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VERBÄNDE:
BVES fordert Nachbesserungen an EnWG-Novelle
Der Speicherverband BVES warnt vor einer drohenden Flexibilitätslücke. Die EnWG-Novelle bleibe hinter den Anforderungen für den Ausbau von Energiespeichern zurück.
Die geplante Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) weist nach Einschätzung des Bundesverbands Energiespeicher Systeme
(BVES) Defizite auf. Trotz geplanter Fortschritte im Gesetzgebungsverfahren bleibe der dringend notwendige regulatorische
Rahmen für den Ausbau von Energiespeichern unzureichend. In der Sachverständigenanhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft
und Energie forderte der Verband Nachbesserungen, um Investitionshemmnisse zu beseitigen und Verfahren zu beschleunigen.
„Die Branche plant, in den kommenden zehn Jahren über 200 Milliarden Euro privatwirtschaftlich – ohne Subventionen oder Zuschüsse – in Energiespeicher für die Systemstabilität zu investieren“, erklärte Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES. „Mit diesen Investitionen entsteht eine neue Säule, die den Wirtschaftsstandort Deutschland stärkt und gleichzeitig unsere Position als Technologie- und Innovationsstandort in Europa wieder festigen kann.“ Derzeit stagnierten jedoch viele Projekte, nicht aufgrund fehlender Finanzierung, sondern wegen langwieriger Genehmigungen, uneinheitlicher Vorschriften und überlasteter Netzanschlussverfahren.
Regulatorische Hürden bremsen Speicherprojekte
Nach Ansicht des BVES drohe eine strukturelle Flexibilitätslücke, die den Umbau des Energiesystems behindere. Der Verband kritisiert insbesondere das Fehlen eines modernen, digitalen Netzanschlussverfahrens. Er fordert verbindliche Fristen für Netzbetreiber, mehr Transparenz über verfügbare Kapazitäten und ein digitales Plattformmodell mit Reservierungsmechanismus. Diese Instrumente sollen Planungs- und Investitionssicherheit für Betreiber schaffen.
Zudem fordert der Verband eine bundeseinheitliche baurechtliche Privilegierung von Speichern in Paragraf 35 des Baugesetzbuches. Zwar erkenne die EnWG-Novelle Energiespeicher als „überragendes öffentliches Interesse“ an, in der Praxis bleibe dieser Status jedoch ohne rechtliche Entsprechung wirkungslos. Eine solche Regelung würde laut BVES Genehmigungsprozesse vereinfachen und kommunale Behörden entlasten.
Ein weiterer Punkt betrifft die Integration von Speichern an bestehenden und neuen Erneuerbaren-Anlagen. Der BVES plädiert für eine Präzisierung des Paragraf 118 Abs. 6 EnWG, um die rechtssichere Nutzung gespeicherter Energie zu ermöglichen. So ließe sich Flexibilität direkt an der Quelle schaffen, Abregelungen vermeiden und die Markteffizienz erhöhen.
Windelen appellierte an den Gesetzgeber, das Vertrauen der Branche durch klare Regelungen zu stärken. Der Hochlauf der Speichertechnologien sei entscheidend, um Preisstabilität, Versorgungssicherheit und Systemeffizienz zu gewährleisten. Die EnWG-Novelle biete die Chance, dafür die strukturellen Voraussetzungen zu schaffen – werde diese jedoch nicht genutzt, drohten Verzögerungen bei der Transformation des Energiesystems.
„Die Branche plant, in den kommenden zehn Jahren über 200 Milliarden Euro privatwirtschaftlich – ohne Subventionen oder Zuschüsse – in Energiespeicher für die Systemstabilität zu investieren“, erklärte Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES. „Mit diesen Investitionen entsteht eine neue Säule, die den Wirtschaftsstandort Deutschland stärkt und gleichzeitig unsere Position als Technologie- und Innovationsstandort in Europa wieder festigen kann.“ Derzeit stagnierten jedoch viele Projekte, nicht aufgrund fehlender Finanzierung, sondern wegen langwieriger Genehmigungen, uneinheitlicher Vorschriften und überlasteter Netzanschlussverfahren.
Regulatorische Hürden bremsen Speicherprojekte
Nach Ansicht des BVES drohe eine strukturelle Flexibilitätslücke, die den Umbau des Energiesystems behindere. Der Verband kritisiert insbesondere das Fehlen eines modernen, digitalen Netzanschlussverfahrens. Er fordert verbindliche Fristen für Netzbetreiber, mehr Transparenz über verfügbare Kapazitäten und ein digitales Plattformmodell mit Reservierungsmechanismus. Diese Instrumente sollen Planungs- und Investitionssicherheit für Betreiber schaffen.
Zudem fordert der Verband eine bundeseinheitliche baurechtliche Privilegierung von Speichern in Paragraf 35 des Baugesetzbuches. Zwar erkenne die EnWG-Novelle Energiespeicher als „überragendes öffentliches Interesse“ an, in der Praxis bleibe dieser Status jedoch ohne rechtliche Entsprechung wirkungslos. Eine solche Regelung würde laut BVES Genehmigungsprozesse vereinfachen und kommunale Behörden entlasten.
Ein weiterer Punkt betrifft die Integration von Speichern an bestehenden und neuen Erneuerbaren-Anlagen. Der BVES plädiert für eine Präzisierung des Paragraf 118 Abs. 6 EnWG, um die rechtssichere Nutzung gespeicherter Energie zu ermöglichen. So ließe sich Flexibilität direkt an der Quelle schaffen, Abregelungen vermeiden und die Markteffizienz erhöhen.
Windelen appellierte an den Gesetzgeber, das Vertrauen der Branche durch klare Regelungen zu stärken. Der Hochlauf der Speichertechnologien sei entscheidend, um Preisstabilität, Versorgungssicherheit und Systemeffizienz zu gewährleisten. Die EnWG-Novelle biete die Chance, dafür die strukturellen Voraussetzungen zu schaffen – werde diese jedoch nicht genutzt, drohten Verzögerungen bei der Transformation des Energiesystems.
© 2025 Energie & Management GmbH
Freitag, 17.10.2025, 16:07 Uhr
Freitag, 17.10.2025, 16:07 Uhr
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