• Bei CO2 gewinnen die Bären langsam die Oberhand
  • Mehr Wasserstoff und mehr Erdwärme in Gesetzesvorhaben
  • Strategischer Investor übernimmt Solandeo
  • „Stromknappheit vom Mittwoch droht Regelfall zu werden“
  • Baustart für Deutschlands erstes stationäres LNG-Terminal
  • Österreich: 70 Millionen Euro für Gaspipeline
  • Günther und Fortum gehen getrennte Wege
  • Aufteilung deutscher Strompreiszone „nicht zielführend“
  • Technische Panne nicht durch Stromausfall ausgelöst
  • RAG zeigt, was geht
Enerige & Management > Politik - Bürgerinitiative zur Emissionsbesteuerung
Quelle: Pixabay / NakNakNak
POLITIK:
Bürgerinitiative zur Emissionsbesteuerung
Die EU-Kommission hat eine Bürgerinitiative registriert, die eine höhere Bepreisung von Treibhausgasen durchsetzen will.
 
Die europäische Bürgerinitiative „Den Planeten retten – Arbeit steuerlich entlasten und Treibhausgasemissionen stärker besteuern“ fordern die EU-Kommission auf, sich stärker und robuster für die Umsetzung der europäischen Klimaziele einzusetzen. Im Mittelpunkt ihrer Forderungen steht eine stärkere Bepreisung von CO2-Emissionen durch eine schnelle Abschaffung kostenloser Zertifikaten im Rahmen des europäischen Emissionshandels (ETS) und eine volle Einbeziehung auch des Verkehrs- und Gebäudesektors.

Die Einnahmen des ETS sollen, direkt oder über eine Stärkung des Klima-Sozialfonds, vor allem einkommensschwachen Haushalten zugutekommen. Außerdem soll die Kommission auf internationaler Ebene die Bildung eines Klimaclubs unterstützen, dessen Mitglieder den Ausstoß von Treibhausgasen bepreisen.

Die Registrierung ist ein rein rechtlicher Vorgang. Sie besagt, dass die Bürgerinitiative die formalen Voraussetzungen erfüllt. Eine inhaltliche Prüfung ihrer Forderungen ist damit nicht verbunden. Die Organisatoren haben jetzt sechs Monate Zeit, um mindestens eine Million Unterschriften aus mindestens sieben Mitgliedsstaaten für ihre Forderungen zu sammeln und bei der Kommission zu hinterlegen.

Sollte ihnen das gelingen, muss die Kommission ihre Forderungen prüfen. Sie kann dann dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament entsprechende Vorschläge unterbreiten. Sie kann das auch ablehnen, muss ihre Entscheidung aber begründen.
 

Tom Weingärtner
© 2024 Energie & Management GmbH
Montag, 13.05.2024, 16:27 Uhr

Mehr zum Thema