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Enerige & Management > Stromnetz - Wirtschaftsminister fordern Flexibilitätsmarkt
Bild: Miredi / Fotolia
STROMNETZ:
Wirtschaftsminister fordern Flexibilitätsmarkt
Bei der jüngsten Wirtschaftsministerkonferenz stand unter anderem die Ausgestaltung der Energiewende auf der Tagesordnung. Es ging vor allem um Flexibilität im Verteilnetz.
 
Am 17. und 18. Juni trafen sich die Wirtschaftsminister der Bundesländer in Düsseldorf und stellten einstimmig fest, „dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, um die marktgetriebene Erschließung und Nutzung von Flexibilitäten im Verteilnetz zu ermöglichen“.

Die vorgesehene Einführung des neuen § 14c in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Schaffung des Rechtsrahmens für die marktgestützte Beschaffung von Flexibilitätsdienstleistungen im Verteilnetz begrüßen sie zwar, mahnen aber weitere energierechtliche Änderungen an. Dies geht aus einer Mitteilung des Beratungshauses E-Bridge hervor.

Das Unternehmen hatte in einer Studie mit dem Titel „Masterplan Flexibilität in Brandenburgs Verteilnetzen“, die im März 2021 fertiggestellt wurde, einen konkreten Lösungsansatz mit Umsetzungsvorschlägen der einschlägigen Energierechtsnormen für Brandenburg erarbeitet, quasi einen Fahrplan, wie die Autoren schreiben. Dieser besteht aus vier wesentlichen Eckpfeilern. Zum einen sei dies ein Flexibilitätsmarktkonzept, mit Betonung auf „Markt“, denn ein kostenbasierter Ansatz sei nicht ausreichend, ein netzdienlich nutzbares Angebot zu schaffen. Zum anderen fordern die Berater, die Kosten der Flexibilität müssten in der Anreizregulierung berücksichtigt werden. Darüber hinaus sei es erforderlich, die Flexibilität in den Netzentgelten abzubilden und das Umlagen- und Abgabensystem umzugestalten.
 
Fallbeispiele zeigen volkswirtschaftlichen Nutzen
 
Den volkswirtschaftlichen Nutzen haben die Berater an realen Fallbeispielen aufgezeigt und abgeschätzt. Dazu gehören der Einsatz einer industriellen KWK-Anlage, einer Power-to-Steam-Anlage, einer Biogasanlage und eines Batteriespeichers. Schon allein diese vier konkreten Projekte sorgen perspektivisch für eine Senkung der abgeregelten Erneuerbare-Energie-Mengen um 30 % in Brandenburg. Eine Reduktion der CO2-Emissionen um jährlich 60.000 Tonnen komme noch hinzu, heißt es in der Mitteilung weiter.

In der nun veröffentlichten Studie betonen die Berater, ihre Vorschläge seien hochwirksam und vor allem auch umsetzbar. Bund und Länder müssten jedoch den Rechtsrahmen entsprechend weiterentwickeln, etwa das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Anreizregulierungsverordnung (ARegV), das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV).

Zum Abschluss schreiben die Autoren: „Das Ziel dieses Dokumentes ist es, mutig zu sein und einen Denkanstoß zu liefern. Die in Brandenburg entwickelten Ansätze können als deutschlandweite oder europaweite Blaupause dienen (…).“

Die Studie „Masterplan Flexibilität in Brandenburgs Verteilnetzen“  steht auf der Internetseite von E-Bridge zum Download zur Verfügung.
 

Fritz Wilhelm
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Montag, 21.06.2021, 14:36 Uhr

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