EMISSIONSHANDEL:
Zuteilungsgesetz benachteiligt KWK
Energierechtsexperten der Berliner Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) bemängeln am neuen Zuteilungsgesetz, dass umweltfreundliche Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bei der Versteigerung von Emissionsberechtigungen keine Privilegierung erfährt. Die großen Energieversorger und der Bundesverband Emissionshandel und Klimaschutz (bvek) sparen ebenfalls nicht an Kritik an dem am Freitag vom Bundestag beschlossenen Gesetzespaket zum Emissionshandel.
Hervorstechendste Neuerung des Gesetzes ist, dass künftig 40 Mio. Emissionsberechtigungen oder knapp 9 % der Zuteilungsmasse
pro Jahr veräußert und nicht mehr gratis vergeben werden. Die Erwerbspflicht betrifft allein den Energiesektor - und damit
auch die KWK-Branche. BBH-Anwältin Dr. Ines Zenke warnt vor "kontraproduktiven Anreizen", wenn "neue, hocheffiziente KWK-Kraftwerke"
die...
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Montag, 25.06.2007, 14:42 Uhr
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