
Quelle: Pixabay / Lorenzo Cafaro
WIRTSCHAFT:
BDEW will Verwaltungswende im Energiesektor
Der BDEW hat ein Konzept vorgelegt, wie das Once-Only-Prinzip in der Energiewirtschaft eingeführt werden könnte. Ziel ist ein niedrigerer Verwaltungsaufwand durch zentrale Datennutzung.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat am 12. August ein Diskussionspapier zur Einführung des Once-Only-Prinzips (OOP) im Energiesektor vorgelegt. Dieses Prinzip bietet
laut dem Verband „eine große Chance für die Energiebranche und für die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt“.
Das OOP sieht vor, dass Unternehmen Daten nur einmal zentral an eine Behörde übermitteln. Weitere Behörden können diese Informationen rechtssicher und datenschutzkonform nachnutzen. Ziel ist es, Mehrfachmeldungen an Institutionen wie Bundesnetzagentur, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle oder Statistisches Bundesamt zu vermeiden.
Das Papier zeigt Datenfelder mit redundanten Meldepflichten auf, analysiert bestehende Schnittstellen und skizziert ein Modell für eine schrittweise Umsetzung. Der Verband will damit einen Impuls setzen, um politische Entscheidungen und koordinierte Umsetzungsprozesse anzustoßen.
Mehrfachmeldungen kosten Milliarden
Unternehmen der Branche müssen derzeit über 1.050 Informationspflichten erfüllen. Der jährliche Erfüllungsaufwand für die gesamte Energiewirtschaft beläuft sich laut dem Diskussionspapier des BDEW auf rund 8,2 Milliarden Euro, davon entfallen etwa 1,5 Milliarden Euro allein auf Bürokratiekosten für die Erfüllung dieser Pflichten.
Von der Energiewirtschaft werden regelmäßig identische oder vergleichbare Daten mehrfach an verschiedene Behörden übermittelt. Netzbetreiber, Energieversorger, Anlagenbetreiber oder Energiedienstleister melden Daten unter anderem an die Bundesnetzagentur, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), die statistischen Ämter von Bund und Ländern sowie das Umweltbundesamt (UBA). Diese Mehrfachmeldungen führen zu Ineffizienzen, Inkonsistenzen in der Datenbasis und einem höheren Koordinationsaufwand, kritisiert der Verband.
Das in der EU bereits für bestimmte Bereiche geltende Once-Only-Prinzip adressiert dieses Problem. Unternehmen sollen Daten nur einmal an staatliche Stellen übermitteln müssen, auch wenn diese von mehreren Institutionen benötigt werden. Der Koalitionsvertrag 2025 sieht hierzu bereits ein grundsätzliches Doppelerhebungsverbot sowie Verpflichtungen zum Datenaustausch innerhalb der Verwaltung vor. Dazu gehören zentrale digitale Plattformen und ein Moratorium für neue Statistikpflichten.
Der Bundestag hatte sich am 27. Juni 2025 mit dem Aufbau einer gemeinsamen Infrastruktur zum Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen von Bund und Ländern befasst. Die Abgeordneten beschäftigten sich in der ersten Lesung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only Technical-Systems (NOOTS)“ (wir berichteten). Im Anschluss der Aussprache wurde die Vorlage an den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung überwiesen.
Pilotprojekte als Startpunkt
Nach Einschätzung des BDEW schaffen das Registermodernisierungsgesetz und der NOOTS-Staatsvertrag zwar wesentliche Grundlagen für eine vernetzte Verwaltung. Für die Energiewirtschaft fehlen jedoch sektorspezifische Vorgaben. Der Verband schlägt vor, mit Pilotprojekten in Bereichen wie Energieverbrauchsdaten, Energieaudits sowie Anlagen- und Förderdaten zu beginnen.
Ergänzend seien gesetzliche Anpassungen erforderlich, etwa im Energiewirtschaftsgesetz und Bundesstatistikgesetz. Diese sollen die rechtssichere Nachnutzung von Daten regeln und klare Zuständigkeiten schaffen.
Der BDEW betont, dass die Energiewirtschaft aufgrund ihres hohen Datenaufkommens auf eine moderne digitale Verwaltungsstruktur angewiesen ist. Das Diskussionspapier sieht daher vor, bestehende technische und rechtliche Grundlagen gezielt zu verknüpfen, Verantwortlichkeiten zu definieren und konkrete Umsetzungsprojekte anzustoßen.
Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen will der Verband den Verwaltungsaufwand für Unternehmen reduzieren, die Datenqualität erhöhen und die Grundlage für fundierte politische Entscheidungen im Energiesektor schaffen.
Das Diskussionspapier mit dem Titel „Einmal melden − vielfach nutzen: Vorschlag zur Einführung des Once-Only-Prinzips in der Energiewirtschaft “ ist online auf der Internetseite des BDEW verfügbar.
