
Der Gerichtssaal in der Sache Loevelingloh kann leer bleiben. Quelle: Fotolia / aerogondo
RECHT:
Windstreit endet mit Millionenzahlung an Münsters Stadtwerke
Ein Rechtsstreit um Millionen Euro Schadenersatz ist ohne Richterspruch zu Ende gegangen. Die Stadtwerke Münster bekommen vom Hersteller Ausgleichszahlungen für eine Pannen-Windturbine.
Das Landgericht Osnabrück muss sich nicht weiter bemühen: Im Rechtsstreit um eine fehlerhafte Windkraftanlage haben die Stadtwerke
Münster und Turbinen-Hersteller General Electrics (GE) Vernova einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen.
Dem westfälischen Versorger war sieben Jahre nach der Inbetriebnahme der 3,2-MW-Anlage (Typ: GE Wind 3.2-130) im südlichen Stadtgebiet endgültig der Geduldsfaden gerissen. Die bei der Stromproduktion entstehenden Geräusche (Tonalität) ließen sich trotz Nachbesserungen von GE nicht abstellen, der ordnungsgemäße Betrieb war damit ausgeschlossen.

Im Februar 2025 kündigten die Stadtwerke schließlich den Abbau der defekten Anlage an und schlugen den Rechtsweg ein, um den ihnen entstandenen Schaden zurückzubekommen. Geschäftsführer Sebastian Jurczyk wollte „zur Not bis in die letzte Instanz“ gehen (wir berichteten).
Das ist nun nicht mehr nötig. Die Beteiligten hätten sich auf den Rückbau geeinigt und auch auf eine Entschädigungszahlung für die Stadtwerke. Auf Anfrage dieser Redaktion wollte eine Sprecherin des Versorgers zwar keine Auskunft zur Höhe der Wiedergutmachung erteilen. Die Stadtwerke würden aber „ohne finanziellen Schaden“ aus der Angelegenheit hervorgehen, so Sebastian Jurczyk in einer kurz gehaltenen Mitteilung.
Damit ist von einer Millionenzahlung von GE Vernova an die Münsteraner auszugehen, die im mittleren einstelligen Bereich liegen dürfte. Denn der Bau der Anlage hatte seinerzeit 3,8 Millionen Euro gekostet. Zudem wollten die Westfalen entgangene Einnahmen aus der Stromproduktion einklagen. Kosten für den Rückbau entstehen nun auch.
Wie und wann die Anlage für immer aus dem Stadtbild verschwindet, ist von den beiden Parteien noch zu klären. Mitteilen wollen sie dies zuerst der zuständigen Bezirksregierung Münster. Die Stadtwerke stellen aber klar, dass am Standort in der Bauerschaft Loevelingloh keine neue Windkraftanlage entstehen soll. „Die Fläche richten wir nach dem Rückbau wieder für die landwirtschaftliche Nutzung her und geben sie an den Flächeninhaber zurück“, so die Sprecherin auf Anfrage.
Dem westfälischen Versorger war sieben Jahre nach der Inbetriebnahme der 3,2-MW-Anlage (Typ: GE Wind 3.2-130) im südlichen Stadtgebiet endgültig der Geduldsfaden gerissen. Die bei der Stromproduktion entstehenden Geräusche (Tonalität) ließen sich trotz Nachbesserungen von GE nicht abstellen, der ordnungsgemäße Betrieb war damit ausgeschlossen.

Das Ende ist nahe: Diese GE-Turbine in Münster ist nun kein Streitfall mehr und verschwindet für immer
Quelle: Stadtwerke Münster
Quelle: Stadtwerke Münster
Im Februar 2025 kündigten die Stadtwerke schließlich den Abbau der defekten Anlage an und schlugen den Rechtsweg ein, um den ihnen entstandenen Schaden zurückzubekommen. Geschäftsführer Sebastian Jurczyk wollte „zur Not bis in die letzte Instanz“ gehen (wir berichteten).
Das ist nun nicht mehr nötig. Die Beteiligten hätten sich auf den Rückbau geeinigt und auch auf eine Entschädigungszahlung für die Stadtwerke. Auf Anfrage dieser Redaktion wollte eine Sprecherin des Versorgers zwar keine Auskunft zur Höhe der Wiedergutmachung erteilen. Die Stadtwerke würden aber „ohne finanziellen Schaden“ aus der Angelegenheit hervorgehen, so Sebastian Jurczyk in einer kurz gehaltenen Mitteilung.
Damit ist von einer Millionenzahlung von GE Vernova an die Münsteraner auszugehen, die im mittleren einstelligen Bereich liegen dürfte. Denn der Bau der Anlage hatte seinerzeit 3,8 Millionen Euro gekostet. Zudem wollten die Westfalen entgangene Einnahmen aus der Stromproduktion einklagen. Kosten für den Rückbau entstehen nun auch.
Wie und wann die Anlage für immer aus dem Stadtbild verschwindet, ist von den beiden Parteien noch zu klären. Mitteilen wollen sie dies zuerst der zuständigen Bezirksregierung Münster. Die Stadtwerke stellen aber klar, dass am Standort in der Bauerschaft Loevelingloh keine neue Windkraftanlage entstehen soll. „Die Fläche richten wir nach dem Rückbau wieder für die landwirtschaftliche Nutzung her und geben sie an den Flächeninhaber zurück“, so die Sprecherin auf Anfrage.
Volker Stephan
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Freitag, 05.09.2025, 17:39 Uhr
Freitag, 05.09.2025, 17:39 Uhr
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