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Enerige & Management > Wirtschaft - Bis dato kein Gebot für insolventen Fernwärmeversorger
Quelle: Pixabay / Steve Buissinne
WIRTSCHAFT:
Bis dato kein Gebot für insolventen Fernwärmeversorger
Das Amtsgericht Regensburg hat das Hauptverfahren im Fall der insolventen Energieversorgung Wenzenbach eröffnet. Nach Angaben des Insolvenzverwalters gibt es bis jetzt keinen Investor.
 
Sechs Monate ist es her, dass die Energieversorgung Wenzenbach (EVW) die Fernwärmelieferungen einstellte. Kurze Zeit später meldete das Unternehmen Insolvenz an (wir berichteten). Am 12. August hat das Amtsgericht Regensburg das Hauptverfahren eröffnet. Wenzenbachs Bürgermeister sähe gerne einen Investor, der die BHKW und das Wärmenetz der EVW in dem Neubaugebiet „Roither Berg“ übernimmt, wie er sagt. Doch „es ist keiner in Sicht“, berichtet Sebastian Koch (SPD).

Nachfragen gab es. „Es gab Interessenten, aber es ist kein Gebot abgegeben worden“, sagt der Insolvenzverwalter, Harald Schwartz. Der Rechtsanwalt der Nürnberger Kanzlei SRI betont: „Wir haben viele Gespräche geführt, und wir sind weiter offen.“ Doch nach aktuellem Stand werde es darauf hinauslaufen, dass er bei der nächsten Gläubigerversammlung die Zerschlagung des Unternehmens vorschlagen werde. Gläubiger seien Kreditinstitute und Lieferanten.

Schwartz zeigt sich verwundert. Vier Insolvenzverfahren mit Blockheizkraftwerken hat er nach eigenen Angaben bereits begleitet. Ein Fall wie dieser ist ihm vorher nicht untergekommen. Die Fernwärmeversorgungsanlage in Wenzenbach sei die erste, für die sich keine Fortführung abzeichne. In seinen anderen Fällen sei der Betrieb weitergegangen – auch während des Insolvenzverfahrens.

Rund 70 Haushalte waren am Roither Berg an das Wärmenetz der EVW angeschlossen. Als er zum Insolvenzverwalter bestellt wurde, seien es noch etwa 30 Haushalte gewesen. Der Abschaltung des Netzes vorangegangen war ein langjähriger Streit ums Geld zwischen der EVW und Anwohnern. Der Versorger wirft Kunden vor, falsche Angaben zum Verbrauch gemacht und Rechnungen nicht bezahlt zu haben. Anwohner sprechen von nicht nachvollziehbar hohen Rechnungen und ziehen Anschlussleistungen und geforderte Baukostenzuschüsse in Zweifel.

Nicht mehr viele Häuser ohne Wärmepumpe
 
Der Bürgermeister der 9.000-Seelengemeinde ist sich „unsicher“, dass sich noch jemand finden wird, der Geld für die Anlage in die Hand nimmt. Koch berichtet von vereinzelten Interessenten, die abgewinkt hätten, weil sie die Anlage der EVW mit drei BHKW-Blöcken für überdimensioniert hielten. Damit das überhaupt irgendwie wirtschaftlich darstellbar werde, müssten angeblich öffentliche Liegenschaften angeschlossen werden. Das funktioniere allerdings vielfach erst nach einer energetischen Sanierung und zuvor müsste ein „vertrauenerweckendes Gesamtkonzept“ her, denn im Gemeinderat sein man „nachvollziehbar sehr skeptisch geworden“, so Koch.

In der Neubausiedlung am Roither Berg hat Fernwärme offenbar kaum Zukunft. „Wenn man jetzt durchs Gebiet spaziert, sieht man nicht mehr viel Häuser ohne Wärmepumpe“, schildert der Bürgermeister. Wärmepumpen, deren Leistung nach Auskunft der betroffenen Bürger deutlich unter der Anschlussleistungen lägen, die der Fernwärmenetzbetreiber angesetzt haben soll. „Bei der EVW wurde in Teilen mit Spitzenheizlasten von bis zu 60 kW gerechnet, was in vielen Fällen zu gerichtlichen Streitigkeiten führte.“

Defizit in Höhe von 1,6 Millionen Euro

EVW-Geschäftsführer Jochen Stiersdorfer begründete die Einstellung der Fernwärmelieferungen im Februar mit drohender Zahlungsunfähigkeit. Man sei „an der Erzeugung, dem Bezug oder der Fortleitung des Wärmeträgers durch Umstände, deren Beseitigung ihm wirtschaftlich nicht mehr zugemutet werden kann, gehindert“, zitierte der Bayerische Rundfunk aus einem Brief der EVW. Der Geschäftsführer beklagte, dass er Einnahmen von Abnehmern nicht erhalte, die ihm vertraglich zugesichert seien. Das Defizit bezifferte er auf insgesamt 1,6 Millionen Euro.

Bereits in der Vergangenheit sah sich der Versorger finanziell unter Druck: „Die Entwicklung der Gesellschaft in den nächsten zwei Jahren erfordert eine erhebliche Verbesserung der Ertragslage um insbesondere die Überschuldung zu beseitigen“, heißt es im Jahresabschluss für 2021. Zur Beseitigung der bilanziellen Überschuldung sei für die Darlehen ein Rangrücktritt ausgesprochen. „Die Gesellschafter treten damit hinter sämtliche Forderungen derzeitiger und künftiger Gläubiger solange und soweit zurück, als die Schuldnerin überschuldet ist.“

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag betrug damals 1,9 Millionen Euro. Im Jahr 2020 belief sich dieser Fehlbetrag laut im Bundesanzeiger veröffentlichten Zahlen auf 1,8 Millionen Euro, 2019 lag er bei 1,3 Millionen Euro.
 

Manfred Fischer
© 2024 Energie & Management GmbH
Freitag, 23.08.2024, 15:49 Uhr

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