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Enerige & Management > Wasserstoff - 1,4 Milliarden Euro für die europäische Wasserstofflieferkette
Quelle: Shutterstock / petrmalinak
WASSERSTOFF:
1,4 Milliarden Euro für die europäische Wasserstofflieferkette
Die EU-Kommission hat die Beihilfen für ein weiteres Wasserstoff-Projekt im europäischen Interesse (IPCEI) genehmigt.
 
An dem Projekt mit dem poetischen Namen „IPCEI Hy2Move“ sind sieben EU-Staaten beteiligt: Deutschland, Estland, Frankreich, Italien, die Niederlande, die Slowakei und Spanien. Es soll Forschung, Entwicklung und den Aufbau einer europäischen Wasserstoff-Lieferkette mit Beihilfen von 1,4 Milliarden Euro unterstützen. Das Geld wird von den genannten Mitgliedsstaaten bereitgestellt und soll private Investitionen von weiteren 3,3 Milliarden Euro auslösen.

Wie die Kommission in Brüssel mitteilte, geht es um 13 einzelne, innovative Projekte von elf Unternehmen, die einen großen Teil der Wertschöpfung in der Wasserstoffwirtschaft ausmachen: den Einsatz von Wasserstoff in Brennstoffzellen im Transportgewerbe, die Entwicklung der Brennstoffzellen-Technik für die Stromerzeugung zum Antrieb von Schiffen und Lokomotiven, die Verwendung von Wasserstoff als Speichermedium sowie die Belieferung von Tankstellen mit verflüssigtem Wasserstoff.

Damit würden die ersten drei IPCEI in diesem Bereich, die bereits ausgewiesen wurden, ergänzt. Es gehe insbesondere darum, dass die Mitgliedsstaaten anwendungsreife Technologien, die wegen hoher Risiken nicht auf den Markt kämen, dabei unterstützen dürften, die Lücke des Marktversagens zu füllen. Gleichzeitig werde gewährleistet, dass die im Rahmen der Projekte erzielten Ergebnisse allen zugute kämen und Wettbewerbsverzerrungen vermieden würden.

Die Kommission habe deswegen sichergestellt, dass „IPCEI Hy2 Move“ zur Wasserstoffstrategie der EU und ihren Klimazielen beitrage, dass die entwickelten Technologien eine entscheidende Verbesserung gegenüber dem Status-quo darstellten, die Investitionen ohne die Beihilfen nicht vorgenommen würden und dass die Beihilfen in jedem Einzelfall notwendig und angemessen seien und den Wettbewerb nicht störten. Extra-Gewinne würden zurückerstattet und gewonnene Erkenntnisse mit allen Mitgliedsstaaten geteilt.
 

Tom Weingärtner
© 2024 Energie & Management GmbH
Dienstag, 28.05.2024, 17:00 Uhr

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