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KERNKRAFT:
Zwischenlager sind verfassungsgemäß

Zwischenlager für Atommüll verstoßen nicht gegen die verfassungsrechtliche Schutzpflicht des Staates für seine Bürger, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

 
Mit einem am 27. November veröffentlichten Beschluss billigte das Gericht das 2005 beschlossene dezentrale Konzept, wonach Atommüll nicht mehr in den zentralen Zwischenlagern Ahaus und Gorleben aufbewahrt wird, sondern dezentral an den Standorten der Kernkraftwerke. „Insbesondere wird das Individualrisiko des Einzelnen durch die größere Anzahl von Zwischenlagerstandorten...

 
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Freitag, 28.11.2008, 10:16 Uhr