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Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
STROMNETZ:
Bundesnetzagentur regelt Beschaffung von Blindleistung
Die Bundesnetzagentur hat eine Festlegung zur marktgestützten Beschaffung von Blindleistung getroffen.
Insgesamt 76 Seiten umfasst die Festlegung, welche die Bundesnetzagentur am 25. Juni 2024 veröffentlicht hat. Die Beschlusskammer 6 der Behörde – sie ist zuständig für die Regulierung des Zugangs zu den Stromnetzen – hat damit entschieden, dass entsprechend
einem zuvor erarbeiteten Beschaffungskonzept künftig die „nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung...
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Donnerstag, 27.06.2024, 16:23 Uhr
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