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Enerige & Management > Bayern - Bayern setzt auf gemeindeübergreifende Wärmeplanung
Quelle: Fotolia / saschi79
BAYERN:
Bayern setzt auf gemeindeübergreifende Wärmeplanung
Bei der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung unterstützt Bayern interkommunale Konzepte. Das Verfahren soll dabei möglichst einfach gehalten werden.
 
Städte und Gemeinden werden - wie in anderen Bundesländern auch - jetzt in Bayern durch eine landesrechtliche Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes zu Wärmeplänen verpflichtet. Diese Zusatzaufgabe will der bayerische Wirtschaft- und Energieminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) eigenen Aussagen nach „so unkompliziert wie möglich“ gestalten.

Der Minister will im Freistaat Bayern gezielt Spielräume zur Vereinfachung des Verfahrens ausschöpfen und Synergieeffekte nutzen. Als Beispiel für ein Instrument hierzu nennt er die Möglichkeit zur gemeinschaftlichen Erstellung gemeindeübergreifender Wärmepläne. Damit lassen sich Wärmepotenziale auch über Gemeindegrenzen hinweg nutzen.

Heimische Energiepotenziale, wie etwa die im Münchner Raum verbreitete Tiefengeothermie, ließen sich so überhaupt erst wirtschaftlich erschließen oder effizient nutzen, heißt es aus dem Ministerium. „Gleichzeitig wird die Planungsaufgabe auf mehrere Schultern verteilt, was vor allem für die vielen kleineren Gemeinden eine Erleichterung schafft“, so der Politiker.

Einzelne Gemeinden zu „Planungskonvois“ zusammenzuschließen, erachtet Aiwanger als sinnvolle vorbereitende Maßnahme für die kommende Wärmeplanung. Es sei aber, so der Minister weiter, oft schwierig, die nötigen energiefachlichen Informationen über die Gemeindegrenze hinaus zu erhalten. „Andererseits stellt genau dies eine entscheidende Grundlage für die Bildung von Planungskonvois dar.“

Neue Unterstützungsleistung für Kurz-Gutachten

Um das Informationsdefizit zu beheben, bietet das bayerische Wirtschaftsministerium nun eine konkrete Unterstützungsleistung an. Aiwanger: „Für die Planung eines geeigneten Konvois gibt es keine pauschale Lösung. Wir fördern daher entsprechende Kurz-Gutachten mit bis zu 80 Prozent der Kosten.“ So bekämen die Kommunen eine qualifizierte Entscheidungsgrundlage, ob und in welcher Kulisse ein Zusammenschluss empfehlenswert sei.

Die Erstellung der Vorabanalysen zur Konvoibildung − gemeint sind sogenannte „Kurz-Energienutzungspläne“ − werden, wie es weiter heißt, für eine maximal dreimonatige Projektdauer gefördert. Auf diese Weise soll der Zeitraum bis zum Inkrafttreten der kommunalen Wärmeplanung auf Landesebene sinnvoll genutzt werden.

Aktuelle Informationen zum neuen Förderansatz hat das Landes-Wirtschaftsministerium auf seiner Unterstützungsplattform „Enponline“  zusammengestellt. Dort sind auch ausformulierte Leistungsbeschreibungen zu finden, um die Gemeinden bei der Vergabe der neuen Leistung zu unterstützen.
 

Davina Spohn
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Donnerstag, 20.06.2024, 16:22 Uhr

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