sei zum Beschluss des ElWG im Bundesparlament eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Daher hoffe er auf einen Schulterschluss und darauf, „dass das Gesetz nicht entlang von parteipolitischen Konfliktlinien und ideologischen Positionen auf der Strecke bleibt“. Die Politik müsse Rechts- und Planungssicherheit schaffen und damit der E-Wirtschaft ermöglichen, die für die Energiewende nötigen Milliardeninvestitionen in Kraftwerke, Speicher sowie Netze zu tätigen. 

Als aus Sicht der Branche begrüßenswerte Inhalte des ElWG nannte Generalsekretärin Schmidt unter anderem die Einführung einer „stärkeren Leistungskomponente“ bei den Netztarifen für Haushalte, die Begrenzung der Einspeiseleistung von Windkraft- sowie PV-Anlagen, wenn dies aus Gründen der Netzsicherheit nötig ist, die Möglichkeit, Stromrechnungen digital zu legen, sowie flexible Netzentgelte, mit denen netzdienliches Verhalten belohnt werden könne. 

Einspeisetarif für Erzeuger „kontraproduktiv“ 

Kritisch sieht die E-Wirtschaft dagegen insbesondere, dass künftig sämtliche Stromerzeuger ein Entgelt für die Einspeisung elektrischer Energie in die Netze zu bezahlen haben. Laut Strugl betont die Politik immer wieder, die Stromkosten müssten sinken. Aber dazu sei es notwendig, die Produktion elektrischer Energie in Österreich zu erhöhen. Dem wirke jedoch der geplante Einspeisetarif für die Erzeuger entgegen: „Das ist kontraproduktiv. Ich verstehe das nicht und weiß nicht, wem das eingefallen ist.“ Der politisch beabsichtigten Entlastung der Stromkunden diene die Maßnahme jedenfalls nicht. Sie würden vielleicht weniger an Netzkosten zu bezahlen haben, dafür aber höhere Energiepreise. 

Grundsätzlich zu begrüßen ist laut Strugl die Befreiung von Stromspeichern, die systemdienlich betrieben werden, von den Netznutzungs- sowie Netzverlustentgelten. Es komme jedoch auf die konkrete Ausgestaltung der entsprechenden Bestimmungen an. Strugl zufolge betrachtet die E-Wirtschaft Speicher per se als systemdienlich, weil sie den Ausgleich zwischen Erzeugung und Bedarf ermöglichen: „Daher müssen wir den Speicherausbau vorantreiben.“ Seitens der E-Wirtschaft seien mehrere leistungsstarke Pumpspeicherkraftwerke im Bau. Diese dürften durch die neuen Bestimmungen nicht belastet werden.

Keine Rechtssicherheit

Änderungsbedarf sieht die E-Wirtschaft Strugl zufolge ferner bei den geplanten Vorgaben für Preisänderungen. Im Entwurf des ElWG heißt es dazu, allfällige Änderungen der Strompreise für Haushalts- sowie Gewerbekunden müssten „in einem angemessenen Verhältnis zu dem für die Änderung maßgebenden Anlass stehen. Das Verhältnis ist jedenfalls angemessen, wenn es im Zeitpunkt der Änderung in Ansehung des Anlasses nicht offenbar unbillig ist.“

Derlei Formulierungen bieten den Stromlieferanten laut Strugl indessen keine Rechtssicherheit. Aus diesem Grund würden wohl auch künftig hauptsächlich befristete Lieferverträge angeboten, denen die Kunden ausdrücklich zustimmen müssten. 

Bedenken hegt die E-Wirtschaft weiters im Zusammenhang mit dem geplanten Sozialtarif für Bedürftige. Laut Generalsekretärin Schmidt soll dieser für rund 250.000 Haushalte gelten, in denen etwa 500.000 Personen leben. Es sei notwendig, diesbezüglich eine „treffsichere Regelung“ zu finden, die die Branche nicht belaste. Nach derzeitigen Schätzungen hat die E-Wirtschaft mit jährlichen Kosten von rund 50 Millionen Euro zu rechnen, die ihr über die Abgeltung ihres Verwaltungsaufwands teilweise ersetzt werden. Unklar ist jedoch, ob die 50 Millionen Euro ausreichen werden, bestätigte Schmidt der Redaktion. Entscheidend dafür sei, wie hoch die Zahl der Begünstigten letztlich ausfalle. 

Schmidt fügte hinzu, die E-Wirtschaft müsse bis einschließlich 2030 jährlich 200 Millionen Euro zur Sanierung des Bundesbudgets beisteuern. Nun komme eine weitere Belastung auf sie zu. Bei allem Verständnis gelte es, diese in Grenzen zu halten. Die Energiepolitik sei „kein geeignetes Mittel zur Lösung sozialer Fragen“. 

Das ElWG befindet sich noch bis 15. August in Begutachtung. Laut Schmidt wird Oesterreichs Energie eine Stellungnahme abgeben, die das Gesetz „systemisch“ betrachtet.
 

Klaus Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 30.07.2025, 16:06 Uhr

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