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REGULIERUNG:
BDEW legt Vorschläge für neue Netzentgeltsystematik vor
Die bestehende Stromnetzentgeltverordnung muss aus Rechtsgründen auslaufen. Der Energieverband BDEW macht Vorschläge für eine Nachfolgeregelung.
Im Zuge europarechtlicher Vorgaben erhält die Bundesnetzagentur erweiterte Befugnisse zur Ausgestaltung der Stromnetzentgeltsystematik.
Diese soll bis zum Jahr 2029 grundlegend weiterentwickelt werden. Ein entsprechendes Festlegungsverfahren zur allgemeinen
Netzentgeltsystematik mit dem Namen „AgNes“ will die Behörde in den kommenden Wochen einleiten. Dabei sollen erste konzeptionelle
Ansätze für ein künftiges Modell vorgestellt werden. Der BDEW hat nun seine Vorschläge dazu vorgelegt.
Auch der Verband stimmt zu, dass die derzeitige Netzentgeltsystematik die Anforderungen eines zunehmend dezentralen und volatilen Energiesystems nicht mehr adäquat abbildet. Insbesondere die starke Gewichtung des Arbeitspreises in Form von Kilowattstunden (kWh) wird als nicht mehr sachgerecht bei der Netzentgeltermittlung angesehen. Stattdessen fordert der BDEW, die Preisbildung künftig stärker an den netzkostenrelevanten aber mengenunabhängigen Faktoren – den Kilowatt (kW) – auszurichten.
BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae betont in diesem Zusammenhang: „Für die Kosten des Stromnetzes ist entscheidend, wie umfangreich das Netz ausgebaut wird – nicht, wie viel Strom hindurchfließt. Eine Ausrichtung an der Anschlusskapazität schafft mehr Verursachergerechtigkeit und fördert netzdienliches Verhalten. Ein neues Modell muss stets umsetzbar, nachvollziehbar, diskriminierungsfrei und verlässlich planbar sein.“
Stärkere Gewichtung leistungsbezogener Komponenten
Daher will der BDEW vor allem über den Arbeitspreis als bislang zentrales Bepreisungselement diskutieren: Denn die tatsächlichen Netzkosten ergeben sich nicht daraus, wie viel Strom über einen Netzanschluss bezogen oder eingespeist wird, sondern daraus, „wie der Netzanschluss und das dahinterliegende Netz dimensioniert werden müssen, was abhängig von der Leistung und/oder der Kapazität ist“, so der BDEW.
So profitierten im Haushaltsbereich vor allem die Prosumer vom Arbeitspreis, da sie weniger Strom aus dem Netz beziehen, dieses aber in gleichem Maß für sie bereitgestellt werden muss wie für Netzkunden ohne Erzeugungsanlagen. Hier stellt der BDEW ein Verfahren zur Diskussion, das die Netzdienlichkeit beziehungsweise flexible Einspeisung der Prosumer mehr in den Vordergrund stellen soll.
Aus Sicht des BDEW sollte in einer zukunftsfähigen Netzentgeltsystematik der mengenunabhängige, kW-basierte Anteil den Hauptteil der Entgeltstruktur darstellen. Die bislang vor allem im Bereich der Standardlastprofile (SLP) dominante Abrechnung nach Arbeitsmengen sei zurückzufahren. Ein solches Modell könne – bei sachgerechter Ausgestaltung – die Systematik kostenreflexiver, netzdienlicher sowie gleichzeitig marktneutral, umsetzbar und verständlich machen.
Im Raum stehen dabei unterschiedliche Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Netzentgeltkomponenten: Arbeitspreis, Leistungspreis, Kapazitätspreis und Grundpreis könnten künftig zeit- und ortsabhängig gestaltet werden, angepasst an die Bedingungen der jeweiligen Netzebenen.
