URTEIL:
Yello-Werbung erneut untersagt
Das Landgericht Köln hat den Widerspruch der Yello Strom GmbH gegen das Verbot eines Werbeflyers zurückgewiesen.
Im Mai 2003 hatte die local energy GmbH mit Sitz in Greifswald vor dem Kölner Gericht eine einstweilige Verfügung gegen eine
Yello-Werbekampagne erwirkt, die Gewerbekunden Rabatte bis zu 35 % versprach. Mit einer „YelloKarte Gewerbe“ sei es laut der
Werbung möglich, bei Strom, Kraftstoffen, Reisen, Büromaterial, Mobilfunk und Mietwagen den genannten Rabatt zu erhalten.
Nach der...
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Mittwoch, 05.11.2003, 08:41 Uhr
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