Das OOP sieht vor, dass Unternehmen Daten nur einmal zentral an eine Behörde übermitteln. Weitere Behörden können diese Informationen rechtssicher und datenschutzkonform nachnutzen. Ziel ist es, Mehrfachmeldungen an Institutionen wie Bundesnetzagentur, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle oder Statistisches Bundesamt zu vermeiden.
Das Papier zeigt Datenfelder mit redundanten Meldepflichten auf, analysiert bestehende Schnittstellen und skizziert ein Modell für eine schrittweise Umsetzung. Der Verband will damit einen Impuls setzen, um politische Entscheidungen und koordinierte Umsetzungsprozesse anzustoßen.
Mehrfachmeldungen kosten Milliarden
Unternehmen der Branche müssen derzeit über 1.050 Informationspflichten erfüllen. Der jährliche Erfüllungsaufwand für die gesamte Energiewirtschaft beläuft sich laut dem Diskussionspapier des BDEW auf rund 8,2 Milliarden Euro, davon entfallen etwa 1,5 Milliarden Euro allein auf Bürokratiekosten für die Erfüllung dieser Pflichten.
Von der Energiewirtschaft werden regelmäßig identische oder vergleichbare Daten mehrfach an verschiedene Behörden übermittelt. Netzbetreiber, Energieversorger, Anlagenbetreiber oder Energiedienstleister melden Daten unter anderem an die Bundesnetzagentur, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), die statistischen Ämter von Bund und Ländern sowie das Umweltbundesamt (UBA). Diese Mehrfachmeldungen führen zu Ineffizienzen, Inkonsistenzen in der Datenbasis und einem höheren Koordinationsaufwand, kritisiert der Verband.
Das in der EU bereits für bestimmte Bereiche geltende Once-Only-Prinzip adressiert dieses Problem. Unternehmen sollen Daten nur einmal an staatliche Stellen übermitteln müssen, auch wenn diese von mehreren Institutionen benötigt werden. Der Koalitionsvertrag 2025 sieht hierzu bereits ein grundsätzliches Doppelerhebungsverbot sowie Verpflichtungen zum Datenaustausch innerhalb der Verwaltung vor. Dazu gehören zentrale digitale Plattformen und ein Moratorium für neue Statistikpflichten.
Der Bundestag hatte sich am 27. Juni 2025 mit dem Aufbau einer gemeinsamen Infrastruktur zum Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen von Bund und Ländern befasst. Die Abgeordneten beschäftigten sich in der ersten Lesung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only Technical-Systems (NOOTS)“ (wir berichteten). Im Anschluss der Aussprache wurde die Vorlage an den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung überwiesen.
Pilotprojekte als Startpunkt
Nach Einschätzung des BDEW schaffen das Registermodernisierungsgesetz und der NOOTS-Staatsvertrag zwar wesentliche Grundlagen für eine vernetzte Verwaltung. Für die Energiewirtschaft fehlen jedoch sektorspezifische Vorgaben. Der Verband schlägt vor, mit Pilotprojekten in Bereichen wie Energieverbrauchsdaten, Energieaudits sowie Anlagen- und Förderdaten zu beginnen.
Ergänzend seien gesetzliche Anpassungen erforderlich, etwa im Energiewirtschaftsgesetz und Bundesstatistikgesetz. Diese sollen die rechtssichere Nachnutzung von Daten regeln und klare Zuständigkeiten schaffen.
Der BDEW betont, dass die Energiewirtschaft aufgrund ihres hohen Datenaufkommens auf eine moderne digitale Verwaltungsstruktur angewiesen ist. Das Diskussionspapier sieht daher vor, bestehende technische und rechtliche Grundlagen gezielt zu verknüpfen, Verantwortlichkeiten zu definieren und konkrete Umsetzungsprojekte anzustoßen.
Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen will der Verband den Verwaltungsaufwand für Unternehmen reduzieren, die Datenqualität erhöhen und die Grundlage für fundierte politische Entscheidungen im Energiesektor schaffen.
Das Diskussionspapier mit dem Titel „Einmal melden − vielfach nutzen: Vorschlag zur Einführung des Once-Only-Prinzips in der Energiewirtschaft “ ist online auf der Internetseite des BDEW verfügbar.
Once-Only-Prinzip für Verwaltungsleistungen
Der NOOTS-Staatsvertrag verfolgt das Ziel, ein gemeinsames flächendeckendes informationstechnisches System zu etablieren,
das perspektivisch den gesamten Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen automatisiert. Nachweise und Daten, die der öffentlichen
Verwaltung bereits vorliegen, sollen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen nicht erneut erhoben, sondern
direkt automatisiert abgerufen, übermittelt und nutzbar gemacht werden (Once-Only-Prinzip).

© 2025 Energie & Management GmbH
Dienstag, 12.08.2025, 15:14 Uhr
Dienstag, 12.08.2025, 15:14 Uhr
Mehr zum Thema