• Gas schwimmt gegen den Strom
  • Energie senkt überraschend Herstellerpreise
  • Tschechien feiert zweite Unabhängigkeit vom Kreml
  • Klimabewegung verliert Wolf von Fabeck
  • Vattenfall verteuert Berliner Strom-Grundversorgung
  • Messstellenbetreiber darf seinen Zählerschrank verwenden
  • Erkrath verlässt Gründertrio der Neander Energie
  • Pannen-Park geht unter neuer Regie probeweise wieder ans Netz
  • Verspätete Abrechnung verstößt gegen Wettbewerbsrecht
  • Leine-Energie sichert Belieferung von Liegenschaften in Niedersachsen
ERNEUERBARE:
Zwiespältige BGH-Urteile zum EEG
Das Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) verletzt noch nicht die vom Grundgesetz garantierte Berufsfreiheit, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) am 11. Juni fest. Außerdem müssen die Energieversorger ihren EEG-Verpflichtungen auch ohne einen Stromeinspeisungsvertrag nachkommen, haben aber ein Zurückhaltungsrecht, bis „Nebenregelungen“ geklärt sind. Die drei grundlegenden Entscheidungen des BGH (Az.: VIII ZR 160/02; VIII ZR 161/02 und VIII ZR 322/02) erläutert Kerstin Manteuffel *).
 
In den drei Parallelverfahren verlangten die Kläger – Betreiber von Windkraftanlagen – von dem beklagten Energieversorgungsunternehmen den Anschluss ihrer Anlagen an das Versorgungsnetz, die Abnahme des erzeugten Stroms und dessen Vergütung zu den für das EEG geltenden Preisen, hilfsweise hierzu den Abschluss eines entsprechenden Stromeinspeisungsvertrages. Demgegenüber hatte...

 
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
 
 
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
  • Zwei Wochen kostenfreier Zugang
  • Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
  • + einmal täglich E&M daily
  • + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
  • ohne automatische Verlängerung
 
Jetzt kostenlos testen
 
Login für Kunden
 

Kaufen Sie den Artikel
  • erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 8.93
 
JETZT ARTIKEL KAUFEN
Mehr zum Thema

 
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
 
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter  vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.
 
WEITERE INFORMATIONEN
© 2025 Energie & Management GmbH
Dienstag, 12.08.2003, 11:26 Uhr