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Enerige & Management > Politik - Bundestag verabschiedet Umsetzung von RED III
Quelle: Deutscher Bundestag / Thomas Imo / photothek
POLITIK:
Bundestag verabschiedet Umsetzung von RED III
Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze wurde vom Parlament durchgewunken. 
 
Der Deutsche Bundestag hat am Abend des 4. Dezember den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze (RED III)“ mit Mehrheit verabschiedet.

Im Parlament stützten Union und SPD das Vorhaben. AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Damit setzt die Koalition zentrale Vorgaben der als RED III bekannten EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Ziel sei es, Genehmigungen für Windenergieanlagen auf See sowie für Stromnetze zu beschleunigen. Dazu zählten Offshore-Anbindungsleitungen, Übertragungsnetze und Verteilnetze, heißt es vom Deutschen Bundestag

Kern des Gesetzes sind neue Instrumente zur Verfahrensvereinfachung. Für die Offshore-Windenergie werden „Beschleunigungsflächen“ vorgesehen. Für Netzinfrastruktur sieht das Gesetz „Infrastrukturgebiete“ vor, die sich auf Übertragungsnetze, Verteilnetze und Offshore-Anbindungsleitungen beziehen. Für diese Flächen und Gebiete sollen verschlankte Zulassungsverfahren gelten. Die Bundesregierung verbindet damit die Erwartung, dass Entscheidungen schneller, einfacher und rechtssicherer erteilt werden können.

Mit einem Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD erhält das Ausschreibungsregime zusätzliche Flexibilität. Hintergrund ist eine leer gelaufene Offshore-Ausschreibungsrunde. Für das Ausschreibungsjahr 2026 werden die Mengen demnach von 2.500 MW auf bis zu 5.000 MW ausgeweitet. Die Anpassung soll ermöglichen, kurzfristiger auf Marktsignale zu reagieren.

Der Energieverband BDEW fordert ungeachtet des Gesetzesbeschlusses grundlegende Nachjustierungen beim Ausschreibungsdesign und bei der Flächenplanung. BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae verwies in einer Mitteilung auf ausbleibende Gebote in einer Offshore-Ausschreibungsrunde im August sowie auf ein zuvor gesunkenes Interesse im Juni. Aus Sicht des Verbands müssten Parameter des Ausschreibungsdesigns und der Flächenplanung „umfassend überarbeitet“ werden, um einen investitionsfähigen Rahmen zu sichern.

Andreae betonte zugleich, dass eine Novelle des Wind-auf-See-Gesetzes und die Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans Zeit benötigten. Einzelne Maßnahmen zur Risikoreduzierung, etwa die Verlängerung der Realisierungsfrist für Offshore-Windparks auf zwölf Monate, seien zwar aufgenommen worden, reichten nach Einschätzung des Verbands aber voraussichtlich nicht aus, um die nächsten Flächen erfolgreich zu vergeben. Der BDEW hatte gemeinsam mit der Offshore-Wind-Branche eine Verschiebung der Ausschreibungen auf das 4. Quartal 2026 vorgeschlagen.

Als wachsende Risikotreiber für Entwickler von Windparks auf hoher See nennt der Verband höhere Projekt- und Kapitalkosten infolge geopolitischer Spannungen und Lieferkettenengpässen sowie schwerer kalkulierbare Preis- und Mengenrisiken im Strommarkt. Zusätzlich werde eine hohe Bebauungsdichte auf dem Meer zunehmend kritisch gesehen, weil die angestrebten Volllaststunden der Windanlagen durch Verschattungseffekte sinken könnten.

Der BDEW verweist in diesem Zusammenhang auf Optimierungsvorschläge aus Juli 2025, die aus Verbandssicht auch volkswirtschaftliche Kosten senken können.
 

Stefan Sagmeister
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