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STUDIEN:
DWV fordert Reform bei Wasserstoffbesteuerung
Der Deutsche Wasserstoff-Verband und die Kanzlei Becker Büttner Held fordern in einer Analyse die steuerliche Gleichstellung aller Wasserstoffantriebe im Verkehrssektor.
Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb stoßen auf steuerliche Hürden – je nach Technik. Darauf weist der Deutsche Wasserstoff-Verband −
kurz DWV − hin. Während Wasserstoff in Brennstoffzellenautos steuerfrei bleibe, falle bei Nutzung von Wasserstoff in Verbrennungsmotoren eine
Energiesteuer an. Diese Ungleichbehandlung behindere Investitionen und gefährde die technologische Offenheit im Verkehrssektor,
heißt es seitens des Verbandes. Er bezieht sich auf eine rechtliche Analyse, die er bei der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH)
in Auftrag gegeben hat und die nun vorliegt.
Der DWV mit Sitz in Berlin ist ein Branchenverband, der sich für den Einsatz von Wasserstofftechnologien in verschiedenen Sektoren einsetzt. Ziel der BBH-Analyse sei es, regulatorische Barrieren für den Hochlauf der Wasserstoffmobilität aufzuzeigen.
Die Autoren verweisen darauf, dass die bestehende steuerliche Bevorzugung von Brennstoffzellenfahrzeugen (Fuel Cell Electric Vehicles, FCEV) gegenüber Verbrennern mit Wasserstoffantrieb (Internal Combustion Engine, ICE) keine technologieneutrale Förderung darstelle. Laut BBH wäre eine steuerliche Gleichstellung möglich, indem Wasserstoff für ICE-Fahrzeuge im Rahmen der sogenannten „Pilotprojekt-Klausel“ auf europäischer Ebene ebenfalls von der Energiesteuer befreit wird.
Zur Erklärung: Diese Klausel aus der EU-Energiesteuerrichtlinie erlaubt es Mitgliedstaaten, zeitlich befristete steuerliche Ausnahmen für alternative Kraftstoffe im Rahmen von Pilotprojekten einzuführen – etwa zur Förderung innovativer Technologien. Die Gutachter empfehlen, dieses Instrument gezielt zu nutzen, um den Marktzugang wasserstoffbetriebener Verbrenner nicht zu blockieren.
Diskriminierungsfreier Zugang für alternative Kraftstoffe
Als weiteren Problembereich nennen die Juristen den Zugang zu Wasserstofftankstellen. Würden Tankstellenbetreiber ICE-Fahrzeuge von der Betankung ausschließen, könnte dies nach Einschätzung der Gutachter gegen das Diskriminierungsverbot der „Alternative Fuels Infrastructure Regulation“ (AFIR) verstoßen. Diese im April 2024 in Kraft getretene EU-Verordnung regelt unter anderem den diskriminierungsfreien Zugang zu Infrastruktur für alternative Kraftstoffe wie Wasserstoff. Zwar seien sachlich begründete Differenzierungen grundsätzlich zulässig. Jedoch sehen die Juristen keine überzeugende Grundlage für ein generelles Verbot – insbesondere, weil ein ordnungsgemäßes Tankkartensystem eine missbräuchliche Verwendung weitgehend ausschließen könne.