Ablehnend steht der BDEW hingegen Überlegungen zur Einführung von Einspeiseentgelten für Anlagenbetreiber, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien, gegenüber. Einspeiseentgelte würden die Systematik erheblich verkomplizieren und zusätzlichen bürokratischen Aufwand verursachen. Dazu Andreae: „Diese lehnen wir ab, da sie unverhältnismäßig die Komplexität in der Abwicklung erhöhen und zu zahlreichen unerwünschten Folgen führen würden.“
Das Diskussionspapier „Überlegungen zur Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik Strom “ ist auf der Webseite des BDEW zu finden.
Auch der Verband stimmt zu, dass die derzeitige Netzentgeltsystematik die Anforderungen eines zunehmend dezentralen und volatilen Energiesystems nicht mehr adäquat abbildet. Insbesondere die starke Gewichtung des Arbeitspreises in Form von Kilowattstunden (kWh) wird als nicht mehr sachgerecht bei der Netzentgeltermittlung angesehen. Stattdessen fordert der BDEW, die Preisbildung künftig stärker an den netzkostenrelevanten aber mengenunabhängigen Faktoren – den Kilowatt (kW) – auszurichten.
BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae betont in diesem Zusammenhang: „Für die Kosten des Stromnetzes ist entscheidend, wie umfangreich das Netz ausgebaut wird – nicht, wie viel Strom hindurchfließt. Eine Ausrichtung an der Anschlusskapazität schafft mehr Verursachergerechtigkeit und fördert netzdienliches Verhalten. Ein neues Modell muss stets umsetzbar, nachvollziehbar, diskriminierungsfrei und verlässlich planbar sein.“
Stärkere Gewichtung leistungsbezogener Komponenten
Daher will der BDEW vor allem über den Arbeitspreis als bislang zentrales Bepreisungselement diskutieren: Denn die tatsächlichen Netzkosten ergeben sich nicht daraus, wie viel Strom über einen Netzanschluss bezogen oder eingespeist wird, sondern daraus, „wie der Netzanschluss und das dahinterliegende Netz dimensioniert werden müssen, was abhängig von der Leistung und/oder der Kapazität ist“, so der BDEW.
So profitierten im Haushaltsbereich vor allem die Prosumer vom Arbeitspreis, da sie weniger Strom aus dem Netz beziehen, dieses aber in gleichem Maß für sie bereitgestellt werden muss wie für Netzkunden ohne Erzeugungsanlagen. Hier stellt der BDEW ein Verfahren zur Diskussion, das die Netzdienlichkeit beziehungsweise flexible Einspeisung der Prosumer mehr in den Vordergrund stellen soll.
Aus Sicht des BDEW sollte in einer zukunftsfähigen Netzentgeltsystematik der mengenunabhängige, kW-basierte Anteil den Hauptteil der Entgeltstruktur darstellen. Die bislang vor allem im Bereich der Standardlastprofile (SLP) dominante Abrechnung nach Arbeitsmengen sei zurückzufahren. Ein solches Modell könne – bei sachgerechter Ausgestaltung – die Systematik kostenreflexiver, netzdienlicher sowie gleichzeitig marktneutral, umsetzbar und verständlich machen.
Im Raum stehen dabei unterschiedliche Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Netzentgeltkomponenten: Arbeitspreis, Leistungspreis, Kapazitätspreis und Grundpreis könnten künftig zeit- und ortsabhängig gestaltet werden, angepasst an die Bedingungen der jeweiligen Netzebenen.
Ablehnend steht der BDEW hingegen Überlegungen zur Einführung von Einspeiseentgelten für Anlagenbetreiber, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien, gegenüber. Einspeiseentgelte würden die Systematik erheblich verkomplizieren und zusätzlichen bürokratischen Aufwand verursachen. Dazu Andreae: „Diese lehnen wir ab, da sie unverhältnismäßig die Komplexität in der Abwicklung erhöhen und zu zahlreichen unerwünschten Folgen führen würden.“
Das Diskussionspapier „Überlegungen zur Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik Strom “ ist auf der Webseite des BDEW zu finden.

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Mittwoch, 07.05.2025, 16:41 Uhr
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