• EU-Klimabeirat rät zum Ankurbeln von CO2-Entnahmen
  • Pilotprojekt für lokale Energiegemeinschaft in Oberfranken gestartet
  • Deutlich höhere Day-ahead-Preise zu erwarten
  • EnBW: Landkreise stimmen für Milliarden-Spritze
  • Lex Sauerland: Erste Klagen gegen Zeitspiel der Behörden
  • RWE plant Vermarktung weiterer Kapazitäten
  • Gebündelte Kräfte für den digitalen Netzausbau
  • 100 Millionen Euro für Wasserstoff im Ländle
  • Wasserkraft für Rolls-Royce
  • Umfrage unter Energieunternehmern zeigt Verunsicherung
Enerige & Management > Regenerative - WWF: Klimaschutz geht nicht vor Naturschutz
Quelle: Shutterstock / Jevanto Productions
REGENERATIVE:
WWF: Klimaschutz geht nicht vor Naturschutz
Die Umsetzung der europäischen Erneuerbaren-Richtlinie (REDIII) durch die Bundesregierung entspricht nach Ansicht des WWF nicht den Vorgaben der EU.
 
Nach der REDIII dürfen die Mitgliedsstaaten sogenannte Beschleunigungsgebiete ausweisen, in denen Windräder, Stromtrassen oder andere Anlagen zur Umsetzung der Energiewende in einem vereinfachten Verfahren schneller genehmigt werden können. Dafür dürfen sie auch den Naturschutz einschränken.

Die Pläne der Bundesregierung zur Umsetzung der REDIII sähen allerdings vor, Umweltstandards über das von der EU erlaubte Maß hinaus abzubauen, heißt es in einer Mitteilung der Umweltorganisation. Zu diesem Ergebnis komme ein vom WWF in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Der Kabinettsentwurf schieße insbesondere beim Abbau der Standards zum Schutz der Meere und der Biodiversität weit über die Vorgaben aus Brüssel hinaus.

Den Ansatz der REDIII, den Ausbau der erneuerbaren Energien in den Beschleunigungsgebieten vor den Naturschutz zu stellen, hält der WWF für problematisch. Auf Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) könne auch dort nicht verzichtet werden. Klima- und Biodiversitätsschutz müssten Hand in Hand gehen, sagt WWF-Vorstandsmitglied Heike Vesper: „Deshalb müssen erstens Belastungen für die Meeresumwelt drastisch reduziert werden und zweitens der Ausbau der Offshore-Windenergie weiterhin strengen Umweltstandards genügen. Die Regelungsvorschläge der Bundesregierung stellen dies derzeit nicht sicher.“

Im Einzelnen bemängelt das Gutachten, dass es im deutschen Recht keine Kriterien gebe, um „sensible Gebiete“ zu identifizieren, die nach europäischem Recht nicht als Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden dürften. Umweltauswirkungen würden abweichend von den europarechtlichen Vorgaben definiert.

Der Ausbau der Windenergie vor der Küste werde derzeit auch nicht durch die UVPs behindert sondern durch Personalmangel, fehlende Netzanschlüsse und eine schleppende Digitalisierung. Die Abgeordneten des Bundestages ruft der WWF auf sicherzustellen, dass der Naturschutz erhalten bleibt.
 

Tom Weingärtner
© 2025 Energie & Management GmbH
Dienstag, 14.05.2024, 17:05 Uhr

Mehr zum Thema