Auch in Bezug auf die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) identifizieren DWV und BBH rechtlichen Klärungsbedarf. Derzeit sei unklar geregelt, wer bei der Nutzung von Wasserstoff in welchem Kontext als Kraftstoffanbieter gilt und damit Anspruch auf die Anrechnung der THG-Quote hat. Maßgeblich ist hierbei die 37. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (37. BImSchV). Diese regelt, wann ein Kraftstoff als in Verkehr gebracht gilt und wer die daraus resultierende Minderung geltend machen kann. Je nachdem, ob Wasserstoff als Energieerzeugnis eingestuft wird oder nicht, kann entweder der Abgeber oder der Letztverbraucher im Verkehr als Quoteninhaber gelten.
Sollte es zu einer generellen Besteuerung von Wasserstoff kommen – etwa durch Einführung einer Mindestbesteuerung –, würde auch Wasserstoff für Brennstoffzellenfahrzeuge der Energiesteuer unterliegen. Nach aktuellem Energiesteuergesetz wäre dann der Tankstellenbetreiber steuerpflichtig und würde die THG-Quote erhalten. Dies könnte erhebliche Auswirkungen auf die Verteilung wirtschaftlicher Anreize im Markt haben.
Die Gutachter empfehlen, im Rahmen der nächsten Regierungskoalition faire Wettbewerbsbedingungen für alle Wasserstoffanwendungen im Verkehr zu schaffen. Die bestehende Regulierung sei noch nicht ausreichend praxistauglich und hemme den Markthochlauf. Eine Steuerbefreiung auch für Wasserstoff in ICE-Fahrzeugen wäre aus Sicht der BBH-Juristen der effektivste Weg zu mehr technologischem Wettbewerb.
„Für den Hochlauf einer nachhaltigen Wasserstoffmobilität brauchen wir regulatorische Fairness und Planungssicherheit – ganz gleich, ob es sich um Brennstoffzelle oder Verbrennungsmotor handelt“, sagte Sebastian Kobbelt, Projektleiter HyMobility beim DWV. Die Studie verstehe sich als Impuls für Politik, Verwaltung und Wirtschaft.
Die 41-seitige BBH-Studie „Rechtliche Analyse zur Energiebesteuerung, des Zugangs zur Tankstelle sowie zur THG-Quote bei Einsatz von Wasserstoff in FCEV- und ICE-Fahrzeugen“ lässt sich auf der Internetseite des DWV downloaden.
Der DWV mit Sitz in Berlin ist ein Branchenverband, der sich für den Einsatz von Wasserstofftechnologien in verschiedenen Sektoren einsetzt. Ziel der BBH-Analyse sei es, regulatorische Barrieren für den Hochlauf der Wasserstoffmobilität aufzuzeigen.
Die Autoren verweisen darauf, dass die bestehende steuerliche Bevorzugung von Brennstoffzellenfahrzeugen (Fuel Cell Electric Vehicles, FCEV) gegenüber Verbrennern mit Wasserstoffantrieb (Internal Combustion Engine, ICE) keine technologieneutrale Förderung darstelle. Laut BBH wäre eine steuerliche Gleichstellung möglich, indem Wasserstoff für ICE-Fahrzeuge im Rahmen der sogenannten „Pilotprojekt-Klausel“ auf europäischer Ebene ebenfalls von der Energiesteuer befreit wird.
Zur Erklärung: Diese Klausel aus der EU-Energiesteuerrichtlinie erlaubt es Mitgliedstaaten, zeitlich befristete steuerliche Ausnahmen für alternative Kraftstoffe im Rahmen von Pilotprojekten einzuführen – etwa zur Förderung innovativer Technologien. Die Gutachter empfehlen, dieses Instrument gezielt zu nutzen, um den Marktzugang wasserstoffbetriebener Verbrenner nicht zu blockieren.
Diskriminierungsfreier Zugang für alternative Kraftstoffe
Als weiteren Problembereich nennen die Juristen den Zugang zu Wasserstofftankstellen. Würden Tankstellenbetreiber ICE-Fahrzeuge von der Betankung ausschließen, könnte dies nach Einschätzung der Gutachter gegen das Diskriminierungsverbot der „Alternative Fuels Infrastructure Regulation“ (AFIR) verstoßen. Diese im April 2024 in Kraft getretene EU-Verordnung regelt unter anderem den diskriminierungsfreien Zugang zu Infrastruktur für alternative Kraftstoffe wie Wasserstoff. Zwar seien sachlich begründete Differenzierungen grundsätzlich zulässig. Jedoch sehen die Juristen keine überzeugende Grundlage für ein generelles Verbot – insbesondere, weil ein ordnungsgemäßes Tankkartensystem eine missbräuchliche Verwendung weitgehend ausschließen könne.

Studie „Rechtliche Analyse zur Energiebesteuerung, des Zugangs zur Tankstelle sowie zur THG-Quote bei Einsatz von Wasserstoff
in FCEV- und ICE-Fahrzeugen“
(zum Öffnen bitte auf das PDF klicken)
Quelle: BBH
(zum Öffnen bitte auf das PDF klicken)
Quelle: BBH
Auch in Bezug auf die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) identifizieren DWV und BBH rechtlichen Klärungsbedarf. Derzeit sei unklar geregelt, wer bei der Nutzung von Wasserstoff in welchem Kontext als Kraftstoffanbieter gilt und damit Anspruch auf die Anrechnung der THG-Quote hat. Maßgeblich ist hierbei die 37. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (37. BImSchV). Diese regelt, wann ein Kraftstoff als in Verkehr gebracht gilt und wer die daraus resultierende Minderung geltend machen kann. Je nachdem, ob Wasserstoff als Energieerzeugnis eingestuft wird oder nicht, kann entweder der Abgeber oder der Letztverbraucher im Verkehr als Quoteninhaber gelten.
Sollte es zu einer generellen Besteuerung von Wasserstoff kommen – etwa durch Einführung einer Mindestbesteuerung –, würde auch Wasserstoff für Brennstoffzellenfahrzeuge der Energiesteuer unterliegen. Nach aktuellem Energiesteuergesetz wäre dann der Tankstellenbetreiber steuerpflichtig und würde die THG-Quote erhalten. Dies könnte erhebliche Auswirkungen auf die Verteilung wirtschaftlicher Anreize im Markt haben.
Die Gutachter empfehlen, im Rahmen der nächsten Regierungskoalition faire Wettbewerbsbedingungen für alle Wasserstoffanwendungen im Verkehr zu schaffen. Die bestehende Regulierung sei noch nicht ausreichend praxistauglich und hemme den Markthochlauf. Eine Steuerbefreiung auch für Wasserstoff in ICE-Fahrzeugen wäre aus Sicht der BBH-Juristen der effektivste Weg zu mehr technologischem Wettbewerb.
„Für den Hochlauf einer nachhaltigen Wasserstoffmobilität brauchen wir regulatorische Fairness und Planungssicherheit – ganz gleich, ob es sich um Brennstoffzelle oder Verbrennungsmotor handelt“, sagte Sebastian Kobbelt, Projektleiter HyMobility beim DWV. Die Studie verstehe sich als Impuls für Politik, Verwaltung und Wirtschaft.
Die 41-seitige BBH-Studie „Rechtliche Analyse zur Energiebesteuerung, des Zugangs zur Tankstelle sowie zur THG-Quote bei Einsatz von Wasserstoff in FCEV- und ICE-Fahrzeugen“ lässt sich auf der Internetseite des DWV downloaden.

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Mittwoch, 26.03.2025, 16:49 Uhr
Mittwoch, 26.03.2025, 16:49 Uhr
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