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EMISSIONSHANDEL:
Zuteilungsgarantie beißt sich mit Primat der EU
Im Nationalen Allokationsplan für die zweite Handelsperiode im EU-Emissionshandel von 2008-2012 (NAP II) betont die Bundesregierung noch, dass sie mit den Zuteilungsregeln Investitionssicherheit schaffen wolle. Nun stellt der Entwurf für das Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG 2012) - der Umsetzung des NAP II - lapidar fest, dass die Karten neu gemischt würden, sollte sich an der Zuteilungsmethode künftig etwas ändern.
 
Nach § 14 des ZuG-Entwurfs 2012* entfalten die nationalen Regeln für die zweite Handelsphase keine Bindungswirkung, sind also nicht gefeit vor einem etwaigen Wechsel der Zuteilungsmethode. Im Grundsatz liege die Bundesregierung mit diesem Paragraph richtig, sagte Dr. Ines Zenke von der Kanzlei Becker, Büttner, Held gegenüber powernews.org. Denn die Emissionshandelsrichtlinie der EU...

 
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Donnerstag, 02.11.2006, 11:44 Uhr