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Enerige & Management > Biogas - BDEW schlägt effiziente Regeln für Biogasanbindung vor
Quelle: Katia Meyer-Tien
BIOGAS:
BDEW schlägt effiziente Regeln für Biogasanbindung vor
Der BDEW betont, dass Deutschland sowohl für Einspeisung als auch Netzanschluss von Biomethan klare und effiziente Regelungen braucht – zeitnah und rechtssicher.
 
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert in einem Positionspapier klare gesetzliche Regelungen für den Netzanschluss von Biogasaufbereitungsanlagen an das Gasnetz. Der Hintergrund: Die bisherige Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) endet zum 31. Dezember dieses Jahres, die Umsetzung des europäischen Gasbinnenmarktpakets verlangt nach einem neuen nationalen Handlungsrahmen.

Die Bundesnetzagentur legt im Festlegungsverfahren „ZuBio“ bereits verbindliche Zugangs- und Einspeisebedingungen für Biomethan fest. Verbindliche Regelungen für den Netzanschluss fehlen jedoch weiterhin, moniert der BDEW.
 
Positionspapier „Umsetzung eines effizienten Anschlusses von Biogasaufbereitungsanlagen an Gasversorgungsnetze“
(zum Öffnen bitte auf das PDF klicken)
Quelle: BDEW

Der Verband nennt folgende Kernforderungen:
  • Netzbetreiber sollen Anschlusskosten nur dann umlegen dürfen, wenn sie diese sicher an Kunden weitergeben können. Hierzu fordert der Verband eine gesetzliche Verankerung.
  • Zudem dringt der BDEW darauf, die bisherige Umlagepraxis bei den Biogas-Kosten zu erhalten. Das heißt: Nur Kosten eines gesamtwirtschaftlich effizienten Netzanschlusses dürften anerkannt werden. Die Bundesnetzagentur soll diese Effizienz gemeinsam mit Netzbetreibern, Biomethanproduzenten und Kunden definieren.
  • Der Verband fordert zudem, Netzbetreiber bei den Anschlusskosten unter einem noch zu definierenden Schwellenwert zur Kostenübernahme zu verpflichten. Und: Die Kostenaufteilung sollte unabhängig von der Leitungslänge erfolgen.
  • Eine weitere Forderung: Die Betreiber sollen ihre Anlagen weiterhin vor Ort zur Stromerzeugung nutzen können, wenn das wirtschaftlich günstiger ist. Eine flexible Kombination von Verstromung und Einspeisung soll möglich sein.
Der BDEW betont in seinem Papier einmal mehr, dass Biomethan nicht nur als klimaneutraler Energieträger zu sehen ist. Das Gas kann auch helfen, den Netzausbau zu entlasten und die Gasversorgung zu defossilisieren. Der Verband hebt hervor, dass Deutschland das Potenzial von Biomethan besser nutzen muss. Biomethan sei speicherfähig und flexibel einsetzbar, nur mit einem verlässlichen Rechtsrahmen könne es seine Wertschöpfungs- und Klimaschutzwirkung voll entfalten – besonders, wenn viele Anlagen aus der EEG-Förderung fallen.

Clusterlösungen anreizen

Zur Berechnung des Schwellenwerts verweist der BDEW auf eine Methodik, die Investitions- und Betriebskosten ins Verhältnis zur Einspeiseleistung setzt. Sie soll insbesondere kleinere Anlagen zu einer Clusterlösung motivieren, um Skaleneffekte zu nutzen und Kosten zu senken. In einem solchen Cluster werden mehrere Anlagen über eine Rohbiogasleitung mit einer zentralen Aufbereitungsanlage verbunden, die in das Erdgasnetz einspeist. Der BDEW hat diesen Ansatz bisher nur in einem Kurzgutachten mit realen Daten von sieben Netzbetreibern zu 60 Biogaseinspeiseanlagen getestet. Die Ergebnisse seien plausibel, die Datengrundlage aber begrenzt. Der Vorschlag ist daher noch kein Standard, sondern eine Option für die künftige Festlegung eines Schwellenwerts.

Die Bundesregierung plant, im Zuge der EU-Vorgaben die Netzanschlussregeln für Biomethan neu zu gestalten. Sie will die Referentenentwürfe für die Gesetzesänderungen im dritten Quartal 2025 vorlegen und das Gesetz in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft setzen. Der BDEW hat sein Positionspapier als konkreten Vorschlag an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und weitere Ministerien geschickt.

Das 14-seitige Papier „Umsetzung eines effizienten Anschlusses von Biogasaufbereitungsanlagen an Gasversorgungsnetze“  ist über die Internetseite des BDEW downloadbar.
 

Davina Spohn
Redakteurin
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Montag, 11.08.2025, 13:53 Uhr

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